Agentur für Arbeit und JobCenter
22.11.2007 um 09:59Breakibuu und Capspauldin: Warum Leistungen beziehen, wenn man doch in der Ausbildung ist?
Das erlärt sich dehr leicht:
Vor der Hartz IV Regelung bekam jeder mit einem Einkommen am oder unter dem Existenzminimum das bekannte Wohngeld , oder auch einen Mietzuschuß von der Samtgemeinde/ Sozialamt.
Ab Hartz IV läuft es plötzlich anders:
Wer erwerbsfähig ist, bekommt kein Wohngeld mehr von der Stadt, sondern muß sich bei der Arge um einen ALG II Zuschuß bemühen.
Wer nicht erwerbsfähig ist, der bleibt bei der Stadt/ Gemeinde.
Dadurch wurden 2004 sehr viele Menschen mit festen Job in die " Mühlen" der Bundesagentur für Arbeit gezogen.
Und es hieß" Wenn sie in Ihrem Job nicht genug Geld verdienen und auf Wohngeld/ Zuschuß angewiesen sind, dann müssen Sie sich hier als Arbeitssuchend für einen höher bezahlten Job zur Verfügung stellen.
Wenn Sie nicht verfügbar sind, können Ihnen die Leistungen versagt werden."
Und das bedeute, daß man einen Job maximal 14 Stunden pro Woche ausüben durfte, um noch verfügbar zu sein, bzw als Selbständer durfte man nur 14 Stunden pro Woche arbeiten, um noch verfügbar zu sein und um!!! nicht aus der gesetzlichen Pflicht-Krankversicherung herauszufliegen
Das hat sehr vielen Menschen das Genick gebrochen.
Leute mit Job mußten nun angeben, daß sie nur 14 Stunden arbeiten, obwohl das nicht stimmt.
Anders hätten sie keine Unterstützung bekommen.
Angeschmiert waren jene, die ein Gewerbe hatten , oder in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung waren, denen dann durch eine einseitig formulierte Eingliederungsvereinbarung der Arge eine sogenannte Qualifizierungsmassnahme( nichts anderes als Bewerbungstraining mit verschiedenen Praktika umsonst) oder ein 1-Euro-Job (Arbeitsgelegenheit) zugeteilt wurde.
Dann konnten sie meistens ihren schon vorhandenen Job oder Selbständigkeit aus zeitmangel aufgeben und sind ganz bei der Arge gelandet!
Diese Aussagen sind seit Gesetzesänderungen ab Januar 2005 gar nicht mehr zutreffend!
Die Mitarbeiter, die damals solche falsche Aussagen getätigt haben, handelten nach veralteten falschen internen Anweisungen.
Stand ist nun, daß jeder mit einer regelmäßigen entlohnten Beschäftigung , auch über 14 Stunden pro Woche einen Anspruche auf ALGII hat, soweit er diesen zum Lebensunterhalt benötigt.
Das bedeutet z.B.
Eine Familie Vater Mutter, 2 Kinder unter 14 Jahren:
Der Vater verdient netto bis ca 1230 Euro im Monat + Kindergeld 306 Euro, oder beide Eltren arbeiten und haben zusammen ungefähr 1230 Euro+ Kindergeld.
Dann haben sie schon einen Anspruch auf einige Euros ALG II pro Monat.
Viele Leute beantragen es nicht aus Unwissenheit oder weil sie sich schämen oder zu stolz sind.
Aber viele Familien sind eben auch auf das zusätzliche Geld angewiesen,weil heutzutage der Euro hier bei uns immer weniger Warenleistung bringt.
Früher gab es halt Wohngeld.
Dessen Bezug war in der Gemeinschaft nicht verachtlich.
Heute heißt es aber ALG II und Hartz IV und der, der es bezieht, wird sehr oft als arbeitsscheu oder faul angesehen oder sogar asozial genannt.
Das ganze beruht aber auf Dummheit und Unwissenheit derer, die solche Abwertungen von Menschen vornehmen.
Das erlärt sich dehr leicht:
Vor der Hartz IV Regelung bekam jeder mit einem Einkommen am oder unter dem Existenzminimum das bekannte Wohngeld , oder auch einen Mietzuschuß von der Samtgemeinde/ Sozialamt.
Ab Hartz IV läuft es plötzlich anders:
Wer erwerbsfähig ist, bekommt kein Wohngeld mehr von der Stadt, sondern muß sich bei der Arge um einen ALG II Zuschuß bemühen.
Wer nicht erwerbsfähig ist, der bleibt bei der Stadt/ Gemeinde.
Dadurch wurden 2004 sehr viele Menschen mit festen Job in die " Mühlen" der Bundesagentur für Arbeit gezogen.
Und es hieß" Wenn sie in Ihrem Job nicht genug Geld verdienen und auf Wohngeld/ Zuschuß angewiesen sind, dann müssen Sie sich hier als Arbeitssuchend für einen höher bezahlten Job zur Verfügung stellen.
Wenn Sie nicht verfügbar sind, können Ihnen die Leistungen versagt werden."
Und das bedeute, daß man einen Job maximal 14 Stunden pro Woche ausüben durfte, um noch verfügbar zu sein, bzw als Selbständer durfte man nur 14 Stunden pro Woche arbeiten, um noch verfügbar zu sein und um!!! nicht aus der gesetzlichen Pflicht-Krankversicherung herauszufliegen
Das hat sehr vielen Menschen das Genick gebrochen.
Leute mit Job mußten nun angeben, daß sie nur 14 Stunden arbeiten, obwohl das nicht stimmt.
Anders hätten sie keine Unterstützung bekommen.
Angeschmiert waren jene, die ein Gewerbe hatten , oder in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung waren, denen dann durch eine einseitig formulierte Eingliederungsvereinbarung der Arge eine sogenannte Qualifizierungsmassnahme( nichts anderes als Bewerbungstraining mit verschiedenen Praktika umsonst) oder ein 1-Euro-Job (Arbeitsgelegenheit) zugeteilt wurde.
Dann konnten sie meistens ihren schon vorhandenen Job oder Selbständigkeit aus zeitmangel aufgeben und sind ganz bei der Arge gelandet!
Diese Aussagen sind seit Gesetzesänderungen ab Januar 2005 gar nicht mehr zutreffend!
Die Mitarbeiter, die damals solche falsche Aussagen getätigt haben, handelten nach veralteten falschen internen Anweisungen.
Stand ist nun, daß jeder mit einer regelmäßigen entlohnten Beschäftigung , auch über 14 Stunden pro Woche einen Anspruche auf ALGII hat, soweit er diesen zum Lebensunterhalt benötigt.
Das bedeutet z.B.
Eine Familie Vater Mutter, 2 Kinder unter 14 Jahren:
Der Vater verdient netto bis ca 1230 Euro im Monat + Kindergeld 306 Euro, oder beide Eltren arbeiten und haben zusammen ungefähr 1230 Euro+ Kindergeld.
Dann haben sie schon einen Anspruch auf einige Euros ALG II pro Monat.
Viele Leute beantragen es nicht aus Unwissenheit oder weil sie sich schämen oder zu stolz sind.
Aber viele Familien sind eben auch auf das zusätzliche Geld angewiesen,weil heutzutage der Euro hier bei uns immer weniger Warenleistung bringt.
Früher gab es halt Wohngeld.
Dessen Bezug war in der Gemeinschaft nicht verachtlich.
Heute heißt es aber ALG II und Hartz IV und der, der es bezieht, wird sehr oft als arbeitsscheu oder faul angesehen oder sogar asozial genannt.
Das ganze beruht aber auf Dummheit und Unwissenheit derer, die solche Abwertungen von Menschen vornehmen.