Weitere schöne Zitate aus obiger Quellenangabe und meine persönliche Meinung dazu:
KicherErbse schrieb:Man geht also ohne nachzuforschen davon aus, dass die Mehrheit sich für die ungestörte Religionsausübung entscheiden würde und begründet damit, das Urteil.
"Nach wie vor ist es nicht zu beanstanden, dass die angegriffene Regelung Rücksicht auf die religiösen Empfindungen der Mehrheit der christlich geprägten Bürger nimmt, für die der Karfreitag ein besonderer Tag der Stille und Besinnung ist."
Diesbezüglich müsste/sollte man nachweisen, dass das tatsächlich zustimmt. Die reine Religionszugehörigkeit ist nicht zu akzeptieren, denn Tatsache ist doch, dass es aktive und passive Christen gibt. Passive Christen sind diejenigen, die zwar einer Knofession aufgrund der TAufe angehören, aber sonst nicht aktiv an christlichen Gemeinden teilnehmen. Aktive Christen sind diejenigen, die tatsächlichaktiv an christlichen Gemeindeleben teilnehmen und auch sonntags gerne in die Kirche gehen. Ob die Mehrheit der Bevölkerung nun tatächich "Christen" sind, müsste man daran messen, wieviele aktive Christen es gibt. Darüber sollte eine Statiistik geführt werden, ansonsten akzeptiere ich das Argument des Gerichtes nicht!
"Deshalb sind auch rein private Musikveranstaltungen nicht verboten, sofern sie nicht anderweitig, etwa durch unzulässige Lärmimmissionen, Dritte stören. Für Nichtchristen ist es damit ohne weiteres möglich und zumutbar, dem „staatlichen Diktat“, wie der Kläger es nennt, hinsichtlich des Karfreitags auszuweichen. "
Das heisst, dass private Musikveranstaltungen erlaubt sind! Immerhin darf man Home-Partys machen oder wenigstens geschlossene Geselllschaften!
:D