Polizeigewalt in Deutschland
01.07.2013 um 18:33@interrobang
Die gezielte Hinrichtung und vorsätzliche Tötung ist in diesem Fall nicht durch Notwehr gedeckt.
Notwehr berechigt nämlich nur zur erforderlichen Verteidigung bei einem Angriff. Weder lag hier ein Angriff vor noch war die Tötung erforderlich. Elektro-schocker, Pefferspray, Schlag-stock usw und sogar ein Schuss ins Bein hätten gerecht. Die Tötung war ABSOLUT nicht erforderlich und damit durch Notwehr nicht gedeckt. Der Polizist gehört entlassen und vor Gericht wegen Totschlag. Da kann die schiess-wütige Polizei-und die mit ihr verbündete Schusswaffen-Lobby hier noch so rum brüllen...
Die gezielte Hinrichtung und vorsätzliche Tötung ist in diesem Fall nicht durch Notwehr gedeckt.
Notwehr berechigt nämlich nur zur erforderlichen Verteidigung bei einem Angriff. Weder lag hier ein Angriff vor noch war die Tötung erforderlich. Elektro-schocker, Pefferspray, Schlag-stock usw und sogar ein Schuss ins Bein hätten gerecht. Die Tötung war ABSOLUT nicht erforderlich und damit durch Notwehr nicht gedeckt. Der Polizist gehört entlassen und vor Gericht wegen Totschlag. Da kann die schiess-wütige Polizei-und die mit ihr verbündete Schusswaffen-Lobby hier noch so rum brüllen...