Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 14:27
Darkmind@
Das gesetz ist die eine Sache (dafür kann man wenigstens streiten), die Umsetzung desselben eine andere Sache. Sollte mir ein Polizist mal blöd kommen oder Sanktionen androhen weil ich den Pass nicht dabei habe, kann ich das Gesetz vorweisen. Das ist in der Tat beruhigend ... ;)
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 14:32
https://www.youtube.com/watch?v=pgZfEQlnQOA
Ohne Worte.....
:D
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 14:46
Man is das geil ey ich rofel hier rum :D
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 14:55
*rotwerd*:D
...hätte mir auch passieren können....
*räusper*:D
...mal ne andere Frage, warum ist da so ein html Wirrwarr???^^
Das sieht ja scheiße aus....;)
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 15:06
weil du eine Spitze Klammerauf vergessen hast.
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 15:19
Auf Beamtenbeleidigung kann es saftige Bußgeldstrafen geben - ist auch richtig
Da muss man nicht selbst lospoltern
Ist die Szene real oder gestellt ?
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 15:42
Ist die Szene real oder gestellt ?
Die obrige "Szene" ist nicht<Ib> real. Die Szene stammt aus einer "Prosieben"-Serie, die einfach mal die Arbeit der Polizei mit ein paar Quotengags verunglimpft.
Die ganze Serie beruhte auf Schaulspieler und auf die Fanatsie der Autoren. Somit: Alles gestellt.
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 15:44
LOL die Polizistin ist stark! So muss es sein!
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 15:46
Ich habe schon Polizisten real erlebt, die kein Benehmen haben.
Wie immer und überall gibt es solche und solche.^^
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 15:55
Auf Beamtenbeleidigung kann es saftige Bußgeldstrafen geben
"Beamtenbeleidigung" gibt es nicht.
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 15:58
Da gibts nix zu erklären. Der Begriff "Beamtenbeleidigung" existiert nur im Volksmund.
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 16:06
Ne normale Beleidigung nach 185 StGB.
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 16:06
was fällt da dann rein. ich mein gilt das auch wenn man kein beamter ist?
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Polizeigewalt in Deutschland
24.10.2007 um 16:09
Wiki hilft gegen Jearas Ein- Satz- "Richtigstellungen"
:D :D :D
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei einer Beamtenbeleidigung auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:
„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“
Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO kommt.
In der Praxis zieht die Beleidigung vor allem von (Polizei-)Beamten empfindliche Strafen nach sich, meist Geldstrafen, die schnell Beträge von mehreren Tausend Euro erreichen können. Bei mehrfach wegen solcher Delikte vorbestraften Personen sind in der Praxis schon kurze Freiheitsstrafen von z. B. 3 Monaten ohne Bewährung vorgekommen.
Vor der Großen Strafrechtsreform war das Antragsrecht des Vorgesetzten in § 196 StGB a. F. wie folgt geregelt:
„Wenn die Beleidigung gegen eine Behörde [oder] einen Beamten [...], während sie in der Ausübung ihres Berufes begriffen sind, oder in Beziehung auf ihren Beruf begangen ist, so haben außer den unmittelbar Beteiligten auch deren amtliche Vorgesetzte das Recht, den Strafantrag zu stellen.“
Von der "Besonderheit" haste uns nix erzählt bisher ...
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