Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Deutsches Strafrecht

35 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschenrechte, Dummheit, Ungerechtigkeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
pprubens Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Deutsches Strafrecht

17.12.2009 um 23:03
Deutsches Strafrecht: Von Idioten für Idioten?

Diskussionsgrundlage ist folgender Artikel (bitte mal genau durchlesen):


Menschenrechte (?)
Deutschland muss Gewaltverbrecher 50 000 Euro zahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland zur Zahlung von 50 000 Euro an einen Gewaltverbrecher verurteilt. Nach dem Urteil hätte über den Häftling nachträglich keine Sicherungsverwahrung verhängt werden dürfen. Laut der Europäischen Menschenrechtskonvention dürfen allgemein Strafen nach einer Verurteilung nicht verlängert werden.

Im Streit über eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Häftling recht gegeben und die Bundesrepublik Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Gewaltverbrecher soll 50.000 Euro erhalten, urteilte der Gerichtshof in einem am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Urteil. Die gegen den zuletzt 1986 verurteilten Mann verhängte Sicherungsverwahrung hätte nicht nachträglich verlängert werden dürfen, befand der Gerichtshof.

Der vielfach vorbestrafte Reinhard M. (Jahrgang 1957) war zuletzt im November 1986 wegen Mordversuchs und Raubs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Wiederholungsgefahr und einem laut Gutachten vorhandenen Hangs zur Gewalttätigkeit ordnete die Strafkammer Sicherungsverwahrung für maximal zehn Jahre an.

Demnach wäre er im September 2001 freigekommen. Doch 1998 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, wonach auch für bereits verurteilte Straftäter nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Die Höchstgrenze von zehn Jahren wurde gestrichen.

2001 wurde die Sicherungsverwahrung für M. mit Verweis auf seine Gefährlichkeit verlängert. Dieser sieht dadurch seine Menschenrechte verletzt, unter anderem sein Recht auf Freiheit. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention darf zudem eine Strafe nach der Verurteilung eines Täters nicht verlängert werden.

Doch auch das Bundesverfassungsgericht billigte im Jahr 2004 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung, weil es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine sogenannte Maßregel zur Besserung des Verurteilten und zum Schutz der Allgemeinheit handele.

Gefährlichkeit nicht konkret genug

Nach seiner Niederlage in Karlsruhe legte der Häftling in Straßburg Beschwerde ein, mit der er nun Erfolg hatte. Der Mann hätte demnach nur für eine klar festgeschriebene Höchstdauer in Haft bleiben müssen. Die von den Gerichten behauptete Gefährlichkeit des Häftlings sei nicht konkret genug gewesen. Auch deshalb stelle die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die Zehnjahresfrist hinaus eine Verletzung der Menschenrechtskonvention dar.

Zudem befand der Gerichtshof, dass eine Sicherungsverwahrung wie eine gewöhnliche Haftstrafe einen Freiheitsentzug bedeute. Dies zeige sich unter anderem im Mangel an speziell für Häftlinge in Sicherungsverwahrung gerichtete psychologische Betreuung in Deutschland, kritisierten die Straßburger Richter. Die Verlängerung sei eine zusätzliche Strafe gewesen, die dem Mann nachträglich auferlegt worden sei.

Die Grünen forderten als Konsequenz aus dem Urteil eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung in Deutschland. „Sie darf nicht fortwährend ausgeweitet werden, sondern muss vielmehr auf schwerste Fälle begrenzt werden“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck.

Bayern warnt vor „möglichen gravierenden Auswirkungen“

Die bayerische Justizministerin Beate Merk forderte die Bundesregierung dagegen auf, die Entscheidung von der Großen Kammer des Straßburger Gerichtshofs überprüfen zu lassen. „Aufgrund ihrer möglichen gravierenden Auswirkungen auf die Sicherheit der Bevölkerung kann die Entscheidung nicht einfach hingenommen werden“, erklärte die CSU-Politikerin. Allein in bayerischen Gefängnissen säßen derzeit 15 schwere Sexual- und Gewaltverbrecher, die trotz fortbestehender Gefährlichkeit von dem Urteil betroffen sein könnten.
http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/menschenrechte-deutschland-muss-gewaltverbrecher-50-000-euro-zahlen_aid_464169.html

Frage: Wie soll "der Staat" seine nicht kriminellen Bürger schützen, wenn er befürchten muss, für seine Bemühungen und Maßnahmen anderweitig gerüffelt zu werden?

Frage 2: Wo bleibt die Strafe stecken, wenn Gewalttäter sich beim Europäischen Gerichtshof ausheulen können (was für mich kein Problem darstellt) und aber da auch noch "Recht" bekommen für ihre asozialen Interessen?

Frage 3: Wem hier geht das noch auf den Sack?

Merry X-Mas.


1x zitiertmelden
pprubens Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 01:54
Wer zum Thema an sich nichts zu sagen hat, und vollauf zufrieden ist mit der Handhabe der EU und der Europäischen Sicht der rechtlich ausgepufferten Menschenrechte, der vote mit

o -- JA!



und kümmer sich sogleich um wichtigere (noch wichtigerere!) Angelegenheiten wie beispielsweise "Was futtern wir morgen, Mutter?"

Bitte abstimmen:
Pizza Funghi oder Pizza Mare?


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 03:20
Ja, wir futtern Mare


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 03:23
die sicherungsverwahrung ist sowieso nur der versuch die fehler in der gefangenden betreung zu verdecken... grade bei kinderschändern gibt es therapiemöglichkeiten die gute erfolge erzielen.


melden
LYL ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 05:38
wir therapieren die Täter und die opfer vergessen wir da läuft was schief eindeutig...


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 12:07
Schön, dass der Nationalsstaat von mr.SUPRANATIONALES multifunktionelles ULTRA EU-Organ einfach in die knie gezwungen wird! Ich meine, wir wählen nur das unfähige EU-Parlament, ok sie habe jetzt zwar ein weing mehr Rechte als davor mit dem lissabon-vertrag, aber im Grunde ist es trotzdem eine sehr undemokratische Institution.
Und dort dürfen dann irgendwelche schmierigen Gerichtshöfler darüber entscheiden, was Deutschland mit wiederholten STraftätern macht....
naja das wars, die eigene Demokratie wird vernichtet von einem untransparenten, undemkratischen und unlegitimen System danke. DU BIST EUROPA!

Schon allein das mit den Fingerbadrücken und diesem Biometrischen-Pass, wird auf Nationalerebene als verfassungswidrig erklärt und auf EU-Ebene setzt man die kake durch. Ein Schlag ins eigene Gesicht.


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 12:08
It's time to say goood byeeee. Frohe Weihnachten


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 12:24
Wenn Täterschutz vor Opferschutz geht, dann stimmt doch etwas nicht.
Mich persönlich kotzt dieses ewige Täterverständnis so richtig an. Hier pumpt der Staat Abermillionen in Arschlöcher und die Opfer erhalten nichts und es muss sich eine ehrenamtliche Organisation um sie kümmern


2x zitiertmelden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 12:46
Wen wundert es da, dass das Vertrauen in den ,,Rechtsstaat" schwindet?

Ein mehrfach vorbestrafter, schwerer Gewalttäter, der von ausgewiesenen Spezialisten immer noch für gefährlich gehalten wird, soll einfach mal eben frei gelassen werden - weil ja die gerichtliche Strafe abgesessen ist.

Natürlich, einfach drauf hoffen, dass er schon nichts mehr macht...


Ich bin auf der einen Seite eindeutig für Vergebung und neue Chancen, aber NICHT zu Lasten von unschuldigen Menschen!

Diese Haarspalterei von wegen ,,die nachträgliche Sicherrungsverwahrung darf erst ab dem und dem Jahr verhängt werden" ist absoluter SCHWACHSINN!


Wenn eine Person immer noch als sehr gefährlich für andere, unschuldige Menschen eingestuft wird, dann soll diese gefälligst von den unschuldigen Menschen fern gehalten werden, bis ihre Gefährlichkeit sich entsprechend nachweislich verringert hat.


Dieses ständige ,,der arme, arme Täter, der ist ja so zu bedauern, dem muss man ja mit ALLEN nur zur Verfügung stehnden Mitteln unter ALLEN Umständen helfen" während die Opfer häufig links liegen gelassen werden, geht mir gewaltig auf den Geist.

Wenn ich lese, dass es kostenlose, psychologische Rundum-Betreuung für Vergewaltiger gibt und dagegen Opfer fast jede Stunde psychologischer Betreuung einzeln beantragen und erklären müssen, dann kann ich das nicht gut heißen.


Vergebung, gerne, neue Chance, sicher, Hilfe zur Resozialisierung, kein Problem - aber nur bei jenen, die sich auch entsprechend Mühe geben, die ihre Verbrechen aufarbeiten und bereuen, die wirklich willens sind und aktiv zur Besserung bemühen, die nachweislich keine große Gefahr mehr für Gesundheit und Leben unschuldiger Menschen darstellen!


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 13:08
Die heutigen Therapiemöglichkeiten versprechen eine 50:50 Chance.
Sollte man dieses Risiko eingehen ?
Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist die, diese Personen ein lebenlang wegzusperren !!!

Ohne Hafturlaub, Freigänge sonstige Vergütungen...

(Und Lebenslang bedeutent Lebenslang)


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 13:11
@combative1
aber lebenslang ist viel zu teuer ! da gibt es bessere lösungen


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 13:19
@bungsberg

Du hast recht, es gibt andere Möglichkeiten. Nach dem oben genannten Fall wirst du diese
Möglichkeiten erst recht nicht durchsetzten können.


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 13:24
Zitat von SamuelDavid2SamuelDavid2 schrieb:Hier pumpt der Staat Abermillionen in Arschlöcher und die Opfer erhalten nichts und es muss sich eine ehrenamtliche Organisation um sie kümmern
@SamuelDavid2
Auch der Staat hilft Opfern von Straftaten. Im Opferentschädigungsgesetz (Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten) OEG ist das geregelt. Man muss allerdings beim zuständigen Amt einen Antrag stellen.


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 13:36
@einar

Dann weißt du wohl nicht wie lächerlich diese "Hilfen" sind, generell und in jedem Fall zur Hilfe die das Arschloch erhält. Und das Opfer um Therapien zur Bewältigung quasi betteln müssen, ist ja auch schon erwähnt worden.
Ich bin ja generell im Wiederholungsfalle für die Anwendung der Höchststrafen und ein Strafmaß unter der Höchststrafe sollte nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein


1x zitiertmelden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 13:42
Zitat von SamuelDavid2SamuelDavid2 schrieb:Dann weißt du wohl nicht wie lächerlich diese "Hilfen" sind, generell und in jedem Fall zur Hilfe die das Arschloch erhält.
@SamuelDavid2
Ich hab nicht geschrieben das die staatliche Hilfe wirkungsvoll ist oder vergleichbar mit der Hilfe wie sie z.B. ein psychisch gestörter Straftäter erhält wäre.

Ich hab lediglich deine Aussage berichtigt, das nicht nur ehrenamtliche Organisationen Hilfe gewähren sondern auch der Staat.


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 16:55
Der Versuch Gerechtigkeit herzustellen ist auch halt beschissen, ich meine ich hab vorhin auch bissel rumgemeckert, aber im Grunde möchte ich nicht in der Haut von Jemandem stecken, der solche Gesetzentwürfe vorzulegen/vorzubereiten hat. Dies erfordert so viel Verantwortung, unbeschreiblich!
Und an solchen Gesetzten etc. merken wir oft halt, dass wir Menschen nur Menschen sind und keineswegs gerechte Wesen.


melden

Deutsches Strafrecht

18.12.2009 um 18:26
Ist es nicht so das wir die nichts verbrechen KEINE Grundrechte brauchen ? (Schutz vor Gefahr) aber die jenigen die Verbrecher sind alle haben ?

Man muss sich an die Spielregeln halten oder man ist im Gefängniss


melden

Deutsches Strafrecht

20.12.2009 um 12:53
Das grundsätzliche Problem der Gesetzgebung ist das Abwägung von Sicherheit und Freiheit.

Absolute Sicherheit wäre nur in einem totalitären Überwachungsstaat gegeben, der alle bis ins Detail überwacht ,auch kleinste Übertretungen feststellt und drakonisch sanktioniert.Ein solcher Staat bräuchte keine Gefängnisse,er wäre ein Gefängnis.

Bei absoluter Freiheit andererseits gäbe es keinen Staatund keine kollektiven Zwänge sondern Anarchie und damit auch keine Sicherheit für den einzelnen.In einem solchen Zustand zu leben wäre ebenfalls unmöglich ,wenn die Bevölkerungzahl eine kritische Grenze von 2 Individuen überschreitet.


Die Frage,die sich bei der Gesetzgebung also primär stellt ist :
Wieviel Freiheit kann eine Gesellschaft aushalten.

Für das Strafrecht bedeuted das :
Wieviel Sicherheit brauchen wir ,damit ein Zusammenleben funktioniert und wie sanktionieren wir in diesem Zusammenhang Regelverstöße, bzw. mit wieviel Unsicherheit muß und will eine Gesellschaft leben und wieviel Freiheit ist andererseits für die Entwicklung einer Gesellschaft möglich, ohne deren grundlegendes Funktionieren einzuschränken.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen ist das deutsche Strafrecht auch in der Balance mit den Grundechten eine recht gelungenen Lösung des Problems.

Daß es natürlich in Einzelfällen auch zu problematischen Entscheidungen kommen kann liegt in der Natur eines Systems, in dem allgemein gültige Normen auf konkrete Einzelfälle angewendet werden müssen.Genau diese Problematik würde sich mit umgekehrten Vorzeichen auch bei einer Verschärfung der Sanktionen stellen.


melden

Deutsches Strafrecht

20.12.2009 um 13:12
@zaphodB.
dazu mal einen schönen beitrag (zu deinen abwägenden überlegungen),
dass die ganze geschichte auch ganz gehörig nach hinten losgehen kann :
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/31900/1/

buddel


melden

Deutsches Strafrecht

20.12.2009 um 13:23
@pprubens

erstmal, solange noch eine überprüfung des urteils durch die grosse strafkammer zulässig ist,
ist es auch nicht rechtskräftig.
zum zweiten,
was ist die konsequenz daraus ?
sicherheitsverwahrung wird mit aller wahrscheinlichkeit demnächst leichter/schneller verhängt
und die fälle dieser nachträglich zur sicherheitsverwahrung verurteilten,
die jetzt nicht mehr sicherheitsverwahrt werden dürfen
werden eine rund-um-die-uhr überwachung bekommen müssen.

ich denke aber,
dass eine überprüfung des urteils die entscheidung revidieren wird.
wenn ein schwerverbrecher
während seiner haft keinerlei anzeichen von resozialisierung erkennen lässt,
dann ist eine weitergehende (über das strafmass hinaus) verwahrung unerlässlich

buddel


2x zitiertmelden

Deutsches Strafrecht

20.12.2009 um 13:28
das beliebte beispiel des pädophilen sexualstraftäters :
in der regel gehen solche verurteilungen stets mit psychologischen therapieauflagen einher.
ist hier eine nach verbüssung der regulären haftzeit angeordnete sicherheitsverwahrung
im falle einer therapieverweigerung die regel ?

buddel


melden