Öffentliche Gerichtsverhandlungen.
23.12.2008 um 19:02Die KV liegt im besonderen öffentlichem Interesse und wird generell strafrechtlich verfolgt wenn die Exekutive oder Judikative davon erfährt.
Genauer: Wenn es ersichtlich war, dass der Schlag (also die KV) ohne Einwilligung stattfand, dann wird Strafantrag gestellt
Wenn aber die geschädigte Partei garkein Interesse an einer Anzeige hat? Der Richter wird dem Staatsanwalt wegen einer Lapallie nen Vogel zeigen, wenn er jemanden wegen nem blauen Auge und ohne ausdrücklichen Willen des Geschädigten vor Gericht zerrt. Jemandem die Haare etwas zu kurz zu schneiden is auch Körperverletzung und ich wüsste nicht, dass nach nem missglückten Haarschnitt, in den ich nicht eingewilligt habe und den ich auch nich zu Anzeige brachte, dass da jemand die Ermittlungen aufnahm. Es kommt auf die Verhältnismäßigkeit an und bei nem Polizisten kann Gewaltanwendung auch ganz schnell als Widerstand gegen die Staatsgewalt gedeutet werden, is dann also nen ganz anderer Straftatbestand.
Ansonsten hätte zum Beispiel meine "Feuertaufe", als ich auf nem Fest bei ner Vorführung als Neuling mit der Hochdruckeinrichtung geduscht wurde (sowas oder so ähnlich wird mit jedem Dienstanfänger gemacht und kann schonmal mit nem Flug innen stinkenden Bach verbunden sein) bei der Ansammlung an Zuschauern wo auch ein Polizist darunter war, auch ein Verfahren für die nach sich gezogen, die mich abduschten.
Hat's aber nich und geschah trotzdem ohne Einwilligung. Nicht jede KV ist soweit von Interesse als dass sie automatisch zur Anzeige gebracht wird...wenn einer mit blutig geschlagener Nase ins Krankenhaus kommt und sagt, er is die Treppe runtergefallen, was wollen die Krankenhausangestellten machen?
Genauer: Wenn es ersichtlich war, dass der Schlag (also die KV) ohne Einwilligung stattfand, dann wird Strafantrag gestellt
Wenn aber die geschädigte Partei garkein Interesse an einer Anzeige hat? Der Richter wird dem Staatsanwalt wegen einer Lapallie nen Vogel zeigen, wenn er jemanden wegen nem blauen Auge und ohne ausdrücklichen Willen des Geschädigten vor Gericht zerrt. Jemandem die Haare etwas zu kurz zu schneiden is auch Körperverletzung und ich wüsste nicht, dass nach nem missglückten Haarschnitt, in den ich nicht eingewilligt habe und den ich auch nich zu Anzeige brachte, dass da jemand die Ermittlungen aufnahm. Es kommt auf die Verhältnismäßigkeit an und bei nem Polizisten kann Gewaltanwendung auch ganz schnell als Widerstand gegen die Staatsgewalt gedeutet werden, is dann also nen ganz anderer Straftatbestand.
Ansonsten hätte zum Beispiel meine "Feuertaufe", als ich auf nem Fest bei ner Vorführung als Neuling mit der Hochdruckeinrichtung geduscht wurde (sowas oder so ähnlich wird mit jedem Dienstanfänger gemacht und kann schonmal mit nem Flug innen stinkenden Bach verbunden sein) bei der Ansammlung an Zuschauern wo auch ein Polizist darunter war, auch ein Verfahren für die nach sich gezogen, die mich abduschten.
Hat's aber nich und geschah trotzdem ohne Einwilligung. Nicht jede KV ist soweit von Interesse als dass sie automatisch zur Anzeige gebracht wird...wenn einer mit blutig geschlagener Nase ins Krankenhaus kommt und sagt, er is die Treppe runtergefallen, was wollen die Krankenhausangestellten machen?