Linksextremismus - die vergessene Gefahr
19.07.2009 um 12:11@ schmitz
schrieb:
"Ich sehe es als Fehler an, dass die Menschenanzahl, also die Msse des Volkes nicht genauer definiert ist! Sehe es ebenso als Fehler an, dass bei einer Wahl, eine Wahlbeteiligung unterhalb eines gewissen Prozentsatzes nicht widerholt werden muss...
Habe ich Deine Frage richtig verstanden, oder wolltest Du etwas anderes Wissen, auf etwas anderes hinaus?"
nein, eigentlich hast du meine Frage damit nicht beantwortet... mich würde interessieren, von welcher "Volksmasse" du da sprichst, denn das Wort "Masse" kommt im Art 20 GG einfach nicht vor.
Lediglich im Abs II steht, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht. Also vom Volk als Ganzem, nicht von einer bestimmten "Masse dieses Volkes"...
Wenn sich zB nur 5 % des Volkes entscheidet, zu wählen, dann hat "Das Volk" damit gewählt... egal, wie viele totale Stimmen es abgegeben hat.
Aber dieser Abs II verleiht KEINER Menschenmasse, sich gegen die Staatsgewalt aufzulehnen, völlig egal wie groß diese Masse ist... und du meinst ja irgendwie, dass das so sei; daher würde mich eben interessieren, WARUM du das denkst...
btw: unbestimmte Rechtsbegriffe sind übrigens idR kein Versäumnis des Gesetzgebers selbst, sondern volle Absicht ;) und in den meisten Fällen ist das auch gut so ;)
schrieb:
"Ich sehe es als Fehler an, dass die Menschenanzahl, also die Msse des Volkes nicht genauer definiert ist! Sehe es ebenso als Fehler an, dass bei einer Wahl, eine Wahlbeteiligung unterhalb eines gewissen Prozentsatzes nicht widerholt werden muss...
Habe ich Deine Frage richtig verstanden, oder wolltest Du etwas anderes Wissen, auf etwas anderes hinaus?"
nein, eigentlich hast du meine Frage damit nicht beantwortet... mich würde interessieren, von welcher "Volksmasse" du da sprichst, denn das Wort "Masse" kommt im Art 20 GG einfach nicht vor.
Lediglich im Abs II steht, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht. Also vom Volk als Ganzem, nicht von einer bestimmten "Masse dieses Volkes"...
Wenn sich zB nur 5 % des Volkes entscheidet, zu wählen, dann hat "Das Volk" damit gewählt... egal, wie viele totale Stimmen es abgegeben hat.
Aber dieser Abs II verleiht KEINER Menschenmasse, sich gegen die Staatsgewalt aufzulehnen, völlig egal wie groß diese Masse ist... und du meinst ja irgendwie, dass das so sei; daher würde mich eben interessieren, WARUM du das denkst...
btw: unbestimmte Rechtsbegriffe sind übrigens idR kein Versäumnis des Gesetzgebers selbst, sondern volle Absicht ;) und in den meisten Fällen ist das auch gut so ;)