@Puschelhasi Puschelhasi schrieb:das Recht auf freie Ausübung seiner Religion, so wie jeder andere auch?
was verstehst du unter Recht auf freier Religionsausübung?
Jeder hat auch das Recht auf freier Ausübung seiner Notdurft, was aber nicht heißt,
dass er auf die Straße kacken darf, oder vor dem Supermarkt in den Gulli urinieren kann.
So sollte es eben auch mit der Religion gehandhabt werden.
Es kann ja nicht sein, dass die einen die Rechte der anderen mehr respektiern müssen, als die anderen die der einen. Aber merkwürdiger Weise, scheint da bei den Religiösen nach 10000 Jahren Glaubenskriegen noch immer eine andere Meinung vorzuherrschen.