Ich komme einfach nicht über den unverschämten Satz „…
nicht trotz, sondern wegen dem Eid…“ hinweg und möchte hier mal näher erläutern wieso sie und alle anderen parlamentarischen Befürworter umgehend vom Verfassungsschutz beobachtet werden müssten und unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen sind um weiteren Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten.
Betrachten wir zunächst Artikel 125 AEUV
(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Diese ganz Eindeutige Bail Out-Klausel ist nicht irgendwie deutbar, sondern besagt ganz klar, dass es verboten ist für die Verbindlichkeiten anderer Länder (innerhalb der Gemeinschaft) aufzukommen.
Diese Stabilitäts- und Eigenverantwortung der Länder ist ein wesentlicher Kern der Währungsunion und ist vor allem vehement von Deutschland gefordert worden.
Und es ist nicht gefordert worden weil man es eben einfach so wollte, sondern weil es vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten worden ist. Die Stabilitätsvorschrift wurde vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Maastrichturteil ausgesprochen, weil man sich der Risiken bewusst war und gemäß dem Risiko für das deutschen Volk wollte man damit insofern Rechnung tragen, dass, falls die Stabilität marginal unter der der DM sein würde, Deutschland zum Wohle ds Volkes verpflichtet sei aus der Währungsunion wieder auszutreten.
Und ich wiederhole es gerne: Deutschland ist dann gemäß dem Urteil nicht nur in der Lage auszutreten, sondern sogar verpflichtet.
Das Gericht hat seinerzeit dem Prinzip der Stabilität und der Eigentumsgewährleistung nach Artikel 14 Absatz 1
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Rechnung getragen.
Dies wird aber nun dadurch verletzt, dass durch die Hilfe eine Steigerung der Inflation unausweichlich ist. Und das Grundrecht, wonach das Volk ein Recht auf Unterbindung einer Inflationspolitik durch die Regierung und das Parlament hat, ergibt sich aus dem Artikel 38 Ansatz 1.
Dazu aus Wiki zu dem diesbezüglichen Urteil
Das deutsche Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon verstoße jedoch insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates nicht im erforderlichen Umfang ausgestaltet worden seien. Die europäische Vereinigung dürfe nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibe. Dies gelte insbesondere für Sachbereiche, die die Lebensumstände der Bürger, vor allem ihren von den Grundrechten geschützten privaten Raum prägten, sowie für solche politischen Entscheidungen, die in besonderer Weise auf kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse angewiesen seien, und die sich im parteipolitisch und parlamentarisch organisierten Raum einer politischen Öffentlichkeit diskursiv entfalten würden. Für eine über Lissabon hinausgehende Integration verlangt das Bundesverfassungsgericht zwar eine verfassunggebende Entscheidung des Volkes, sieht diese aber auch als über Art. 146 GG verfassungsrechtlich mögliche politische Option. Wikipedia: Vertrag von LissabonUnd da hier nun eine klare Missachtung der eigenen Gesetze vorliegt, sind diese Maßnahmen nun auch nicht mehr demokratisch legitimiert, denn auch die KfW unterliegt als ein Unternehmen Deutschlands dem Verbot gemäß Artikel 125 AEUV.
Zusätzlich sollten wir uns dann auch noch Artikel 115 GG anschauen, welcher Kreditaufnahmen des Bundes nur zur Finanzierung von Investitionen in Deutschland zulässt.
Und jetzt, wo wir uns die Verstöße vor Augen geführt haben, sollten wir und mit Mails an die Politiker wenden und sie darauf aufmerksam machen, dass wir gemäß Artikel 2 Abs.1
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. ein Recht auf Recht haben. Demnach haben wir das Recht auf Schutz vor einer Politik und vor Politikern die uns in rechtloser Art und Weise zugrunde richtet und somit bleibt nur noch der Hinweis auf Artikel 20 Absatz 4
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. da diese rechtlose Inflationspolitik diese verfassungsrechtliche Ordnung gefährdet.
Sollte das Bundesverfassungsgericht allerdings die Klage wegen einer Nichtzuständigkeit an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten, dann können wir uns auch gleichzeitig als entrechtet betrachten und die komplette Republik auflösen.