@BranntweinerHast du dir auch den Rest durchgelesen ?
Branntweiner schrieb:Falls ich das wieder für lau hochlade und verbreite, ohne Rechte zu besitzen (id est: vom Urheber erhalten zu haben), bin ich digitaler Hehler einer geldwerten Dienstleistung.
Das stimmt nicht.
Die Dienstleistung erbringst du selber nicht der Rechte Eigentümer.
Im Übrigen ist es mirt Neu das man mit Dienstleistungen Hehlen kann .. kannst du mir ein Bsp in der Analogen welt dafür geben ?
Einer der essentiellen Forderungen in dem Papier ist die Regestrierung eines Werkes, so das der Verwertungsanspruch nicht automatisch mit Veröffentlichung sondern erst auf Antrag dem Urheber zugesprochen wird. (Soll alle 5 Jahre Erneuert werden).
Desweiteren soll die Schutzdauer eines Werkes drastisch verringert werden .. was ist das für ein Geschäftsmodell was noch Verwertungsrechte für Werke eines Künstler 70 Jahre nach dessen Todes sichert ?!
Das Recht auf Zitat muss genau geregelt werden... und da beginnt auch ein Umdencken.
Denn wer freiwillig seine Bilder ins Netz stellt darf sich nicht beschweren sollen wenn andere diese für Ihre eigenen Zwecke verwenden.
Branntweiner schrieb:Damit der Urheber fein skalieren kann, was mit seinem Werk geschehen darf.
Schicke sache leider haben die meisten Werke auf die es hier abzielt im Internet garkeine Lizens. Viele Abmahnungen bassieren nicht auf den Down bzw. Upload von mp3's aktueller Künstler sondern für Bilder und Texte.
Das Internet ist einfach mal nicht die Platform um Immateriellegüter vor Mitnahme zu schützen .. genau so wie ein Aussteller vor einem Laden nicht der geeignete Ort für die Aufbewahrung von Einnahmen des Tages ist.