@Can In Frankreich wird soviel ich weiss die Leugnung des Völkermordes an sich unter Strafe gestellt, der Völkermord an den Armeniern ist also nur einer von vielen.
Warum sich als einziger Erdi einnässte, weiss ich nicht.
Can schrieb:Inwieweit war die Gesetzesvorlage von Frankreich förderlich bei der Aufarbeitung des Genozids im Hinblick auf die ansässigen Türken in Frankreich?
Das wird nicht pauschal zu beantworten sein, weil die Türken in Frankreich keine homogene Masse sind.
Einige wird es bestimmt zum Nachdenken gebracht haben, das kann nur positiv sein.
Die nächsten wiederum fühlten sich vielleicht in ihrem Nationalstolz gekränkt, was ja häufig zur Blockierung der, für selbstständiges Denken unabdingbar notwendigen, Synapsen führt.
Diesen Menschen ist nicht zu helfen, da hat der Gesetzesentwurf allerdings auch nichts beschädigt sondern bestenfalls für die Ausschüttung von etwas Adrenalin gesorgt.
Was ist denn unter dem Strich passiert?
Anerkannte Völkermorde dürfen nicht mehr öffentlich geleugnet werden. Was jeder normaldenkende Mensch als selbstverständlich erachtet treibt irgendwelche Schwachmaten mit Türkeifahnen auf die Strassen und bringt den Premier der Türkei dazu sich mal wieder öffentlich zu blamieren.
Jeder kann doch denken, was er will. Was fehlt diesen Schwachmaten und ihrem Premier?
Dass sie in Frankreich nicht mehr öffentlich Völkermorde leugnen dürfen?
Wie peinlich ist das denn?^^
Can schrieb:Wann ist es in Deutschland soweit dass die Leugnung des Genozids an den Armeniern als Strafbestand aufgenommen wird?
Ich weiss es nicht. Es wurde aber schon darüber nachgedacht
05.08.2011 22:14
PDF Version
An den
Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages
Die Vorsitzende
Frau Kersten Naumann
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berlin, 15. Oktober 2008
Petition „Erweiterte Strafbarkeit der Völkermordleugnung – Änderung des § 130b StGB"
Sehr geehrte Frau Naumann,
sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,
die Arbeitsgruppe Anerkennung – gegen Völkermord, für Völkerverständigung e.V. hat gemeinsam mit zehn weiteren, untenstehend aufgeführten Vereinen bzw. Verbänden bei Vorstandssitzungen der unterzeichnenden Vereine einstimmig beschlossen, sich mit folgender Petition an Sie zu wenden:
P E T I T I O N
Wir, die unterzeichnenden Vereine, beantragen:
Der Deutsche Bundestag möge das Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass die Leugnung aller Völkermorde strafbar wird.
Begründung
Das deutsche Strafrecht gegen die Leugnung von Völkermord ist begrenzt und wenig effizient. § 130 Abs. 3 StGB wurde erst 1994 eingeführt und lässt viele Leugnungstaten unbestraft, da er lediglich die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermorde betrifft. In ihrem jetzigen Wortlaut lautet diese Vorschrift:
§ 130 Abs. 3 StGB:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Die öffentlichen Demonstrationen in Berlin Mitte März 2006 von Leugnern des Völkermords an den Armeniern haben aber deutlich gemacht, zu welchen bedenklichen Situationen die derzeitige Rechtslage führen kann (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.03.2006). Am 24. Februar 2008 fand ferner im Berliner Maritim Hotel eine Konferenz aserbaidschanischer und türkischer Nationalisten unter dem Titel „Massaker von Hocali und die Ereignisse von 1915" statt, deren Ziel unter anderem die Leugnung des Völkermords an den Armeniern war. Angesichts dieser wiederholten Kränkungen und Herabsetzungen der in Deutschland lebenden Armenier und anderer Opfergruppen haben sich die unterzeichnenden Organisationen entschlossen, eine Petition zur Erweiterung des Straftatbestands des § 130 Abs. 3 StGB beim Petitionsausschuss des Bundestags einzureichen.
Die aktuelle Rechtslage stellt einen Verstoß gegen Art. 3 GG dar (Diskriminierungsverbot), da nur die Opfer besonderer Völkermorde vor der Leugnung gesetzlich geschützt werden, während andere Völkermordopfer gegen Völkermordleugner juristisch nicht vorgehen können.
Vor diesem Hintergrund beschäftigen sich unsere nachfolgenden Überlegungen mit dem Wortlaut, den eine zukünftige deutsche Strafvorschrift gegen die Völkermordleugnung haben könnte. Es stellen sich aus unserer Sicht hauptsächlich drei Fragen:
welche Völkermorde vor einer Leugnung geschützt werden sollen,
welche Straftatbestände gelten sollen und
wie die Gesetzesänderung zu konkretisieren wäre?
1. Die betroffenen Völkermorde
Die Strafbarkeit der Völkermordleugnung betrifft zurzeit nur die durch das nationalsozialistische Regime verübten Genozide, also den Genozid an den Juden und an den Roma/Sinti. Diese Völkermorde bilden aber bei weitem nicht die einzigen Fälle. Im 20. Jahrhundert fanden leider besonders zahlreiche Völkermorde und Massentötungen statt. Allgemein „anerkannt", also in ihrer Faktizität als unbestritten gelten in der heutigen Genozidforschung auch der Völkermord der deutschen Schutztruppe an Hereros und Namas in die damaligen Kolonie Deutsch-Südwest, die Völkermorde an der christlichen Bevölkerung (Armenier, Aramäer/Assyrer, Griechen) des Osmanischen Reiches, in Kambodscha, in Ruanda sowie in Srebrenica (Bosnien).
Zur Feststellung jener Völkermorde, deren Leugnung bestraft werden sollte, bieten sich aus unserer Sicht grundsätzlich zwei Vorgehensweisen an: Möglich ist zunächst, die strafrelevanten Völkermorde aufzulisten, indem diese ausdrücklich erwähnt werden oder aus bestimmten Kriterien gefolgert werden können. Vorstellbar wäre auch, dass alle Völkermorde betroffen sind, wobei der Definition dieses Begriffs das UN-Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords von 1948 zugrunde gelegt wird....
Komplette Petition unter
http://www.aga-online.org/petition/detail.php?petitionId=6Ganz unten auf der Seite kannst du unterschreiben.
:DInwieweit das jetzt noch aktuell ist weiss ich nicht, ich hab die Gesellschft aber angemailt und halte das Forum auf dem laufenden.