Dies wird in drei Schritten überprüft
1)
Negative Gesundheitsprognose -Krankheitsverlauf des Arbeitnehmers in der Vergangenheit gemeint. Es kommt darauf an, ob der Arbeitnehmer stets wegen EINER Krankheit fehlte oder es unterschiedliche Gründe waren und die Anzahl der Tage.
2)
Erheblicher Beinträchtigung betrieblicher Interesen-Wirtschaftliche Belastungen seitens des Arbeitgebers--> Entgeltfortzahlung
-Betriebsablaufstörungen
3)
Interessenabwägung-Ursachen der Krankenheit
-Wie hat der MA in der Vergangenheit gearbeitet
-Und kann ich mir zumuten, Überbrückungsmaßnahmen zu vollziehen(Aushilfskräfte)
Bei einem gelegentlichen Blaumacher wird sicher erst eine Abmahnung erfolgen und damit sind auch 2 Wochen krank schreiben gemeint. Kritisch wird es erst, wenn es über Monate geht und das abwechselnd über Jahre verteilt.
@canpornpoppy