@Jimmybondy Nee, is auch nicht gesetzlich festgeschrieben, dass man sich bei der direkten Kommunikation gewöhnlich anschaut oder zur Begrüßung die Hand reicht.
Trotzdem ist es eine Tatsache, dass dies in allen europäischen Ländern gängige Regel ist.
Es ist auch nicht gesetzlich festgeschrieben, dass man Leute mit ausländischem Hintergrund ,,Migranten" statt ,,Ausländer" nennen soll, trotzdem tun es seit einer Weile die meisten Leute.
Kurz: Man muss nicht jede Regel zum Zusammenleben gesetzlich und einklagbar festschreiben, das ist absolut unnötig. Und es ist auch deshalb sinnlos, weil sich viele Regeln des sozialen Umgangs auch immer wieder ändern, sie werden von Menschen in der Realität bestimmt und wandeln sich entsprechend.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist es vollkommen normal und Grundregel, seinen Kommunikationspartner anzuschauen und auch an seinem Gesicht abzulesen, was dieser sagen will oder ob er einen versteht.
Wenn jemand völlig vermummt ist, ist keine Kommunikation möglich.
Dann schließt sich diese Person bewusst von der Gesellschaft aus, das ist ihre Sache. Dann kann sie auch nicht von den Vorteilen mitprofitieren.
Wenn sie sich vollständig maskiert, ist sie zudem schlecht einschätzbar, deshalb steigt ihr potenzieller Bedrohungswert und sei es nur aufgrund der Verbindungen, die man mit der Vermummung zieht (Verbrechen, Unterdrückung).