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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

19.686 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: RAF, Linksextreme, Pseudolinke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:05
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Ja, genau das meinte ich, gefährlicher Körperverletzung.
Da kann durchaus noch herauskommen, dass wir es mit einem sogenannten untauglichen Versuch zu tun hatten.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:07
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Muss ja nichtmal Bewährung sein, aber über 2 1/2 Jahre ist schon krass.

Gut das mit dem Jugendstrafrecht muss wirklich nichts heißen. Ich wurde mit 21/22 auch als Erwachsener verurteilt.(war am ende sogar, für mich, die mildere Strafe und hat mich aber schon genug abgeschreckt)


Wenn ich nun aber mal soüberlege wie oft ich davon gelesen oder gehört habe, das ein Richter die Staatsanwaltscaft überboten hat, dann fallen mir da nur sehr wenige Fälle ein. Es ist ja doch eher usus das man sich iwo zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft bewegt, je nach dem mal mehr oder weniger in eine bestimmte Richtung.
Deshalb halte ich dieses Urteil schon für etwas besonderes.
Das ist Usus, aber es ist trotzdem nichts allzu ungewöhnliches.
Hier gab es ja sogar eine gesetzesänderung, die möglicherweise die Staatsanwaltschaft so noch in ihren erfahrungswerten gar nicht drin hat. Da wollte man wohl nicht sofort zu hoch greifen.


@Nerok
Zitat von NerokNerok schrieb:Halten wir fest:

- 21
- Nicht vorbestraft
- Jugendstrafrecht wurde erwägt
- 2 Flaschen geworfen die Polizisten trafen aber nicht verletzten
- Leichter Wiederstand bei der Festnahme
- Staatsanwaltschaft hat ein geringeres Urteil gefordert

Und du verteidigst hier jetzt ernsthaft ein Urteil von 2 Jahren und 7 Montaten ohne Bewährung?
Halten wir fest: Fährt absichtlich hier her um Polizisten mit Flaschen zu bewerfen. Zeigte dann auch scheinbar keine Reue, sondern es gab nichtmal ein geständnis. Im gegenteil, obwohl die Beweislage gegen ihn auszureichen schien blieb die Verteidigung bei Freispruch aus mangel an beweisen.
Da sind die 2 1/2 jahre durhcaus gerechtfertigt, wenn wir nicht weiterhin auf demos solche attacken haben wollen die quasi ungeahndet bleiben.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:08
Zitat von vincentvincent schrieb:Klar sollte man es besser machen. Man sollte es aber nicht durch ein wesentlich härteres Urteil sozusagen gewichten bzw. mitteln: Oh, die letzten beiden Gewalttäter haben 6 Monate bekommen, die nächsten beiden sollten 2 Jahre bekommen, da ein Jahr doch recht angebracht ist.. und alles ist wieder in Butter.
Mehr als zwei Jahre ist in meinen Augen schon mehr als ordentlich.
Das ist aber kein wesentlich härteres Urteil. Wir bewegen uns von der Bewährungsstrafe zur Haftstrafe, und das ist vom Gesetzgeber so gewollt.
das kommt nicht aus dem Blauen heraus. Es ist vom gesetzgeber so gewollt, weil es traurigerweise notwendig ist.


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29.08.2017 um 01:11
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Halten wir fest: Fährt absichtlich hier her um Polizisten mit Flaschen zu bewerfen.
Ist es denn bewiesen das diese Absicht wirklich herschte? Dazu müsste es dann ja auch einen Plan gegeben haben, der iwo gefunden worden sein müsste.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Zeigte dann auch scheinbar keine Reue, sondern es gab nichtmal ein geständnis. Im gegenteil, obwohl die Beweislage gegen ihn auszureichen schien blieb die Verteidigung bei Freispruch aus mangel an beweisen.
Wenn einzig ein Polizist der Meinung war ihn gesehen zu haben, dann kann man da schon drauf abzielen das es keine Beweise gibt. Aber ich weiß nicht ob es dazu nicht vielleicht Videomaterial gibt.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Das ist Usus, aber es ist trotzdem nichts allzu ungewöhnliches.
Hier gab es ja sogar eine gesetzesänderung, die möglicherweise die Staatsanwaltschaft so noch in ihren erfahrungswerten gar nicht drin hat. Da wollte man wohl nicht sofort zu hoch greifen.
Ungewöhnlich in dem Sinne das es nur scheinbar sehr selten vor kommt. Iwie scheint es mir man hat sich hier den erst besten genommen um von gerichtlicher Seite mal ordentlich auf den Putz zu hauen.


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29.08.2017 um 01:12
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Halten wir fest: Fährt absichtlich hier her um Polizisten mit Flaschen zu bewerfen.
Diese Motivationslage wirst du nie gerichtsfest bestimmen können. Aus der Demo heraus kann man immer eine begründete Affektvermutung aufziehen.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Zeigte dann auch scheinbar keine Reue, sondern es gab nichtmal ein geständnis.
Das wiederum ist richtig.
Zitat von shionoroshionoro schrieb: Im gegenteil, obwohl die Beweislage gegen ihn auszureichen schien blieb die Verteidigung bei Freispruch aus mangel an beweisen.
An sich schon seltsam, dass sich bei der Widersprüchlichlkeit der Belastungszeigem überhaupt eine Verurteilung ergeben hat.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Das ist aber kein wesentlich härteres Urteil. Wir bewegen uns von der Bewährungsstrafe zur Haftstrafe, und das ist vom Gesetzgeber so gewollt.
Eine Bewährung stand hier von Seiten der Staatsanwaltschaft auch nicht im Raum.


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:13
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ungewöhnlich in dem Sinne das es nur scheinbar sehr selten vor kommt. Iwie scheint es mir man hat sich hier den erst besten genommen um von gerichtlicher Seite mal ordentlich auf den Putz zu hauen.
Es gibt aber nicht nur sehr selten vor.
Es gibt nicht häufig vor, aber es ist auch kaum ein freakfall bei dem alles anders ist als sonst.
Es ist nicht so selten, dass ein richter so was macht, wie du denkst.

In diesem Fall ist es sogar damit erklärbar, dass es vorher eine gesetzesänderung gab, und sich da ein status quo und erfahrungswert erst noch einrichten muss.


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29.08.2017 um 01:14
Was dann mMn problematischer wird. Der Richter selbst spricht davon, eine Berufung zu erwarten. Sollte diese Erfolg haben, heißt es umso lauter dann wieder, das war doch nichts als ein Symbol, hatte gar keinen Bestand, ihr wollt uns veräppeln usw. usf. Dann würde ich aber sogar Verständnis dafür haben.

Ein symbolisches Urteil auszusprechen in Erwartung, dass es gekippt wird, ist irgendwie quark. Da bekommt man nur das Gefühl, dass der Richter mal einen auf Dicke Hose machen wollte.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Das ist aber kein wesentlich härteres Urteil. Wir bewegen uns von der Bewährungsstrafe zur Haftstrafe, und das ist vom Gesetzgeber so gewollt.
das kommt nicht aus dem Blauen heraus.

Deshalb ist es ja u.A. ein wesentlich härteres Urteil. Unter zwei Jahren hätte man über Bewährung nachdenken können. Bei zwei Jahren eben nicht mehr.


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29.08.2017 um 01:16
Es hätte auch 1 1/2 Jahre ohne Bewährung geben können, wäre immer noch hart, nur eben nicht so krass. Hier aber wollte man wohl einfach nur ein Zeichen setzen und der jenige war zu zeitig vor Gericht.


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29.08.2017 um 01:16
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Diese Motivationslage wirst du nie gerichtsfest bestimmen können. Aus der Demo heraus kann man immer eine begründete Affektvermutung aufziehen.
Kann man. Aber hier wird so viel vermutet bezüglich der vollen Kampfmontur von der afaik nirgendwo was steht und davon, wie diese 'embryohaltung' nun aussah, da werd ich das wohl auch noch dürfen.

Zur bewährung: Stimmt, das Gericht hätte auch die geringere Strafe nicht zu Bewärhung aussetzen können.
Ich bin aber dennoch der Meinung, dass es kein Fehler ist, empfindlichere Strafen zu verhängen.

Wir haben weiß gott lang genug versäumt, attacken gegen Polizisten (auf vielerlei ebenen, nicht nur demos) zu unterbinden und zu ahnden.


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29.08.2017 um 01:17
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es hätte auch 1 1/2 Jahre ohne Bewährung geben können, wäre immer noch hart, nur eben nicht so krass. Hier aber wollte man wohl einfach nur ein Zeichen setzen und der jenige war zu zeitig vor Gericht.
Man wollte einer gesetzesänderung nachkommen. Das ist ein unterschied.


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29.08.2017 um 01:17
@Bone02943
Das schon, klar. Aber ist halt dennoch härter, wenn es nicht einmal die Aussicht auf eine Bewährung gibt. Zumindest der Haft von vornherein..


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29.08.2017 um 01:19
Zitat von vincentvincent schrieb:Was dann mMn problematischer wird. Der Richter selbst spricht davon, eine Berufung zu erwarten. Sollte diese Erfolg haben, heißt es umso lauter dann wieder, das war doch nichts als ein Symbol, hatte gar keinen Bestand, ihr wollt uns veräppeln usw. usf. Dann würde ich aber sogar Verständnis dafür haben.

Ein symbolisches Urteil auszusprechen in Erwartung, dass es gekippt wird, ist irgendwie quark. Da bekommt man nur das Gefühl, dass der Richter mal einen auf Dicke Hose machen wollte.
Der Richter sagte, er erwartet, dass die Verteidigung berufung einlegt. Er sagte nicht, er erwartet, dass das urteil gekippt wird.
Zitat von vincentvincent schrieb:Deshalb ist es ja u.A. ein wesentlich härteres Urteil. Unter zwei Jahren hätte man über Bewährung nachdenken können. Bei zwei Jahren eben nicht mehr.
Ja und das ist gut so.


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29.08.2017 um 01:20
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Kann man. Aber hier wird so viel vermutet bezüglich der vollen Kampfmontur von der afaik nirgendwo was steht und davon, wie diese 'embryohaltung' nun aussah, da werd ich das wohl auch noch dürfen.
Der Geschädigte hat explizit "eine Flasche an den Helm"  bekommen und eine Demo bekleidet. Ein Tütü wird er nich angehabt haben.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Zur bewährung: Stimmt, das Gericht hätte auch die geringere Strafe nicht zu Bewärhung aussetzen können.
Doch, 1 Jahr 9 Monate geht, der Staatsanwalt hat aber beantragt, keine Bewährung zu geben. Muss sich der Richter nicht dran halten.
Zitat von vincentvincent schrieb:Was dann mMn problematischer wird. Der Richter selbst spricht davon, eine Berufung zu erwarten. Sollte diese Erfolg haben, heißt es umso lauter dann wieder, das war doch nichts als ein Symbol, hatte gar keinen Bestand, ihr wollt uns veräppeln usw. usf. Dann würde ich aber sogar Verständnis dafür haben.
Ob Berufung erfolgreich oder nicht, das wird nach dem 24. September sein. Jetzt kann man erstmal mit Recht und Ordnung punkten.


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29.08.2017 um 01:22
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Doch, 1 Jahr 9 Monate geht, der Staatsanwalt hat aber beantragt, keine Bewährung zu geben. Muss sich der Richter nicht dran halten.
Ich meinte ja, das ich dir recht gebe: das Gericht konnte sich auch mit einem geringeren Strafmaß gegen oder auch für eine Bewährungs entscheiden.
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Ob Berufung erfolgreich oder nicht, das wird nach dem 23. September sein. Jetzt kann man erstmal mit Recht und Ordnung punkten.
Naja der Richter hat mit der Politik nix zu tun und die Politik hat nicht das urteil gefällt.


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29.08.2017 um 01:24
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Naja der Richter hat mit der Politik nix zu tun und die Politik hat nicht das urteil gefällt.
Nein, natürlich nicht. Speziell Hamburger Richter sind ja bekannt dafür, überhaupt keine politischen Standpunkte zu vertreten.


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29.08.2017 um 01:26
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Naja der Richter hat mit der Politik nix zu tun und die Politik hat nicht das urteil gefällt.
Das glaubst du doch jetzt wohl selbst nicht...so kurz vor der Wahl..


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29.08.2017 um 01:26
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb:Nein, natürlich nicht. Speziell Hamburger Richter sind ja bekannt dafür, überhaupt keine politischen Standpunkte zu vertreten.
Da müsstest du dann aber schon eine konkrete begründung für den Verdacht haben, dass der Richter als verlängerter Arm der Stadtpolitik fungiert.
Was sollte das z.B. Scholz überhaupt bringen? Er greift ja schließlich nicht durch, sondern wer anders. Da müsste Scholz schon irgendeine eigene Aktion bringen (oder sonstwer aus der Hamburger Stadtpolitik).


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29.08.2017 um 01:26
Zitat von NerokNerok schrieb:Das glaubst du doch jetzt wohl selbst nicht...so kurz vor der Wahl..
Konkrete HInweise darauf?


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29.08.2017 um 01:27
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Der Richter sagte, er erwartet, dass die Verteidigung berufung einlegt. Er sagte nicht, er erwartet, dass das urteil gekippt wird.
Naja, ich glaube nicht, dass es Usus ist, die Erwartung einer Berufung selbst noch einmal anzusprechen. Liest sich für mich eher so, als würde er nicht stark daran glauben. Aber gut, das ist nur vage Spekulation..
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Naja der Richter hat mit der Politik nix zu tun und die Politik hat nicht das urteil gefällt.

Das glaubst du doch selbst nicht.^^
Das Urteil ist ein politisches. Er beklagt frühere Urteile und in dem Zusammenhang auch die Rolle der Polizei/Gewalttäter..


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Linksextremismus - die vergessene Gefahr

29.08.2017 um 01:29
Zitat von vincentvincent schrieb:Das glaubst du doch selbst nicht.^^
Das Urteil ist ein politisches. Er beklagt frühere Urteile und in dem Zusammenhang auch die Rolle der Polizei/Gewalttäter..
Er folgt der neuen Gesetzgebung, die sich auf diesem faktum gründet. Darum erwähnt er es.

Und bevor es konkrete hinweise für eine verpflechtung von Politik und Justiz hier gibt werde ich das weiterhin als VT behandeln.


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