Cathryn
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Die Jedermannrechte – gerechtfertigt?
21.08.2010 um 09:49Die Jedermannrechte sind Bürgerrechte, die jedem deutschen Bürger zustehen. Sie umfassen Paragraphen aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), dem StGB (Strafgesetzbuch) und der StPO (Strafprozessordnung).
Eine kleine Übersicht für die jenigen, die sich vielleicht nicht sofort an alle erinnern können:
§ 227 BGB Notwehr
§ 229 BGB Selbsthilfe
§ 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
§ 904 BGB Angriffsnotstand
§ 228 BGB Verteidigungsnotstand
§ 32 StGB Notwehr
§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
§ 35 StGB Entschuldigender Notstand
§127 (1) StPO Vorläufige Festnahme
Ich würde an dieser Stelle gerne die Jedermannrechte und ihre Rechtfertigung gegenüber dem Bürger und/oder dem Staat diskutieren. Wer daran teilnehmen will, ist herzlich eingeladen.
Ich bitte darum, KEINE seitenlangen Auszüge aus Wikipedia oder anderen frei zugänglichen Quellen zu posten – der Link dorthin reicht vollkommen. Ich bitte weiterhin darum, NUR Gesetzestexte zu verwenden, die auch tatsächlich aus den oben genannten deutschen Gesetzbüchern (BGB, StGB und StPO) stammen. Bitte kopiert nicht Interpretationen anderer und haltet sie für korrekt. Zitate aus Gesetzbüchern bitte immer mit § und Abs.!
Ich würde die Diskussion gerne starten mit § 227 BGB – Die Notwehr.
Dazu sagt das BGB:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Aus Absatz (1) lesen wir also, dass keine Widerrechtlichkeit entsteht, wenn in Notwehr gehandelt wird und dass daher auch kein Schadensatzanspruch besteht. Ist dies eurer Meinung nach gerechtfertigt?
Eine kleine Übersicht für die jenigen, die sich vielleicht nicht sofort an alle erinnern können:
§ 227 BGB Notwehr
§ 229 BGB Selbsthilfe
§ 859 BGB Selbsthilfe des Besitzers
§ 904 BGB Angriffsnotstand
§ 228 BGB Verteidigungsnotstand
§ 32 StGB Notwehr
§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
§ 35 StGB Entschuldigender Notstand
§127 (1) StPO Vorläufige Festnahme
Ich würde an dieser Stelle gerne die Jedermannrechte und ihre Rechtfertigung gegenüber dem Bürger und/oder dem Staat diskutieren. Wer daran teilnehmen will, ist herzlich eingeladen.
Ich bitte darum, KEINE seitenlangen Auszüge aus Wikipedia oder anderen frei zugänglichen Quellen zu posten – der Link dorthin reicht vollkommen. Ich bitte weiterhin darum, NUR Gesetzestexte zu verwenden, die auch tatsächlich aus den oben genannten deutschen Gesetzbüchern (BGB, StGB und StPO) stammen. Bitte kopiert nicht Interpretationen anderer und haltet sie für korrekt. Zitate aus Gesetzbüchern bitte immer mit § und Abs.!
Ich würde die Diskussion gerne starten mit § 227 BGB – Die Notwehr.
Dazu sagt das BGB:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Aus Absatz (1) lesen wir also, dass keine Widerrechtlichkeit entsteht, wenn in Notwehr gehandelt wird und dass daher auch kein Schadensatzanspruch besteht. Ist dies eurer Meinung nach gerechtfertigt?