@ChicagoBear Da hast du wohl etwas falsch verstanden oder absichtlich uminterpretiert.
Religions- Freiheit bedeutet in der Verfassung als erstes:
Niemand darf zur Religion gezwungen oder deswegen benachteiligt werden, weil er keiner Religion anhängt. Weil das früher mal ganz anders war. Erst im Gegenzug ermöglicht dieses Gesetz auch jedem Bürger seine freie Wahl und sein Recht auf Religion.
Das was aber die Muslime mit Recht auf freie Religionsausübung meinen, zumindest der etwas orthodoxere Teil von ihnen, ist das genaue Gegenteil davon.
Auch halten sie nix davon, dass niemand benachteiligt werden darf, wenn er kein Muslime ist.
Schau Dir mal den Ehekodex im Koran-an! *g*