Soll "Mein Kampf" freigegeben werden?
25.11.2007 um 21:11
Mein Kampf ist ein sehr interessantes Buch.
Durch dieses Werk bekommt man eine gewisse Einsicht in die Gedankengänge eines größenwahnsinnigen, kranken Menschen - und deshalb sollte es auch frei erhältlich sein. Nur so erkennt man, wie krank die Person Adolf Hitler tatsächlich war. Eine Freigabe hätte in meinen Augen einen sehr positiven Nutzen - Rechtsradikale vereehren das Buch nur, weil es 1. von ihrem "Führer" stammt und 2. weil es illegal ist (Protesthaltung?). Sobald jeder das Buch kaufen kann, gräbt man erstens rechten Verlägen das Wasser ab (da es ja über jeden Verlag erhältlich sein kann und so weniger Geld in neo-nazi kassen fließt) und zudem schlichtweg der "reiz" fehlt, etwas derartiges zu besitzen.
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Soll "Mein Kampf" freigegeben werden?
26.11.2007 um 00:29
@ lightbringer, falsch!
das buch mein kampf ist nicht illegal.
hier etwas dazu. ich denke es beantwortet manche frage.
gruss outsider
Pressestelle der Bayerischen Staatskanzlei
Anfrage des Journalisten Dr. Giesbert Damaschke zur Rechtslage bei »Mein Kampf«
Frage 1: Stimmt die Darstellung wegen Copyright? Und wenn ja: Wie lange gilt das Copyright?
Antwort: Zur Rechtslage bei »Mein Kampf« kann folgendes gesagt werden:
Der Freistaat Bayern wurde nach dem 2. Weltkrieg im Rahmen von Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung Inhaber der Urheber- und Verlagsrechte an Hitlers Buch »Mein Kampf«. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt war der Freistaat Bayern seither stets bemüht, Nachdrucke von »Mein Kampf« und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im In- und Ausland zu verhindern.
Gegen unveränderte Nachdrucke von »Mein Kampf« geht der Freistaat Bayern mit allen rechtlichen Mitteln vor. Dabei ist das Ziel des urheberrechtlichen und (soweit im Ausland entsprechende Straftatbestände bestehen) strafrechtlichen Einschreitens stets die Unterlassung der Publikation von »Mein Kampf« sowie die Vernichtung bereits auf den Markt geworfener Raubkopien.
Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt in Deutschland und den Staaten der Europäischen Union 70 Jahre nach dem Tod des Autors; im Fall von »Mein Kampf« läuft die urheberrechtliche Schutzfrist also am 31.12.2015 aus. In einigen Signatarstaaten der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ), dem wichtigsten multilateralen Staatsvertrag auf dem Gebiet des Urhe-berrechts, gilt hingegen nur die Mindestschutzdauer des Art. 7 Abs. 1 RBÜ von 50 Jahren post mortem auctoris.
Frage 2: Wenn ja: Erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf den Verkauf der Ausgaben aus der Zeit vor 1945? Ist also z.B. der antiquarische Verkauf alter Ausgaben strafbar? Ist gar der Besitz von »Mein Kampf« strafbar?
Antwort: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (Urt. v. 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von Hitlers »Mein Kampf« nicht den Tatbestand des § 86 I Nr. 4, II StGB, da es sich bei dem Buch »um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte.« (BGHSt 29, 73, 75). Hingegen ist der Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht. Das kann auch etwa durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung alter Texte geschehen (BGHSt 29, 73, 78 m.w.N.).
In derselben BGH-Entscheidung wird ausgeführt, daß der antiquarische Handel mit einem einzelnen in der NS-Zeit gedruckten Buch auch dann, wenn auf einem solchen Buch das Hakenkreuz als dessen ursprünglicher Bestandteil vorhanden ist und daher mit diesem zusammen im Rahmen einer üblichen Verkaufspräsentation gezeigt wird, nicht gegen § 86a StGB verstößt (BGHSt 29, 73, 84). Vieles wird jedoch in diesem Bereich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der »Art der Verkaufspräsentation«, abhängen.
Der bloße Besitz von »Mein Kampf« ist grundsätzlich nicht strafbar.
Frage 3: Ich kenne den Text nur in Auszügen aus verschiedenen wissenschaftlichen Analysen, glaube aber, daß »Mein Kampf« auch ohne bayerisches Copyright wegen Volksverhetzung oder ähnliches verboten werden würde – stimmt das?
Antwort: Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von »Mein Kampf« kann – abgesehen von einer Urheberrechtsverletzung – insbesondere einen Verstoß gegen die Straftatbestände der §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) StGB darstellen.
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Soll "Mein Kampf" freigegeben werden?
26.11.2007 um 00:58
Ja.
Wer´s haben will, wird es bekommen.
Anders, wenn es süchtig machen kann.
Dann sollte man die Frage anders stellen:
nein.
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26.11.2007 um 01:20
@ basalt,
und was genau sollte an dem buch mein kampf süchtig machen?.
ich verstehe deinen satz nicht ganz?
gruss outsider
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26.11.2007 um 03:03
Hm, mal ganz kritisch dazwischen gerufen !
"Mein Kampf" ? für meinen Geschmack sehr ungesund als Lektüre !
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26.11.2007 um 11:46
Ich denke nicht das es schaden würde wenn man es freigibt.... was soll geschehen?
Die es verherrlichen werden sind auch ohne das Buch schon rechts...... und haben es ausserdem meist eh schon....
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26.11.2007 um 11:53
Das "Mein Kampf" nach dem Krieg verboten war, ist nachzuvollziehen. Ein Buch zu verbieten bedeutet Angst vor diesem zu haben. Fragt sich, ob wir heute noch Angst davor haben muessen. Ich habe es nicht gelesen und weiss deshalb nichts ueber dessen Wirkung.
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26.11.2007 um 16:40
das buch mein kampf ist nicht illegal.
Das hab ich nie gesagt ;)
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26.11.2007 um 16:41
mit "weil es illegal ist" meine ich, dass es in den Köpfen der Menschen augenscheinlich illegal ist, da muss ich wohl ein bisschen gepennt haben^^
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26.11.2007 um 16:51
Der besitz ist nicht strafbar.
Der (gewerbliche?) verkauf dagegen schon.
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26.11.2007 um 17:00
is ja fast so wie bei cannabis = legalize it!
würde das buch bestimmt nich sinniger machen, aber wenigstens ginge so der reiz "etwas verbotenes zu tun(lesen)" verloren. :)
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27.11.2007 um 00:40
van-orten,
kommst du aus der ehemaligen ddr?
wenn ja, würde es mich sehr interessieren ob du ein wenig mehr drüber weist, wie mein kampf in der ddr gesehen wurde.
gruss outsider
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27.11.2007 um 01:12
Hab mal die ersten paar dutzend Seiten gelesen und fands sterbenslangweilig.
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27.11.2007 um 01:34
@ stryke..
na ja man muss sich halt vor augen halten das die einzelnen themen in diesem buch gedacht waren, wie a,h, auch seine reden gehalten hat, in sich abgeschlossen und das eine nichts mit dem anderen zu tun. das nachträglich in leserlich abgeändert, das liegt nicht jedem zum lesen.
gruss outsider
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27.11.2007 um 01:39
Meiner Meinung nach sollte man es in jeder Buchhandlung kaufen können, Bücherverbot passt nicht zu einem demokratischen Staat.
Um dann zu vermeiden, dass sich jedes Braunhemd ein Buch kauft (Oder jeder Nazi), könnte man 2€ pro verkauften Buch an den jüdischen Kulturverein spenden ;)
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Soll "Mein Kampf" freigegeben werden?
27.11.2007 um 02:05
doch, war´s
.
entweder freiheit und Buchkauf und wenn für bestimmte Käufer nicht, dann erklär das mal, damit das jeder versteht.
und genau da bin ich gespannt.
kannst du erklären, was für den einen ok, für den anderen verboten ist?
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