Blödsinn, wenn einer meine Ehre in den Schmutz zieht, leg ich ihn ja nicht gleich um. Und nein, ich laß ihn auch nicht umlegen. Wenn es da Volksstämme auf der Welt gibt, die sowas als Tötungsanlaß nehmen zeugt das noch von deren Primitivität und den Leuten muß geholfen werden.
Islamisch gesehen ist Selbstjustiz nicht gestattet, also auch nicht deine "Maßnahmen" gegen Ehrverletzer in deiner Familie - wenn du damit harte Körpergewalt oder gar Mord meinen solltest. Das ist eine Sache für islamische Gerichte - das härteste Urteil für einen Nichtverheirateten im klassischen Recht ist die Prügelstrafe - wenn 4 Zeugen den Geschlechtsakt gesehen haben. Wo es kein islamisches Gericht gibt, darf man nicht selbst Hand anlegen!
al-chidr ich hab ja auch nicht gesagt das ich nach dem koran handeln würde sondern nach meinen eigenen regeln die ich in diesem moment für richtig halte
zu jeara es kommt drauf an wie alt er ist und mit wem er es macht wenn er es mit einem muslimischen mädchen machen würde und sie sind z.B jugendliche würd ich ihn verprügeln stunden lang weil er ihre ehre beschmutzt hat und das die tochter dann der familie übergeben wenn er eine freundin hätte die nicht muslimisch wäre dann wär mir das egal weil die ELTERN von dem mädchen eh alles wissen und den ist es ehh egal wo ihre tochter mit wem rumpopt
und ihr könnt mir auch nicht vorwerfen das ich primitiv bin in diesem fall denn ich hab euch alle gefragt und alle antworteten es ist mir egal was meine tochter mit wem macht also handeln tu ich dann richtig aber bei muslimen weiss ich von vorn herein das sie ihnen die töchter schwestern sehr wichtig sind und träger der ehre das hat mir mein vater gesagt als er raus bekommen hat das ich ne freundin habe deine freundin ist deine ehre du musst sie schützten als würdest du dich selbst schützten und das gilt für alle weiblichen verwanten
Nach der Mehrheitsmeinung im klassischen Recht gelten nur 4 männliche Zeugen (zumindest nach Imam Hanafi gelten glaube ich auch Frauen als Zeugen), aber das ist für mich nicht hinnehmbar. Alle Aussagen über das Vorrecht des Mannes als Zeuge basieren auf dem Koranvers 2, 182, der aber im engeren Sinne nur schriftliche Verträge meint und nicht zwingend als rechtsbindend für alle Ewigkeit sein muss. Wie man z.b. DEN Vers auslegt und dann rechtlich anwendet, ist eine Frage des Rechtsverständnisses. Darüber hinaus gibt es vor allem viele Belege, dass Frauen auch alleine Zeugen sein konnten - bei der Hadithüberlieferung oder bei der Geburtszeugenschaft ist das auch unter den konservativen Gelehrten unumstritten.
Du sagst also das sich nichtmuslimische Eltern nicht um ihre Kinder kümmer?weil die ELTERN von dem mädchen eh alles wissen und den ist es ehh egal wo ihre tochter mit wem rumpopt
Ist doch gut wen man sich den Partner selber auswählen kann, und wenn ein Mädchen so dumm ist einen falschen Partner sich auszusuchen, dann fällt sie auf die Schnauze und lernt draus.
na dann hab ich doch auch nix falsch gesagt wenn du das FREIHEIT nennst dann nenn es so den eltern ist es halt egal mit wem oder was sich ihre tochter im bett prügelt