@lazarus 2000
richtig,wobei noch anzumerken ist,daß sich die meisten eigenständigen gesetzgeberischen "Leistungen" des dritten Reiches eben genau auf die speziellent NS-typischen Gesetze bezogen.
Der Großteil sozial-,verwaltungs-,straf- und zivilrechtlicher Normen geht hingegen tatsächlich auf die Gesetzgebung des Kaiserreichs zurück und gilt teilweise unverändert ,teilweise in modifizierter Form bis heute fort- was auch für die Qualität der damaligen Gesetzgebung spricht.