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Krieg ist Geil

177 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Krieg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Krieg ist Geil

14.08.2009 um 13:50
ich möchte gerne noch einmal folgendes in erinnerung holen

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte





PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 13:51
Ja, schön: Und was tun wir, wenn sich einer nicht daran hält?

Einmarschieren? Oder doch lieber Geschäfte machen?


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 13:56
@Doors

einmaschieren und damit geschäfte machen


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 14:01
@Doors

Wir beide, die wir auf Grund unserer vortgeschrittenen Reife jenseits jeglicher Moral
an Alterswürde und Vernunftsethik leiden, und deshalb für Krieg und Unfrieden vollkommen untauglich sind, könnten uns gegenseitig zu Göttern der ehrenhaften Ungläubigkeit krönen, und jeden mit Schimpf und Schande erschlagen,
der sich nicht an die Konventionen der Menschenwürde hält :D :D


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 14:16
@der_wicht
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:seltsamer weise dürfen aber die chinesen machen was sie wollen.
sie dürfen besatzer und diktatur sein, wie kommt das?
warum schreitet da die USA nicht ein? vielleicht deswegen, weil die USA finanziell zu abhängig von den chinesen sind?
Warum die USA? Kann ja auch Deutschland einschreiten oder der Iran zum Beispiel.

Es können gern andere Länder ohne Hintergedanken oder Profitdenken in entsprechenden Konflikten eingreifen.

Machen sie aber nicht. Komisch oder?


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 14:26
@Larry08
Zitat von Larry08Larry08 schrieb:Warum die USA? Kann ja auch Deutschland einschreiten oder der Iran zum Beispiel.

Es können gern andere Länder ohne Hintergedanken oder Profitdenken in entsprechenden Konflikten eingreifen.

Machen sie aber nicht. Komisch oder?
es geht mir nicht darum, in irgendeiner weise einzuschreiten. ich wollte damit nur meine meinung kund tun, dass die kriege, die wir haben nicht dazu dienen die menschheit zu befrieden, sondern seine interessen zu wahren.

und meiner meinung nach, kann man durch krieg keinen frieden stiften und krieg ist absolut ungeil


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 14:29
Der Mann ist von Natur aus ein Wesen das auch mit einer 35 qm Wohnung zufrieden wäre er ist zufrieden wenn er eine kleine Beute machen kann,er ist in Wahrheit bescheiden, er ist zufrieden wenn er eine warme Mahlzeit täglich zu sich nehmen kann, er ist von Natur aus eher Faul und dennoch glücklich !

Nun um eine Frau zu erobern reicht jedoch diese bescheidenheit nicht aus :)

So und deshalb muss der Mann mit dem Kriegspiel beginnen er wird dazu gezwungen er rüstet sich auf indem er zu H&M rennt um einen passenden Outfit zu besorgen !

Krieg ist so oder so ein Geschäft und es wird auch immer so bleiben :)


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 14:49
@redd
Zitat von reddredd schrieb:Ich würde gerne erleben wie du dich im Krieg anstellst "outsider".
Ich denke kaum,dass du voller Euphorie und Fröhlichkeit dabeisein würdest.
Ist glaube ich gerade nicht das Thema ;)


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 14:57
@StUffz
Sudan, Kongo, wo kloppen die sich jetzt gerade die Köppe in Afrika ein? da ist auch nicht viel Menschlichkeit zu erkennen, Iran/Irak,...

Also ich denke, das der Krieg an Grausamkeit in nichts nachgelassen hat.
Und was ich gesehen und erlebt habe, bestätigt mich darin.

-----------------

Ich meinte die Zeitleite, betrachtet man die Geschichte gibt es weniger Kriege und diese werden auch nicht mehr bis zum letzten Mann gefuehrt.
In der historisch belegten Menschheitsgeschichte haben knapp 14.400 Kriege stattgefunden, denen ungefähr 3,5 Milliarden Menschen zum Opfer gefallen sind.


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 15:00
@StUffz
Das es immer noch Kriege gibt und das diese brutal sind ... streite ich nicht ab.


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 15:35
Krieg ist in erster Linie ein gutes Geschäft. Waffen wollen gekauft, gebraucht und zerstört werden, auf dass man neue kaufe.


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 18:48
es geht mir nicht darum, in irgendeiner weise einzuschreiten. ich wollte damit nur meine meinung kund tun, dass die kriege, die wir haben nicht dazu dienen die menschheit zu befrieden, sondern seine interessen zu wahren.
---------------

Ja wau, was dachtest du denn? Menschen, Indivium Kulturen Volkgruppen Religionsgruppen alle haben Interessen und in erster Linie gehen die Eigenen Vor


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 18:49
Kriege dienen der Durchsetzung von Interessen. Und seien es nicht zuletzt geschäftsinteressen.
Kriege "just for fun" werden eigentlich nicht geführt.


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 18:51
@Fedaykin
@pumpelskie
das nennt man interessenkampf .. . kann der nicht auch anders ausgehen als mit mord und totschlag . . .


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 21:44
@Doors
Zitat von DoorsDoors schrieb:Ja, schön: Und was tun wir, wenn sich einer nicht daran hält?

Einmarschieren? Oder doch lieber Geschäfte machen?
Evtl. ignorieren?


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 22:18
Als Krieger wird man sich bestimmt mit einigen gegebenheiten besser arangieren ,als einer der im leben nichts Kriegt.


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 22:20
@informer
An welche Gegebenheiten hast du da gedacht?


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 22:31
Die Gegebenheit Krieg als realitaet des menschen zu verstehen oder nicht ,ich und sehr viele andere wahrscheinlich wuerden uns an die Haare zaehren und mit unzaehligen fragen plagen.


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Krieg ist Geil

14.08.2009 um 22:37
@informer

Ach so.. Ich dachte du meintest Gegebenheiten im täglichen Leben.
Liegt ja in der Natur der Sache das ein Soldat mehr über den Krieg, subjektiv und objektiv, kennt und für sich umsetzen kann als ein kleiner profaner


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Krieg ist Geil

15.08.2009 um 03:17
Wir beide, die wir auf Grund unserer vortgeschrittenen Reife jenseits jeglicher Moral
an Alterswürde und Vernunftsethik leiden, und deshalb für Krieg und Unfrieden vollkommen untauglich sind


Nich so schnell, alter Herr, ihr seid die Zielgruppe der Volksfront^^


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