@Kc Kc schrieb:Entscheidend dürfte wohl sein, ob systematisch eine größere Zahl von Menschen getötet wurde, weil sie zu einer bestimmten Volksgruppe gehörten.
Wenn in einem Krieg meinetwegen hundert Menschen getötet werden, dann sind das auf jeden Fall Kriegsopfer.
Es waren ja keine Kriegsopfer, aller Bombe hatte ausversehen sein Ziel verfehlt oder ähnliches, Armenier töteten absichtlich, systematisch und gezielt Zivilisten, Frauen und Kinder, dass belegen die Fakten.
Es war klar ein Völkermord.
@Heide_witzka @schmitz Und an die anderen Relativerer des Völkermords:
Wenn man also eine Bevölkerung, Zivilisten, Unschuldige Frauen und Kinder zielgerichtet, systematisch abschlachtet ist das kein Völkermord nur weil dabei nicht genug Leute umgekommen sind ?
Dann Frage ich euch: Ab wie viel toten wird den ein gezieltes Abschlachten zum Völkermord ?
Ich frage deshalb, weil ihr anscheinend intelligent genug seid anhand der Zahl der Opfer bestimmen zu können ob es ein Völkermord war oder nicht.
Meine Meinung: Das was ihr da behauptet ist völlig absurd, denn nicht die Zahl der Opfer bestimmt ob eine Handlung ein Völkermord war oder nicht sondern, um es kurz zu sagen, die Absicht samt der Tat, das sagt auch Wikipedia und die UN-Konvention sowie das Deutsche Völkerstrafgesetzbuch was die Definition von Völkermord angeht.
Oder auch genauer hier nach zu lesen:
Kennzeichnende Merkmale der Straftatbestände Zu beachten ist, dass nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich ist, nicht aber auch die vollständige Ausführung der Absicht. Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.
Die Handlungen nach Artikel II Buchstaben a) bis e) der Konvention (in Deutschland umgesetzt durch § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 VStGB) hingegen müssen tatsächlich (und willentlich) begangen werden.
Dies bedeutet insbesondere, dass es nicht vieler Opfer bedarf, damit die Täter sich des Völkermordes schuldig machen. Bloß ihre Vernichtungsabsicht muss sich auf die ganze Gruppe oder einen maßgeblichen Teil von ihr richten. Die Täter erfüllen den Straftatbestand beispielsweise, wenn sie – in dieser besonderen Absicht – einzelnen Gruppenmitgliedern ernsthafte körperliche oder geistige Schäden zufügen oder den Fortbestand der Gruppe verhindern wollen, etwa durch Zwangskastration.
Eine Anklage wegen Völkermord bedarf daher nicht der Ermordung auch nur eines Menschen.Wikipedia: VölkermordWie ich schon bereits sagte, Armenien tötete absichtlich, systematisch und gezielt Zivilisten, Frauen und Kinder, dass belegen eindeutig die Fakten sowie Unabhängige Quellen und Beobachter, sowie Zeugen!
@Merlina In diesem Sinne verstehe ich nicht wieso man den ursprünglichen Threadtitel: "Der Völkermord/Genozid an den Aserbaidschanern durch die Armenier"
in
"Das Massaker von Xocali." umbenannt hat ??
Ich möchte zurecht, dass der Titel wieder zurück umbenannt wird, denn laut Wikipedia Definition, Unabhängigen Quellen und Beobachter, sowie Zeugen, Menschrechtsorganisationen, war es klar per Definition ein Völkermord.