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Der Fall Marco W.

454 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Türkei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 17:25
Das es für eine 13 jährige in der Türkei verboten ist in der Hotelldisco Alkohol zu trinken? Gehört das dann nicht auch zum Rechtsverständnis?.....Naja für manche ists eben eine Hexenjagd wenn der Junge nicht mehr dort hin will und lieber ein Buch über das erlebte schreibt. Das Verfahren in Deutschland ist eingestellt gegen Ihn und dann dürfte es sich für Ihn als Deutschen auch damit erledigt haben. Und wenn er nicht wußte das das Mädl erst 13 ist, was ich ihm glaube denn die Hotellangestellten wußten es auch nicht als sie Ihr Alkohol gaben mit ihrem 18Jahre Band am Arm, dann würde ich sagen hat sich auch das mit dem rechtsverständnis erledigt. Der Junge wie auch das Mädl können nichts für eine verrückt gewordene Mutter die bis heute nichts davon wissen will das die Tochter erwachsen und flügge wird. Wenn die Engländerin jetzt aus Scham und Angst vor den erzkatholischen Eltern widersprüchliche Aussagen tätigt dann muß man das nicht als Wahrheit und klares Indiz hinnehmen.


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 17:27
Ich pflege mich auch nicht mit Minderjährigen unter 35 abzugeben :)

Selbst wenn mich ein Kind angrabbelt, dann kann ich mich dem ja wohl entziehen.
Natürlich weiss ich nicht, was vorgefallen ist, kann und will daher auch nicht darüber spekulieren. Aber allein schon aus Selbstschutz sollte man sich schon sehr genau überlegen, wo man mit wem was sexuell auf (oder zwischen) die Beine stellt.


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 17:31
@Befen

Klingt jetzt nach einer britisch-katholischen & türkisch-muslimischen Verschwörungen gegen anständige deutsche Jungs.
Damit doch sicher ein Fall für die Rubrik "Verschwörungen".

Hättest Du den Aufwand auch betrieben, wenn Marco Russe oder Belgier gewesen wäre?


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 17:35
Wenn ich mich den Deutschen mehr verbunden fühle als anderen Nationalitäten ist das ja nichts Schlechtes. Aber sicherlich hätte ich auch einen Kommentar in die gleiche Richtung abgegeben wenn er ein Russe oder ein Belgier wäre und es so in den deutschen Medien aufgetaucht wäre.


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 17:37
Ich pflege mich im übrigen auch nicht mit Alzheimer abzugeben :)
wer weiss, bringt nur unglück^^
Zitat von DoorsDoors schrieb: Hättest Du den Aufwand auch betrieben, wenn Marco Russe oder Belgier
gewesen wäre?
das sagte ich vorhin auch:
Es spielt gar keine rolle welche nationalität er ist!


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 17:47
Von Knast halte ich sowieso nichts, ich bezweifle auch den erzieherischen Effekt, den er bei Jugendlichen haben soll.

Ich würde meinen Sohn auch nicht zurück in die Türkei lassen, ihn der dortigen Gerichtsbarkeit aussetzen. Jedes Land hat für Ausländer seine juristischen Tücken, wobei es sich aber beim Tatvorwurf der Vergewaltigung in wohl den meisten Ländern um einen verfolgungswürdigen Straftatbestand handelt.....Was mich an dieser Marco-Geschichte am meisten gewurmt hat, ist die Tatsache, dass bei einem Jugendlichen der Prozessverlauf unabsehbar verschleppt wurde.....In diesem Fall spreche ich (persönlich) der türkischen Justiz jedes Maß an Ausgewogenheit und Beachtung des Alters von Marco W. ab.

In der Darstellung verschiedener Medien war der weitere Verlauf abhängig von Aussagen des Mädchens, die aber aus England wohl nicht kamen bzw. nicht gemacht wurden...und auch die Teilaussagen des Mädchens konnten nicht verifiziert werden , bzw. sie wurden als widersprüchlich dargestellt....Selbstverständlich hat die türkische Justiz das Recht weiter zu ermitteln und auch zu urteilen....aber aus meiner Sicht ohne Marko. Bei so einem Ermittlungsverlauf aber einen Jugendlichen weiter in Haft zu halten, ist für mich ein juristischer Skandal...Als Skandal empfinde ich aber auch hier in Deutschland, wenn jugendliche "Schwarzfahrer" in den Knast müssen, nur um keine falsche Wertung meiner Meinung aufkommen zu lassen, aber das hat ja nichts mit Marco zu tun...

Ich hoffe nicht, dass der prozessführende Richter sich allzu sehr von meinen Einlassungen beeinflussen lässt. :D


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 17:49
Sollte Marco hierbleiben?

Ja natürlich, Leute die die Gesetze in den Ländern in den sie hinreisen nicht beachten, sollen zu Hause bleiben :)


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 17:51
Zitat von montecristomontecristo schrieb:Ja natürlich, Leute die die Gesetze in den Ländern in den sie hinreisen nicht beachten, sollen zu Hause bleiben
Endlich mal Worte denen ich mich anschließen kann


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 18:05
"Endlich mal Worte denen ich mich anschließen kann"

das war typisch "deutsche Mentalität" ! :)


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 18:48
Wir hatten das Problem bereits an anderer Stelle mal ausführlich diskutiert.

Prinzipiell gilt:
Solange es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren unter Beachtung eines gewissen justiziablen Grundstandarts ( gesetzlicher Richter, unabhängige Verteidiger, keine erzwungenen "Geständnisse" ,usw.) handelt, und das ist hier,so weit man sehen kann, der Fall, besteht kein Grund der Verhandlung fern zu bleiben.Ansonsten besteht die Gefahr,daß ein internationaler Haftbefehl ausgestellt wird.Und dann hat sich das Thema Auslandsreisen bereits in den angrenzenden Nachbarstaaten erledigt
Sollte es unter den beschriebenen Umständen zu einer legalen Verurteilung kommen, ist diese auch ohne Wenn und Aber zu akzeptieren .Dies gilt um so mehr ,als es unter vergleichbaren Umständen auch hier zu Lande zu einer Verurteilung hätte kommen können und im übrigen,was viele nicht wissen,das türkische Recht in großen Teilen unter Atatürk das deutsche Rechtssystem adaptiert hat .
Was die juristischen Tücken aus-und inländischen rechtes betrifft, nun dafür gibt es Anwälte,die sich damit auskennen.
Die Verfahrensdauer ,U-Haft etc. ist hier zu Lande u.U.auch nicht wesentlich kürzer.In so fern gilt auch ein negativer Gleichbehandlungsgrundsatz, d.h. als Ausländer habe ich keinen Anspruch auf ein schnelleres oder anderes Verfahren denn als Inländer.Und Verdunklungs- oder Fluchtgefahr sind nun mal Gründe für die U-Haft.
Das ist in der Türkei nicht anders als bei uns hier.


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 19:04
Ich habe in der Umfrageabteil, marco w. als frage gestellt,
bin mal gespannt, wie die meinungen dort sind..


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Der Fall Marco W.

01.12.2008 um 21:57
Das große Problem in diesem Forum besteht immer wieder darin, daß die seriösen Teilnehmer es irgendwann entnervt aufgeben, zu bestimmten Themen noch zu schreiben, oder gleich ganz verschwinden.

Manche Schwadroneure aber scheinen vor ihren Rechnern geradezu festgeklebt zu sein.

Man müßte jetzt beispielsweise zum x-ten Mal fragen, was einen 17-jährigen Jungen, der sich an einem laut eigener Darstellung 15-jährigen Mädchen einvernehmlich ´schubbert´, die Schwester mit Galan auf dem Balkon drei Meter daneben plus Freundin im Zimmer, in einem Land, daß ein ähnliches Rechtssystem wie unseres haben soll, überhaupt für eine Strafe erwarten soll?

Wahrscheinlich Kopf ab!!


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Der Fall Marco W.

02.12.2008 um 09:34
@zaphod:

Danke, Dein Beitrag gibt mir die Hoffnung, dass nicht alle Allmy-User auf stammtischartigem BILD-Ramentern steckengeblieben sind.

@montecristo:
"Ja natürlich, Leute die die Gesetze in den Ländern in den sie hinreisen nicht beachten, sollen zu Hause bleiben"


Damit würde ihnen und den Menschen in den besuchten Ländern u.U. eine Menge erspart bleiben.


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Der Fall Marco W.

02.12.2008 um 22:49
doors @

das sollte nur "spiegeln2"
wie Deutsche in solchen Fällen urteilen,
daher habe ich auch zuvor geschrieben "typisch deutsch" ! :)


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Der Fall Marco W.

03.12.2008 um 04:21
An die strafwütigen Marcozurücksender und an @sensibel, @Befen und @alle:

Doors schreibt an zaphod:

"Danke, Dein Beitrag gibt mir die Hoffnung, dass nicht alle Allmy-User auf stammtischartigem BILD-Ramentern steckengeblieben sind."...

als würde da jemand die geringe Akzeptanz seiner Meinung mit Verbalinjurien kompensieren wollen...

Oberflächlich betrachtet scheinen die wohlfeilen Sätze Zaphods eine internationale juristische Realität zu verkünden, misst man sie aber am tatsächlichen Ablauf des diskutierten Falls, so wird ihre Aussagekraft schnell reduziert:

-Völlig ignoriert hat Zaphod das Alter des Beschuldigten, der nicht nur nach Jugendstrafrecht beurteilt werden müsste, sondern dessen Strafverfahren auch besonderen Vorschriften unterliegt:

-Marco hat vom 12.4 bis 19.12 in türkischer Untersuchungshaft verbracht, also über 8 Monate.....

-Bei jugendlichen Untersuchungshäftlingen schreibt das deutsche Recht in § 72 Abs. 5 JGG die besonderes schnelle Bearbeitung des Verfahrens vor.

-Untersuchungshaft darf in der Regel nur bis zu einem halben Jahr andauern. Ansonsten ist eine besondere Begründung durch das Oberlandesgericht nötig (§§ 120, 121, 122a StPO).

Gerade in Jugendstrafverfahren gegen in Untersuchungshaft sitzende jugendliche Beschuldigte soll besonders zügig bearbeitet werden. In Haftsachen ist also hier eine weitere Steigerung im Vergleich zum allgemeinen Beschleunigungsgebot gefordert.

Die angenommenen besonderen Wirkungen der U-Haft auf Jugendliche, sowie eine besonders schelle Sanktionierung, die im Jugendstrafrecht erreicht werden soll, begründen dies.

Darüberhinaus war im Falle Marcos die im deutschen Recht vorgesehene Verhältnismäßigkeit nicht beachtet worden:

Damit meine ich nicht nur allgemeine Abwägungen zwischen dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten und dem staatlichen Strafanspruch ( Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 5 EMRK, Art. 25 GG) , sondern gegen den Verhätnismäßigkeitsgrundsatz wurde insbesondere im Hinlick auf mögliche mildere Maßnahmen- als die zu vollstreckende Untersuchungshaft - verstoßen....
Nach §116 StPO sind im Einzelfall Meldeauflagen, die Zahlung einer Kaution oder auch die Abgabe von Reisedokumenten vorgesehen...bei Jugendlichen außerdem Maßnahmen nach §71 JGG.

Allein dieses Vorgehen der türkischen Gerichtsbarkeit, das in diesem speziellen Fall (einen anderen kenne ich nicht) ..eben nicht dem internationalen bzw. deutschen Standard entspricht, sondern recht willkürlich mit dem Leben eines Jugendlichen umgegangen ist , gebietet es, an der Unvoreingenommenheit und auch Rechtsstaatlichkeit eines Verfahrens gegen den jungen Mann so zu zweifeln, dass man die Anwesenheit Marcos beim Prozess nicht empfehlen kann. Darüberhinaus spielen psychologische Gründe eine Rolle, die eine erneute Konfrontation des Jugendlichen, mit der in seinem Fall zweifelhaften Rechtsstaatlichkeit, nicht empfehlen können.

Auf mich wirkt der Fall so, als sei auf dem Rücken des Jugendlichen - für den die Unschuldsvermutung gelten muss - ein Konflikt zwischen deutschen Medien, deutscher- und türkischer Gerichtsbarkeit ausgetragen worden.
Im übrigen möchte ich noch anmerken, dass einem ehemaligen Jugendschöffen die besondere Rechtssituation Jugendlicher eigentlich bekannt sein müsste.


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Der Fall Marco W.

03.12.2008 um 08:41
"Im übrigen möchte ich noch anmerken, dass einem ehemaligen Jugendschöffen die besondere Rechtssituation Jugendlicher eigentlich bekannt sein müsste."


Das ist sie - ebenso übrigens, wie der Versuch, sich einem Gerichtsverfahren zu entziehen.


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Der Fall Marco W.

03.12.2008 um 08:59
Ich würd an seiner Stelle den Teufel tun und in so ein Land zurück fahren, um mich da verurteilen zu lassen...


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Der Fall Marco W.

03.12.2008 um 09:40
"...ebenso übrigens, wie der Versuch, sich einem Gerichtsverfahren zu entziehen..."

Ja, die liebe Rechtsstaatlichkeit, da trottet selbst so manch eine Jugendschöffin auf der falschen Fährte...

Oft vielleicht nur, weil vorschnell unüberlegt Worte als Sätze ins Forum geplumpst sind, die nach dem Schreiben vom Autoren ihre Loyalität einfordern, egal wie weit sie von der deutschen StPO oder vom JGG entfernt sind....

Im Zweifel für den Angeklagten und im deutlichen, belegbaren Zweifel an einem fairen Gerichtsverfahren ist die Missachtung eines solchen Gerichtes legitim und nachvollziehbar, egal in welchem Land sich staatliche Verfahrensbeteiligte so verhalten, wie es die türkischen im Falle Marco getan haben.

Da sollte man sich als weit entfernter Beobachter schon von vielleicht vorauseilendem, -ungewußtem ?- Rachebedürfnis befreien, und die bekannt gewordenen Fakten der bisherigen Prozessführung mal mit der deutchen StPO und dem JGG kontrastieren....


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Der Fall Marco W.

03.12.2008 um 10:25
Leider wird dieses Forum viel zu oft las Plumpsklo benutzt, wie auch obiger Beitrag mal wieder in grandioser Weise zeigt.

Ich frage mich ernsthaft, wie ein Mensch auf die Idee kommen kann, dass in der Türkei deutsche Gesetzte anzuwenden sind? Die Türkei ist ein Souveräner Staat, wenn du diesen Staat besuchst, unterwirfst du dich den dortigen Gesetzen. Wenn dir die Gesetzte nicht passen --> woanders Urlaub machen.
Zitat von KorianderKoriander schrieb:und die bekannt gewordenen Fakten der bisherigen Prozessführung mal mit der deutchen StPO und dem JGG kontrastieren....
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen? Nicht dein Ernst oder?

Was meist du im übrigen mit kontrastieren? falls du vergleichen meinst, solltest du dir ein anderes Fremdwort suchen.


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Der Fall Marco W.

03.12.2008 um 12:09
Nicht dazu in der Lage, Texte im Zusammenhang zu verstehen, lieber intruder ?

Zwangsinterpretationsgeil gleich das "deutsche Wesen" zu bemühen in ridikülem
vorbubertärem Geschichtsbewusstsein, jegliche Kritik sofort damit im Keime ersticken wollend....?

"das türkische Recht in großen Teilen unter Atatürk das deutsche Rechtssystem adaptiert hat ", ...Die Verfahrensdauer ,U-Haft etc. ist hier zu Lande u.U.auch nicht wesentlich kürzer.."

um diese Zitate ging es u.a., die der liebe Kollege zaphod dem Forum untergejubelt hat und der liebe doors verbrüderungswillig verstärkt hat....

Erst lesen, erst verstehen und dann vielleicht weniger ridiküle Beurteilungsversuche der allgemeinen Lächerlichkeit preisgeben, lieber intruder

Kontrastiert man die Strafprozesswirklickeit in diesem konkreten Fall und die behauptete Adaption des deutschen Rechtssystems und die ebenso behauptete Verfahrensdauer und Dauer der U-Haft in Deutschland .....allein mit der deutschen StPO und dem JGG (deutsches Recht soll ja adaptiert worden sein) dann erweisen sich die Behauptungen als unzutreffend....

Jetzt beende ich mal die Betätigung der Toilettenspülung für Deinen letzten Beitrag.

Zu genutzten Fremdwörtern empfehle ich Dir noch: " Duden...Das Fremdwörterbuch..ISBN 3-411-20915-1 "

Liebe Grüße.


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