Impfpflicht
15.05.2012 um 00:27@Dr.Shrimp
Ja kann man, muss man aber nicht, wenn genug Aufklärung vorhanden ist.
Naja bin für heute mal weg :)
Ja kann man, muss man aber nicht, wenn genug Aufklärung vorhanden ist.
Naja bin für heute mal weg :)
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.
Eya schrieb:Also nach einer langzeitstudie ohne großartigen Nebenwirkungen und gutem Erfolg könnte ich es eventuell akzeptierenSiehe Amerika.
Ich würde mich in meiner Würde verletzt fühlen, wenn ich etwas gegen meinen Willen injiziert bekomme, nur weil es ein Gesetz sagt. Das möchte ich nicht.. Genauso wie das anschnallen am Steuer... Ein muss! Wem gefährde ich denn damit außer mich selbst?Zumindest belastest Du die Krankenkasse und alle anderen Einzahler.