Islamisten vs. Pro-NRW
23.05.2012 um 13:05@neechee
Da hab ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt...
Klar, soll (und muss) man Religionen kritisieren dürfen. Verleumdung geht dann aber über eine Kritik hinaus. Die ist und sollte auch verboten bleiben. Ich darf beispielsweise ja nicht einfach öffentlich behaupten "Joachim G. habe gestern Nachmittag seine Lebensgefährtin geschlagen". Das ist strafbar, zu Recht.
Ob es auch bei historischen Gegebenheiten auch so sein müsste, ist sicher schwierig zu beurteilen. Selbst Kleinigkeiten, sind ja so gut wie immer unter Wissenschaftlern umstritten.
Wenn jetzt jemand behaupten würde, der "Prophet" hätte sich in die Hosen gemacht (nur ein Bespiel, ich distanziere mich ausdrücklich gegenüber solch einer Aussage und möchte keine Todesdrohung erhalten ;) dann ist dass doch eine ehrverletzende Aussage. Würde diese dann nicht den Tatbestand einer Verleumdung erfüllen (vorausgesetzt man könnte nachweisen, dass es nicht stimmt oder es wäre allgemein bekannt, ich wollte kein krasses Beispiel nehmen) ?
Da hab ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt...
Klar, soll (und muss) man Religionen kritisieren dürfen. Verleumdung geht dann aber über eine Kritik hinaus. Die ist und sollte auch verboten bleiben. Ich darf beispielsweise ja nicht einfach öffentlich behaupten "Joachim G. habe gestern Nachmittag seine Lebensgefährtin geschlagen". Das ist strafbar, zu Recht.
Ob es auch bei historischen Gegebenheiten auch so sein müsste, ist sicher schwierig zu beurteilen. Selbst Kleinigkeiten, sind ja so gut wie immer unter Wissenschaftlern umstritten.
Wenn jetzt jemand behaupten würde, der "Prophet" hätte sich in die Hosen gemacht (nur ein Bespiel, ich distanziere mich ausdrücklich gegenüber solch einer Aussage und möchte keine Todesdrohung erhalten ;) dann ist dass doch eine ehrverletzende Aussage. Würde diese dann nicht den Tatbestand einer Verleumdung erfüllen (vorausgesetzt man könnte nachweisen, dass es nicht stimmt oder es wäre allgemein bekannt, ich wollte kein krasses Beispiel nehmen) ?