Deutsches Strafrecht
17.12.2009 um 23:03Deutsches Strafrecht: Von Idioten für Idioten?
Diskussionsgrundlage ist folgender Artikel (bitte mal genau durchlesen):
Menschenrechte (?)
Deutschland muss Gewaltverbrecher 50 000 Euro zahlen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland zur Zahlung von 50 000 Euro an einen Gewaltverbrecher verurteilt. Nach dem Urteil hätte über den Häftling nachträglich keine Sicherungsverwahrung verhängt werden dürfen. Laut der Europäischen Menschenrechtskonvention dürfen allgemein Strafen nach einer Verurteilung nicht verlängert werden.
Im Streit über eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Häftling recht gegeben und die Bundesrepublik Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Gewaltverbrecher soll 50.000 Euro erhalten, urteilte der Gerichtshof in einem am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Urteil. Die gegen den zuletzt 1986 verurteilten Mann verhängte Sicherungsverwahrung hätte nicht nachträglich verlängert werden dürfen, befand der Gerichtshof.
Der vielfach vorbestrafte Reinhard M. (Jahrgang 1957) war zuletzt im November 1986 wegen Mordversuchs und Raubs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Wiederholungsgefahr und einem laut Gutachten vorhandenen Hangs zur Gewalttätigkeit ordnete die Strafkammer Sicherungsverwahrung für maximal zehn Jahre an.
Demnach wäre er im September 2001 freigekommen. Doch 1998 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, wonach auch für bereits verurteilte Straftäter nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Die Höchstgrenze von zehn Jahren wurde gestrichen.
2001 wurde die Sicherungsverwahrung für M. mit Verweis auf seine Gefährlichkeit verlängert. Dieser sieht dadurch seine Menschenrechte verletzt, unter anderem sein Recht auf Freiheit. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention darf zudem eine Strafe nach der Verurteilung eines Täters nicht verlängert werden.
Doch auch das Bundesverfassungsgericht billigte im Jahr 2004 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung, weil es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine sogenannte Maßregel zur Besserung des Verurteilten und zum Schutz der Allgemeinheit handele.
Gefährlichkeit nicht konkret genug
Nach seiner Niederlage in Karlsruhe legte der Häftling in Straßburg Beschwerde ein, mit der er nun Erfolg hatte. Der Mann hätte demnach nur für eine klar festgeschriebene Höchstdauer in Haft bleiben müssen. Die von den Gerichten behauptete Gefährlichkeit des Häftlings sei nicht konkret genug gewesen. Auch deshalb stelle die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die Zehnjahresfrist hinaus eine Verletzung der Menschenrechtskonvention dar.
Zudem befand der Gerichtshof, dass eine Sicherungsverwahrung wie eine gewöhnliche Haftstrafe einen Freiheitsentzug bedeute. Dies zeige sich unter anderem im Mangel an speziell für Häftlinge in Sicherungsverwahrung gerichtete psychologische Betreuung in Deutschland, kritisierten die Straßburger Richter. Die Verlängerung sei eine zusätzliche Strafe gewesen, die dem Mann nachträglich auferlegt worden sei.
Die Grünen forderten als Konsequenz aus dem Urteil eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland. „Sie darf nicht fortwährend ausgeweitet werden, sondern muss vielmehr auf schwerste Fälle begrenzt werden“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck.
Bayern warnt vor „möglichen gravierenden Auswirkungen“
Die bayerische Justizministerin Beate Merk forderte die Bundesregierung dagegen auf, die Entscheidung von der Großen Kammer des Straßburger Gerichtshofs überprüfen zu lassen. „Aufgrund ihrer möglichen gravierenden Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung kann die Entscheidung nicht einfach hingenommen werden“, erklärte die CSU-Politikerin. Allein in bayerischen Gefängnissen säßen derzeit 15 schwere Sexual- und Gewaltverbrecher, die trotz fortbestehender Gefährlichkeit von dem Urteil betroffen sein könnten.
http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/menschenrechte-deutschland-muss-gewaltverbrecher-50-000-euro-zahlen_aid_464169.html
Frage: Wie soll "der Staat" seine nicht kriminellen Bürger schützen, wenn er befürchten muss, für seine Bemühungen und Maßnahmen anderweitig gerüffelt zu werden?
Frage 2: Wo bleibt die Strafe stecken, wenn Gewalttäter sich beim Europäischen Gerichtshof ausheulen können (was für mich kein Problem darstellt) und aber da auch noch "Recht" bekommen für ihre asozialen Interessen?
Frage 3: Wem hier geht das noch auf den Sack?
Merry X-Mas.
Diskussionsgrundlage ist folgender Artikel (bitte mal genau durchlesen):
Menschenrechte (?)
Deutschland muss Gewaltverbrecher 50 000 Euro zahlen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland zur Zahlung von 50 000 Euro an einen Gewaltverbrecher verurteilt. Nach dem Urteil hätte über den Häftling nachträglich keine Sicherungsverwahrung verhängt werden dürfen. Laut der Europäischen Menschenrechtskonvention dürfen allgemein Strafen nach einer Verurteilung nicht verlängert werden.
Im Streit über eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Häftling recht gegeben und die Bundesrepublik Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Gewaltverbrecher soll 50.000 Euro erhalten, urteilte der Gerichtshof in einem am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Urteil. Die gegen den zuletzt 1986 verurteilten Mann verhängte Sicherungsverwahrung hätte nicht nachträglich verlängert werden dürfen, befand der Gerichtshof.
Der vielfach vorbestrafte Reinhard M. (Jahrgang 1957) war zuletzt im November 1986 wegen Mordversuchs und Raubs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Wiederholungsgefahr und einem laut Gutachten vorhandenen Hangs zur Gewalttätigkeit ordnete die Strafkammer Sicherungsverwahrung für maximal zehn Jahre an.
Demnach wäre er im September 2001 freigekommen. Doch 1998 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, wonach auch für bereits verurteilte Straftäter nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Die Höchstgrenze von zehn Jahren wurde gestrichen.
2001 wurde die Sicherungsverwahrung für M. mit Verweis auf seine Gefährlichkeit verlängert. Dieser sieht dadurch seine Menschenrechte verletzt, unter anderem sein Recht auf Freiheit. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention darf zudem eine Strafe nach der Verurteilung eines Täters nicht verlängert werden.
Doch auch das Bundesverfassungsgericht billigte im Jahr 2004 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung, weil es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine sogenannte Maßregel zur Besserung des Verurteilten und zum Schutz der Allgemeinheit handele.
Gefährlichkeit nicht konkret genug
Nach seiner Niederlage in Karlsruhe legte der Häftling in Straßburg Beschwerde ein, mit der er nun Erfolg hatte. Der Mann hätte demnach nur für eine klar festgeschriebene Höchstdauer in Haft bleiben müssen. Die von den Gerichten behauptete Gefährlichkeit des Häftlings sei nicht konkret genug gewesen. Auch deshalb stelle die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die Zehnjahresfrist hinaus eine Verletzung der Menschenrechtskonvention dar.
Zudem befand der Gerichtshof, dass eine Sicherungsverwahrung wie eine gewöhnliche Haftstrafe einen Freiheitsentzug bedeute. Dies zeige sich unter anderem im Mangel an speziell für Häftlinge in Sicherungsverwahrung gerichtete psychologische Betreuung in Deutschland, kritisierten die Straßburger Richter. Die Verlängerung sei eine zusätzliche Strafe gewesen, die dem Mann nachträglich auferlegt worden sei.
Die Grünen forderten als Konsequenz aus dem Urteil eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland. „Sie darf nicht fortwährend ausgeweitet werden, sondern muss vielmehr auf schwerste Fälle begrenzt werden“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck.
Bayern warnt vor „möglichen gravierenden Auswirkungen“
Die bayerische Justizministerin Beate Merk forderte die Bundesregierung dagegen auf, die Entscheidung von der Großen Kammer des Straßburger Gerichtshofs überprüfen zu lassen. „Aufgrund ihrer möglichen gravierenden Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung kann die Entscheidung nicht einfach hingenommen werden“, erklärte die CSU-Politikerin. Allein in bayerischen Gefängnissen säßen derzeit 15 schwere Sexual- und Gewaltverbrecher, die trotz fortbestehender Gefährlichkeit von dem Urteil betroffen sein könnten.
http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/menschenrechte-deutschland-muss-gewaltverbrecher-50-000-euro-zahlen_aid_464169.html
Frage: Wie soll "der Staat" seine nicht kriminellen Bürger schützen, wenn er befürchten muss, für seine Bemühungen und Maßnahmen anderweitig gerüffelt zu werden?
Frage 2: Wo bleibt die Strafe stecken, wenn Gewalttäter sich beim Europäischen Gerichtshof ausheulen können (was für mich kein Problem darstellt) und aber da auch noch "Recht" bekommen für ihre asozialen Interessen?
Frage 3: Wem hier geht das noch auf den Sack?
Merry X-Mas.