Hansi schrieb:Die sog. Weltverbesserer sind immer dann gescheitert, wenn sie den Menschen ändern wollten.
Es war stets das verdammte Volk an dem die Weltenretter sich die Zähne ausbissen.
@Hansi, ungeahnte Zustimmung von mir !
Die Weltverbesserer Norbert Röttgen und Stefan Mappus werden sich am verdammten Volk die Zähne ausbeißen. Sie scheitern immer, wenn sie die Menschen ändern wollen.
@pprubens Du machst das auch alles sehr gut.
Aber weisst Du, dass die übermässige Verwendung von Anglizismen dem gesunden deutschen Volkskörper nicht gut tut ?
Auch sollte der Link nicht direkt auf die Unterschriftenliste, sondern erst mal auf die Seite führen , die erklärt, worum es geht.
pprubens schrieb:Ausserdem zahlst du als Mitglied einer Krankenkasse auch die Rheumabehandlung der in der Türkei lebenden Eltern hier lebender Türken, die nie in ihrem Leben in eine deutsche Krankenkasse eingezahlt haben. Und du zahlst die Importbräute und was du alles sonst noch zahlst @eckhart
Was denkst Du,
@pprubens , ich weiß sogar, dass ich und jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die Prachtbauten und die steinreichen Vorstände mitbezahle. Und ich weiß auch, dass wir viel zu viele Krankenkassen haben. Die Mär vom Wettbewerb ist eine schamlose Lüge. Ich weiß, dass uns die Pharmaindustrie hemmungslos ausnimmt. Und ich weiß noch viel mehr.
@pprubens , Ist das alles Bestandteil dieser Petition ? Ich habe davon nichts gelesen !
Wo finde ich diese wichtigen Teile ?
@pprubens bittet mich also folgende Petition zu unterzeichnen:
Problem:
Aus dem Inhalt dieses Abkommens kann sich ergeben, dass für in Deutschland lebende, in Deutschland GKV-Versicherte, Türken, auch eine kostenlose Familienversicherung für die in der Türkei lebenden Familienangehörigen, zu Lasten der deutschen GKV, bestehen kann. Hieraus leitet sich aus der gängigen Praxis ab, dass u.a. auch die Eltern der in Deutschland lebenden Türken kostenlos mitversichert werden können.
Dies stellt eine Ungleichbehandlung aller deutschen Staatsangehörigen gegenüber dem vorgenannten Personenkreis dar, da sie Ihre Eltern nach geltender Rechtlage nicht mitversichern können. Hier muss der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen, die den Gleichheitsgrundsatz des GG berücksichtigen.
Ich habe die Zuarbeit zu einer Hausarbeit, die Finanzierung der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung betreffend, bei mir hier rum liegen. Was viel Arbeit gemacht hat, schmeiße ich ungern weg.
Zitat:
"Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören die Ehefrau, sofern sie nicht selbst versichert ist, und die minderjährigen Kinder eines Versicherten.
Eltern eines Versicherten mit Wohnsitz in der Türkei sind nur dann
ausnahmsweise anspruchsberechtigt, wenn sie nicht ohnehin leistungsberechtigt nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates aufgrund einer eigenen Versicherung (zum Beispiel wegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) oder der Versicherung einer anderen Person sind, sie dabei nicht über eigene Einkünfte beziehungsweise Eigentum verfügen und der unterhaltsverpflichtete Versicherte ihnen gegenüber tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt.
Geschwister eines Versicherten gehören in keinem der Länder zu den anspruchsberechtigten Personen.In der Türkei oder im ehemaligen Jugoslawien lebende Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers erhalten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates. Die der dortigen Krankenversicherung hierdurch entstehenden Kosten sind von der deutschen Krankenversicherung zu erstatten. Rechtsgrundlage dieser Regelung ist bezogen auf die Türkei das deutsch-türkische Abkommen vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit. Bei diesen Regelungen handelt es sich jedoch nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Sozialversicherungsabkommen.
Sie entsprechen vielmehr internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist und finden Anwendung in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts (bilaterale Sozialversicherungsabkommen) als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts (EU-Regelungen über Soziale Sicherung – VO (EWG) Nr. 1408/71). Um nicht in jedem einzelnen Behandlungsfall eine verwaltungsaufwändige Abrechnung mit der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen durchführen zu müssen, erfolgt die Abrechnung der Kosten in Bezug auf die Türkei durch kalenderjährlich zu vereinbarende Monatspauschalbeträge je Familie.
Bei der Abrechnung wird auf das Kostenniveau in den Wohnsitzstaaten der Familien abgestellt.
2002 belief sich beispielsweise der vereinbarte vorläufige Monatspauschalbetrag für die Betreuung einer Familie in der Türkei auf umgerechnet rund 28 Euro.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Anteil der gegenüber den vorgenannten Abkommensstaaten zu leistenden Erstattungsbeträge zusammengefasst noch nicht einmal 0,01 Prozent der Gesamtausgaben der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht.@pprubens , die Petition hat sehr wenig Aussicht auf Erfolg, da sich die gesetzlichen Krankenkassen im Falle einer Gesetzesänderung durch die nachzugsberechtigten Familienangehörigen erhebliche Mehrkosten ausrechnen und zum Anderen EU-Recht tangiert wird.
Trotzdem bin ich mit einer Unterzeichnung einverstanden.
Ich unterzeichne im Zusammenhang mit folgenden Petitionen:
14646 'Gesetzliche Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherungspflicht für alle Einkommen' und
14308 'Gesetzliche Krankenversicherung - Transparentes, faires und bezahlbares Gesundheitssystem'
@pprubens , wie wärs mit folgender Petition ?:
14071 Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Beibehaltung der vollständigen paritätischen Beitragsfinanzierung in der GKV
Ansonsten empfehle ich Werbung für die Petition auf dem schwarzen Auto.
(vielleicht unter dem
"Todesstrafe für Kinderschänder!" - Schriftzug)
;)Dieser ganze OT - Scheiß auf Veranlassung von
@pprubens , und um vom Kapitalismus abzulenken.