@rumpelstilzche Du interpretierst es so, dass die Einführung eines Kommunismus verfassungsfeindlich sei.
Davon steht aber nicht das geringste im Grundgesetz. Dort steht beispielsweise (9,2):
,,Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."
Da steht aber kein Wort von Kommunismus.
Der entscheidende Punkt ist
den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder...gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Kommunismus ist nicht nach den Strafgesetzen verboten und er ist auch nicht im Grundgesetz als verboten ausgewiesen.
Dagegen steht sehr wohl klar und deutlich im Grundgesetz, dass man das Recht auf freie Entfaltung und freie Meinungsäußerung auf friedlichem Wege hat.
Es steht außerdem dort, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Eine kommunistische Gesellschaft ist auch dadurch nicht verboten, da sie nicht undemokratisch ist.
Weiterhin steht dort ,,Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
D.h. das Volk hat sehr wohl das Recht, zu sagen:,,Wir wollen ein kommunistisches Deutschland."
Das ist kein Verstoß gegen die Verfassung.
Wenn eine deutliche, große Mehrheit des Volkes Kommunismus möchte, dann ist es auch legitim, diesen einzuführen. Wenn aber die Einführung legitim ist, dann kann es auch nicht illegitim sein, sich dafür einzusetzen.
Ließ mal bitte das Grundgesetz insgesamt und interpretier nicht nur einzelne Sätze:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf