mitras schrieb:Die deutsche Staatsbürgerschaft gibts erst seit Bestehen der BRD, davor war es die Staatsbürgerschaft eines anderes Staates, des Deutschen Reichs,
das mit dem "andern Staat" sah das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil v. 31.7.1973 (BVerfGE 36, 1 ff) aber ganz und gar nicht so.
Es ging da vordergründig um die Definition des "Geltungsbereichs des Grundgesetzes", im Rahmen der Formulierung des Grundlagenvertrags mit der DDR, aber es ist auch folgendes klar festgestellt worden:
- Das Grundgesetz ... geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist.
- Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
- Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde
nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich".Das Urteil hört sich natürlich sehr rechtsradikel an, und ist deshalb auch nicht von ungefähr ein immer wiederkehrender Argumentationsgrund für diese berühmte "Kommissarische Reichsregierung", die ja die Bundesrepublik in Frage stellt und das ganze gerne wieder umtaufen möchte.
Aber den Vätern dieses Urteils war es wichtiger, klar festzustellen, daß es nur
eint Deutschland gibt, das seit Bismarck fortbesteht (das ganze geschah ja vor dem Hintergrund der Thematik: "Zwei Deutsche Staaten", die man ja keinesfalls akzeptieren wollte).
mitras schrieb:Soweit zum Geschichtsunterricht.
lernt man das da nicht?
Was erzählen denn die Lehrer heutzutage?