@Puschelhasi Nicht schlecht Deine Ausführung.
Aber was sagst Du dazu:
Ein Hartz IV-Empfänger sollte 2 Tage zur Probe arbeiten.
Als er bei der Stadtverwaltung Bescheid geben will heisst es, dass er sich an die AA wenden soll, weil auf dem Amt keiner der zuständigen SB´s anwesend ist.
Die AA verbietet die Probearbeit, weil keine schriftliche Genehmigung dafür ausgestellt wurde.
Der Hartz IV-Empfänger bittet den Arbeitgeber daraufhin um einen Tag Aufschub, damit er die Genehmigung von der AA holen kann.
Nachmittags ruft der Arbeitgeber an und gibt bescheid, dass er nicht mehr interessiert sei und sich für einen anderen Bewerber entschieden hätte, der unbürokratischer handeln kann.
Nun steht nicht fest, dass der Betroffene die Stelle wirklich bekommen hätte, nur er wurde doch einer Chance beraubt.
Die Bürokraten stehen sich doch selber im Weg und schieben alles auf die faulen Arbeitslosen.