NeoDeus schrieb:Was mich dazu führt, zu denken, dass unser und euer Rechtssystem, den falschen Ansatz wählt. Wo bleibt da der Sinn... wenn Geschichte durch Gesetze durchgeboxt werden muss?
Es wird nicht Geschichte durchgeboxt, sondern etwas verboten. In dem Gesetz stehen keine Zahlen, die man hinzunehmen hätte, es steht dort weder "Holocaust" noch sonst ein definiertes Verbrechen der Nazizeit.
NeoDeus schrieb:Kann die Geschichtswissenschaft die Relativierer und Verharmloser nicht mit Argumenten, Fakten und Beweisen in ihre Schranken weisen? Brauchen wir einen gesitzlichen Maulkorb...damit auch ja keiner einen Ton dagegen sagen kann.
Es gibt alle nötigen Fakten und Beweise, um den Holocaust als einmalig und signifikant für die deutsche Geschichte zu begreifen, und es wird weiterhin geforscht. Es wird öffentlich diskutiert, über Details ebenso wie über Gründe. Alle Versuche, ihn zu leugnen oder zu verharmlosen, wurden und werden mit Fakten und Beweisen widerlegt.
NeoDeus schrieb:Hat es die Wisschenschaft nötig, sich einen Maulkorb verpassen zu lassen...?
Der Wissenschaft wird kein Maulkorb verpasst. Man kann forschen soviel man will. Es ist nicht verboten, darüber zu diskutieren, ob in Auschwitz 4 oder 1,5 oder 1,1 Millionen Menschen umgebracht wurden. Das findet in der Öffentlichkeit statt, ohne dass jemand dafür belangt würde. In Auschwitz selbst wurde die Zahl geändert.
Einen Maulkorb bekommen die, die mit unwissenschaftlichen Methoden längst bekannte und bewiesene Fakten zu leugnen versuchen, um den Holocaust zu einem Massenmord umzudeuten.
Und dies in der Öffentlichkeit verbreiten.
NeoDeus schrieb:Diejenigen welche einer Naziidelogie nacheifern scheren sich einen feuchten Furz ob es ein Gesetz gibt, dass ihnen das verbietet. Aber es gibt bestimmt genug, die schon alleine deshalb stutzig werden, weil das unter Strafe steht...
Die mit der Naziideologie stellen es gerne so dar, dass jegliche Diskussion und Forschung verboten wäre. Ob aus Dummheit oder Böswilligkeit. Da wird dann nach der Meinungsfreiheit gekräht, die sie sofort unterbinden würden, hätten sie die Mittel.
NeoDeus schrieb:Auf der einen Seite wird uns gesagt, wir können unsere Meinung frei äußern... aber auf der anderen Seite werden uns geschichtlich heikle Themen per Gesetz "zugeführt" und jegliches abdriften davon wird unter Strafe gestellt.
Eben falsch. In dem Gesetz steht nicht, was man zu lernen habe. Es steht nicht, wie die Darstellung des Holocaust auszusehen hat, dass jegliches "Abdriften" von dieser Meinung unter Strafe stehe.
Der Holocaust ist nicht "geschichtlich heikel". Er gilt als eines der am besten untersuchten und dokumentierten Verbrechen an der Menschlichkeit. Alle Versuche, an der historischen Tatsache zu rütteln, wurden von Historikern und Chemikern widerlegt.
NeoDeus schrieb: Sorry ich versteh das nicht...warum dieses Gesetz?
Dann denke darüber nach, aus welchen
Gründen jemand diese intensiv untersuchte und belegte historische Tatsache in Frage stellen würde. Welche
Beweggründe sollte man haben, die Gesamtzahl der Opfer (Juden, Sinti, Roma) auf z.B. unter 1 Million herunterzurechnen?
Warum sollte man z.B. ausschliesslich die Kapazitäten der Gaskammern zugrundelegen und unterschlagen, dass es auch Erschiessungen gab und absichtliches Verhungern- und Erfrierenlassen, Unterlassung von Seuchenbekämpfung?
Es geht darum, dass ein Herunterrechnen der Zahlen bedeutet, dass es kein Völkermord, sondern "lediglich" ein Massenmord gewesen wäre. Dieser liesse andere Beweggründe zu, könnte sogar auf schlechte Ernährung und Seuchen in den Lagern zurückgeführt werden.
(Was versucht wurde und wird. Erst letztes Jahr kursierte wochenlang ein Video des einschlägig bekannten "Conrebbi" auf youtube.
Conrebbi )
Eine Leugnung der Gaskammern und Massenerschiessungen nimmt der Tat die Dimension der Vorausplanung, Organisation, zugrundeliegender Absicht. Denn die Methoden zeigen, dass planvoll Meschen in
möglichst grosser Zahl getötet und vernichtet werden sollten, so effektiv wie möglich - Voraussetzung für einen Völkermord.
Bedenke, dass auch Verleumdung, üble Nachrede, Betrug und arglistige Täuschung unter Strafe stehen, sowie das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener.Der Holocaust ist eine historisch einwandfrei gesicherte Tatsache, es kamen ca. 6 Millionen Menschen um. Wie wirkt sich eine Herabsetzung des Holocaust zum Massenmord auf das Andenken dieser Verstorbenen und deren Angehörige aus?
Damit wird ein nachgewiesenes Verbrechen geleugnet, die Zeugen und Überlebenden werden als Lügner, die verurteilten Täter als Justizopfer dargestellt.
Und die Mehrheit der Toten werden als nicht existent deklariert ... nie geboren, oder vorher ausgewandert, und der Rest aus Versehen (durch Unterlassung) oder gar zu recht (als Straffällige) umgebracht : Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener.
NeoDeus schrieb:Schon jetzt wenn ich diese Zeilen schreibe, frage ich mich... darf ich das überhaupt? Werde ich dafür gebannt weil ich ein Gesetz in Frage stelle, dass das Infragestellen von Details aus dem 2.WK / Holocaust mit Gefängnis bestraft?
Das ist natürlich Blödsinn. Es ist nirgends im StgB verboten, über den Sinn von Gesetzen zu diskutieren.
Es geht nicht um das Infragestellen von Details.