Die Grünen sind undemokratisch und verfassungswidrig.
16.12.2011 um 23:49@schtabea
bei isolierter betrachtung würde ich mit ja antworten ..... dies wird aber der sache nicht gerecht und kann zur polemisierungszwecken missbraucht werden
bei gesamtbetrachtung und unter berücksichtigung der durchaus erkennbaren intention der quotierung wäre folgende ableitung fairer:
hinsichtlich von belegten einseitigen und ggf. historisch bedingten erschwernissen für frauen bei der fußfassung im politischen umfeld bzw. durch die gewachsene form (anfänglich ausschließlich männerdomäne) kann es zur sicherstellung der chancengleichheit zu einer verwerfung der "gefühlten gleichberechtigung" kommen ...... die einzelnen maßnahmen - zur herbeiführung einer fairen einflussnahmemöglichkeit - führen aber in summe, zum jetzigen zeitpunkt, zu keinerlei benachteiligung der männer bzw. besserstellung der frauen im sinne einer demokratischen grundordnung bzw. zu verstößen gegen das GG
d.h. nur bei chancengleichheit kann eine gleichberechtigung auch 1:1 sichergestellt werden
(für die rubr. angelegenheit)
schtabea schrieb:3. Männer sind laut Bundessatzung bei den Grünen nicht gleichberechtigt.dies ist eine fragmentiert dargestellte ableitung aus der satzung und ohne jegliche einflechtung der intention
bei isolierter betrachtung würde ich mit ja antworten ..... dies wird aber der sache nicht gerecht und kann zur polemisierungszwecken missbraucht werden
bei gesamtbetrachtung und unter berücksichtigung der durchaus erkennbaren intention der quotierung wäre folgende ableitung fairer:
hinsichtlich von belegten einseitigen und ggf. historisch bedingten erschwernissen für frauen bei der fußfassung im politischen umfeld bzw. durch die gewachsene form (anfänglich ausschließlich männerdomäne) kann es zur sicherstellung der chancengleichheit zu einer verwerfung der "gefühlten gleichberechtigung" kommen ...... die einzelnen maßnahmen - zur herbeiführung einer fairen einflussnahmemöglichkeit - führen aber in summe, zum jetzigen zeitpunkt, zu keinerlei benachteiligung der männer bzw. besserstellung der frauen im sinne einer demokratischen grundordnung bzw. zu verstößen gegen das GG
d.h. nur bei chancengleichheit kann eine gleichberechtigung auch 1:1 sichergestellt werden
(für die rubr. angelegenheit)