Kachelmann: Justizskandal
28.01.2011 um 13:19Der Fall Jörg Kachelmann ist aus meiner Sicht lange schon ein Justizskandal. Warum?
In einem Rechtsstaat darf nicht einfach auf Verdacht angeklagt werden, die Staatsanwaltschaft muss sich VOR Anklageerhebung sicher sein, daß sie die Tat beweisen kann. Aber wie konnte sich die Staatsanwaltschaft in diesem Falle sicher sein, es ist der klassische Fall Aussage gegen Aussage? Die Fakten:
- Es gibt nur zwei Zeugen, Kachelmann und die Klägerin. Ihre Aussagen sind unvereinbar.
- Die Verletzungen der Frau sind laut ALLEN Gutachten nicht eindeutig einer Vergewaltigung zuordnenbar. Auf dem PC der Frau fanden sich Bilder von eben solchen Hämatomen an den Oberschenkeln.
- Alle aussagepsychologischen Gutachten ergeben ebenfalls KEIN eindeutiges Bild.
- An der vermeintlichen Tatwaffe, dem Messer, fanden sich keine eindeutig dem Täter zuordnenbaren Spuren. Der Gutachter hätte bei dem von der Klägerin geschilderten Tathergang mehr und eindeutigere Spuren erwartet.
- Kachelmann hat seine vielen Geliebten routinemäßig belogen, die Klägerin hat im Zusammenhang mit dem Fall mehrmals gelogen, auch gegenüber der Polizei.
Fazit: Aussage gegen Aussage, zwei lügende Tatbeteiligte, keinerlei Beweise. Wie kann der Rechtsstaat bei solch einer schlicht nicht vorhandenen "Beweislage" jemanden in U-Haft nehmen, anklagen, möglicherweise gar verurteilen?
Würde auch nur einer von Euch bei der vorhandenen und schon lange vor Anklageerhebung bekannten Faktenlage den Angeklagten guten Gewissens verurteilen? Oder die Klägerin wegen Falschbezichtigung?
Aus meiner Sicht wollte die Staatsanwaltschaft diesen Prozeß unbedingt, wegen der Schwere des Verbrechens und der Prominenz des Angeklagten. Beides darf aber in einem Rechtsstaat keine Rolle spielen. Eine Vergewaltigung muß genauso bewiesen werden wie ein Diebstahl.
Ergebnis, und das ist der Skandal: wegen schlampiger und einseitiger Ermittlungen nach der Anzeigeerstattung und voreiliger U-Haft und Anklageerhebung stehen jetzt zwei Menschen am Pranger, das Leben beider ist nachhaltig ruiniert. Und einer dieser beiden
Menschen ist unschuldig.
In einem Rechtsstaat darf nicht einfach auf Verdacht angeklagt werden, die Staatsanwaltschaft muss sich VOR Anklageerhebung sicher sein, daß sie die Tat beweisen kann. Aber wie konnte sich die Staatsanwaltschaft in diesem Falle sicher sein, es ist der klassische Fall Aussage gegen Aussage? Die Fakten:
- Es gibt nur zwei Zeugen, Kachelmann und die Klägerin. Ihre Aussagen sind unvereinbar.
- Die Verletzungen der Frau sind laut ALLEN Gutachten nicht eindeutig einer Vergewaltigung zuordnenbar. Auf dem PC der Frau fanden sich Bilder von eben solchen Hämatomen an den Oberschenkeln.
- Alle aussagepsychologischen Gutachten ergeben ebenfalls KEIN eindeutiges Bild.
- An der vermeintlichen Tatwaffe, dem Messer, fanden sich keine eindeutig dem Täter zuordnenbaren Spuren. Der Gutachter hätte bei dem von der Klägerin geschilderten Tathergang mehr und eindeutigere Spuren erwartet.
- Kachelmann hat seine vielen Geliebten routinemäßig belogen, die Klägerin hat im Zusammenhang mit dem Fall mehrmals gelogen, auch gegenüber der Polizei.
Fazit: Aussage gegen Aussage, zwei lügende Tatbeteiligte, keinerlei Beweise. Wie kann der Rechtsstaat bei solch einer schlicht nicht vorhandenen "Beweislage" jemanden in U-Haft nehmen, anklagen, möglicherweise gar verurteilen?
Würde auch nur einer von Euch bei der vorhandenen und schon lange vor Anklageerhebung bekannten Faktenlage den Angeklagten guten Gewissens verurteilen? Oder die Klägerin wegen Falschbezichtigung?
Aus meiner Sicht wollte die Staatsanwaltschaft diesen Prozeß unbedingt, wegen der Schwere des Verbrechens und der Prominenz des Angeklagten. Beides darf aber in einem Rechtsstaat keine Rolle spielen. Eine Vergewaltigung muß genauso bewiesen werden wie ein Diebstahl.
Ergebnis, und das ist der Skandal: wegen schlampiger und einseitiger Ermittlungen nach der Anzeigeerstattung und voreiliger U-Haft und Anklageerhebung stehen jetzt zwei Menschen am Pranger, das Leben beider ist nachhaltig ruiniert. Und einer dieser beiden
Menschen ist unschuldig.