@Bone02943 nu werde ich aber (unter umstaenden) ungehalten;) (macht aber nix)
also ...
ich zitiere mal ...
Bone02943 schrieb:Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. Artikel 8 lautet:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Und da sich bei dem Castor einige zum "schottern" getroffen haben, hatten sie eben nicht dieses uneingeschränkte Versammlungsrecht.
jo, so geschrieben von Dir ...
am ersten blick "relativ" korrekt ...
am 2ten aber offenbart sich folgendes:
Du vermischt da offensichtlich aepfel mir birnen, genauer gesagt machst Du das ziemlich "dreist" weil Du aepfel mit faulen aepfeln vermischt ....
weil sich, wie Du schreibst: zum schottern treffen (was ohne frage nicht unbedingtden rechstaatliche regeln konform ist) versuchst Du das grundgesetz (konkret die versammlungsfreiheit) wie ja von die in voellig wirrem zusammenhang in verbindung gebracht mit eben diesen vorwuerfen, in frage zu stellen....
das ist "dreist" oder eben ein troll versuch.
quasi behauptest Du (oeffentlich und weist noch dazu mehrmals darauf hin) dass wenn jemand gegen ein gesetz verstoesst, alle anderen die dieses gesetz (beachten) bzw die (durch dieses gesetz) gesetzlich zugestimmten rechte wahrnehmen keine rechte haette - bzw. auf eine stufen mit denen zu stellen seien, die eben dieses gesetz (obschon ich dem juristischen standpunkt und seiner konkreten auslegung an dieser stelle mal nicht so genau nachgehe) fuer sich in anspruch nehmen.
demzufolge kann ich nur von einem trollverswuch ausgehen, oder was habe ich wie falsch verstanden an dem was du geschrieben hast?