Prozess um Steuerbescheid
26.07.2007 um 07:41Link: www.br-online.de (extern) (Archiv-Version vom 24.07.2007)
Gericht schlägt Vergleich über 15.000 Euro vor
Im Prozess um einen fälschlich ausgestellten Steuerbescheid über 2,1 Milliarden Euro hat das Landgericht München I einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll der Freistaat 15.000 Euro zahlen, weil das Finanzamt München II die unberechtigte Forderung nach einem Einspruch nicht umgehend korrigierte. Korrekterweise hätte die Münchner Kioskbesitzerin 108,82 Euro bezahlen müssen.
Die Steuerbehörde hatte von der Kioskbetreiberin für einen einzigen Monat 2,1 Milliarden Euro Umsatzsteuer gefordert. Um diesen Betrag zu erreichen, hätte sie beispielsweise zehn Milliarden Wurstsemmeln verkaufen müssen. Selbst als die Geschäftsfrau telefonisch auf den offensichtlichen Fehler hinwies, blieb das Finanzamt zunächst bei dem abwegigen Bescheid und korrigierte ihn erst, als die Frau mit Hilfe von Steuerberater und Rechtsanwalt Einspruch eingelegt hatte.
Dass die Sachbearbeiter zunächst auf stur stellten, ist für den Freistaat fatal, denn der Einspruch des Steuerberaters war teuer: Sein Honorar für den Brief an das Finanzamt berechnet sich gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem sogenannten Streitwert; in diesem Fall wären das mehr als 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer.
Und für solche Beamte zahlen die deutschen Steuerzahler?
Gericht schlägt Vergleich über 15.000 Euro vor
Im Prozess um einen fälschlich ausgestellten Steuerbescheid über 2,1 Milliarden Euro hat das Landgericht München I einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll der Freistaat 15.000 Euro zahlen, weil das Finanzamt München II die unberechtigte Forderung nach einem Einspruch nicht umgehend korrigierte. Korrekterweise hätte die Münchner Kioskbesitzerin 108,82 Euro bezahlen müssen.
Die Steuerbehörde hatte von der Kioskbetreiberin für einen einzigen Monat 2,1 Milliarden Euro Umsatzsteuer gefordert. Um diesen Betrag zu erreichen, hätte sie beispielsweise zehn Milliarden Wurstsemmeln verkaufen müssen. Selbst als die Geschäftsfrau telefonisch auf den offensichtlichen Fehler hinwies, blieb das Finanzamt zunächst bei dem abwegigen Bescheid und korrigierte ihn erst, als die Frau mit Hilfe von Steuerberater und Rechtsanwalt Einspruch eingelegt hatte.
Dass die Sachbearbeiter zunächst auf stur stellten, ist für den Freistaat fatal, denn der Einspruch des Steuerberaters war teuer: Sein Honorar für den Brief an das Finanzamt berechnet sich gemäß der geltenden Gebührenordnung nach dem sogenannten Streitwert; in diesem Fall wären das mehr als 2,5 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer.
Und für solche Beamte zahlen die deutschen Steuerzahler?