@Gucki Und in gewisser weise würde sich sogar das Grundgesetz schützend vor dich stellen sölltest du auf diejenigen mit der Mistgabel losgehen die diesen Mist verzapft haben.
Da die Sharia nicht konform ist mit mehreren durch die Ewigkeitsklausel geschützten Gesetze im Grundgesetz würde bei einer einführung der Sharia in Deutschland §20 Absatz 4 zur Geltung kommen, sobald das Bundesverfassungsgericht versagt und der Shariaeinführung keinen Riegel vorsetzt.
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.