Linksextremismus - die vergessene Gefahr
29.08.2017 um 01:05Da kann durchaus noch herauskommen, dass wir es mit einem sogenannten untauglichen Versuch zu tun hatten.shionoro schrieb:Ja, genau das meinte ich, gefährlicher Körperverletzung.
Da kann durchaus noch herauskommen, dass wir es mit einem sogenannten untauglichen Versuch zu tun hatten.shionoro schrieb:Ja, genau das meinte ich, gefährlicher Körperverletzung.
Das ist Usus, aber es ist trotzdem nichts allzu ungewöhnliches.Bone02943 schrieb:Muss ja nichtmal Bewährung sein, aber über 2 1/2 Jahre ist schon krass.
Gut das mit dem Jugendstrafrecht muss wirklich nichts heißen. Ich wurde mit 21/22 auch als Erwachsener verurteilt.(war am ende sogar, für mich, die mildere Strafe und hat mich aber schon genug abgeschreckt)
Wenn ich nun aber mal soüberlege wie oft ich davon gelesen oder gehört habe, das ein Richter die Staatsanwaltscaft überboten hat, dann fallen mir da nur sehr wenige Fälle ein. Es ist ja doch eher usus das man sich iwo zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft bewegt, je nach dem mal mehr oder weniger in eine bestimmte Richtung.
Deshalb halte ich dieses Urteil schon für etwas besonderes.
Halten wir fest: Fährt absichtlich hier her um Polizisten mit Flaschen zu bewerfen. Zeigte dann auch scheinbar keine Reue, sondern es gab nichtmal ein geständnis. Im gegenteil, obwohl die Beweislage gegen ihn auszureichen schien blieb die Verteidigung bei Freispruch aus mangel an beweisen.Nerok schrieb:Halten wir fest:
- 21
- Nicht vorbestraft
- Jugendstrafrecht wurde erwägt
- 2 Flaschen geworfen die Polizisten trafen aber nicht verletzten
- Leichter Wiederstand bei der Festnahme
- Staatsanwaltschaft hat ein geringeres Urteil gefordert
Und du verteidigst hier jetzt ernsthaft ein Urteil von 2 Jahren und 7 Montaten ohne Bewährung?
Das ist aber kein wesentlich härteres Urteil. Wir bewegen uns von der Bewährungsstrafe zur Haftstrafe, und das ist vom Gesetzgeber so gewollt.vincent schrieb:Klar sollte man es besser machen. Man sollte es aber nicht durch ein wesentlich härteres Urteil sozusagen gewichten bzw. mitteln: Oh, die letzten beiden Gewalttäter haben 6 Monate bekommen, die nächsten beiden sollten 2 Jahre bekommen, da ein Jahr doch recht angebracht ist.. und alles ist wieder in Butter.
Mehr als zwei Jahre ist in meinen Augen schon mehr als ordentlich.
Ist es denn bewiesen das diese Absicht wirklich herschte? Dazu müsste es dann ja auch einen Plan gegeben haben, der iwo gefunden worden sein müsste.shionoro schrieb:Halten wir fest: Fährt absichtlich hier her um Polizisten mit Flaschen zu bewerfen.
Wenn einzig ein Polizist der Meinung war ihn gesehen zu haben, dann kann man da schon drauf abzielen das es keine Beweise gibt. Aber ich weiß nicht ob es dazu nicht vielleicht Videomaterial gibt.shionoro schrieb:Zeigte dann auch scheinbar keine Reue, sondern es gab nichtmal ein geständnis. Im gegenteil, obwohl die Beweislage gegen ihn auszureichen schien blieb die Verteidigung bei Freispruch aus mangel an beweisen.
Ungewöhnlich in dem Sinne das es nur scheinbar sehr selten vor kommt. Iwie scheint es mir man hat sich hier den erst besten genommen um von gerichtlicher Seite mal ordentlich auf den Putz zu hauen.shionoro schrieb:Das ist Usus, aber es ist trotzdem nichts allzu ungewöhnliches.
Hier gab es ja sogar eine gesetzesänderung, die möglicherweise die Staatsanwaltschaft so noch in ihren erfahrungswerten gar nicht drin hat. Da wollte man wohl nicht sofort zu hoch greifen.
Diese Motivationslage wirst du nie gerichtsfest bestimmen können. Aus der Demo heraus kann man immer eine begründete Affektvermutung aufziehen.shionoro schrieb:Halten wir fest: Fährt absichtlich hier her um Polizisten mit Flaschen zu bewerfen.
Das wiederum ist richtig.shionoro schrieb:Zeigte dann auch scheinbar keine Reue, sondern es gab nichtmal ein geständnis.
An sich schon seltsam, dass sich bei der Widersprüchlichlkeit der Belastungszeigem überhaupt eine Verurteilung ergeben hat.shionoro schrieb: Im gegenteil, obwohl die Beweislage gegen ihn auszureichen schien blieb die Verteidigung bei Freispruch aus mangel an beweisen.
Eine Bewährung stand hier von Seiten der Staatsanwaltschaft auch nicht im Raum.shionoro schrieb:Das ist aber kein wesentlich härteres Urteil. Wir bewegen uns von der Bewährungsstrafe zur Haftstrafe, und das ist vom Gesetzgeber so gewollt.
Es gibt aber nicht nur sehr selten vor.Bone02943 schrieb:Ungewöhnlich in dem Sinne das es nur scheinbar sehr selten vor kommt. Iwie scheint es mir man hat sich hier den erst besten genommen um von gerichtlicher Seite mal ordentlich auf den Putz zu hauen.
shionoro schrieb:Das ist aber kein wesentlich härteres Urteil. Wir bewegen uns von der Bewährungsstrafe zur Haftstrafe, und das ist vom Gesetzgeber so gewollt.
das kommt nicht aus dem Blauen heraus.
Kann man. Aber hier wird so viel vermutet bezüglich der vollen Kampfmontur von der afaik nirgendwo was steht und davon, wie diese 'embryohaltung' nun aussah, da werd ich das wohl auch noch dürfen.Rho-ny-theta schrieb:Diese Motivationslage wirst du nie gerichtsfest bestimmen können. Aus der Demo heraus kann man immer eine begründete Affektvermutung aufziehen.
Man wollte einer gesetzesänderung nachkommen. Das ist ein unterschied.Bone02943 schrieb:Es hätte auch 1 1/2 Jahre ohne Bewährung geben können, wäre immer noch hart, nur eben nicht so krass. Hier aber wollte man wohl einfach nur ein Zeichen setzen und der jenige war zu zeitig vor Gericht.
Der Richter sagte, er erwartet, dass die Verteidigung berufung einlegt. Er sagte nicht, er erwartet, dass das urteil gekippt wird.vincent schrieb:Was dann mMn problematischer wird. Der Richter selbst spricht davon, eine Berufung zu erwarten. Sollte diese Erfolg haben, heißt es umso lauter dann wieder, das war doch nichts als ein Symbol, hatte gar keinen Bestand, ihr wollt uns veräppeln usw. usf. Dann würde ich aber sogar Verständnis dafür haben.
Ein symbolisches Urteil auszusprechen in Erwartung, dass es gekippt wird, ist irgendwie quark. Da bekommt man nur das Gefühl, dass der Richter mal einen auf Dicke Hose machen wollte.
Ja und das ist gut so.vincent schrieb:Deshalb ist es ja u.A. ein wesentlich härteres Urteil. Unter zwei Jahren hätte man über Bewährung nachdenken können. Bei zwei Jahren eben nicht mehr.
Der Geschädigte hat explizit "eine Flasche an den Helm" bekommen und eine Demo bekleidet. Ein Tütü wird er nich angehabt haben.shionoro schrieb:Kann man. Aber hier wird so viel vermutet bezüglich der vollen Kampfmontur von der afaik nirgendwo was steht und davon, wie diese 'embryohaltung' nun aussah, da werd ich das wohl auch noch dürfen.
Doch, 1 Jahr 9 Monate geht, der Staatsanwalt hat aber beantragt, keine Bewährung zu geben. Muss sich der Richter nicht dran halten.shionoro schrieb:Zur bewährung: Stimmt, das Gericht hätte auch die geringere Strafe nicht zu Bewärhung aussetzen können.
Ob Berufung erfolgreich oder nicht, das wird nach dem 24. September sein. Jetzt kann man erstmal mit Recht und Ordnung punkten.vincent schrieb:Was dann mMn problematischer wird. Der Richter selbst spricht davon, eine Berufung zu erwarten. Sollte diese Erfolg haben, heißt es umso lauter dann wieder, das war doch nichts als ein Symbol, hatte gar keinen Bestand, ihr wollt uns veräppeln usw. usf. Dann würde ich aber sogar Verständnis dafür haben.
Ich meinte ja, das ich dir recht gebe: das Gericht konnte sich auch mit einem geringeren Strafmaß gegen oder auch für eine Bewährungs entscheiden.Rho-ny-theta schrieb:Doch, 1 Jahr 9 Monate geht, der Staatsanwalt hat aber beantragt, keine Bewährung zu geben. Muss sich der Richter nicht dran halten.
Naja der Richter hat mit der Politik nix zu tun und die Politik hat nicht das urteil gefällt.Rho-ny-theta schrieb:Ob Berufung erfolgreich oder nicht, das wird nach dem 23. September sein. Jetzt kann man erstmal mit Recht und Ordnung punkten.
Nein, natürlich nicht. Speziell Hamburger Richter sind ja bekannt dafür, überhaupt keine politischen Standpunkte zu vertreten.shionoro schrieb:Naja der Richter hat mit der Politik nix zu tun und die Politik hat nicht das urteil gefällt.
Das glaubst du doch jetzt wohl selbst nicht...so kurz vor der Wahl..shionoro schrieb:Naja der Richter hat mit der Politik nix zu tun und die Politik hat nicht das urteil gefällt.
Da müsstest du dann aber schon eine konkrete begründung für den Verdacht haben, dass der Richter als verlängerter Arm der Stadtpolitik fungiert.Rho-ny-theta schrieb:Nein, natürlich nicht. Speziell Hamburger Richter sind ja bekannt dafür, überhaupt keine politischen Standpunkte zu vertreten.
Konkrete HInweise darauf?Nerok schrieb:Das glaubst du doch jetzt wohl selbst nicht...so kurz vor der Wahl..
Naja, ich glaube nicht, dass es Usus ist, die Erwartung einer Berufung selbst noch einmal anzusprechen. Liest sich für mich eher so, als würde er nicht stark daran glauben. Aber gut, das ist nur vage Spekulation..shionoro schrieb:Der Richter sagte, er erwartet, dass die Verteidigung berufung einlegt. Er sagte nicht, er erwartet, dass das urteil gekippt wird.
shionoro schrieb:Naja der Richter hat mit der Politik nix zu tun und die Politik hat nicht das urteil gefällt.
Er folgt der neuen Gesetzgebung, die sich auf diesem faktum gründet. Darum erwähnt er es.vincent schrieb:Das glaubst du doch selbst nicht.^^
Das Urteil ist ein politisches. Er beklagt frühere Urteile und in dem Zusammenhang auch die Rolle der Polizei/Gewalttäter..