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Türkische Verbände lehnen Integration ab

1.777 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Islam, Türkei, Integration ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
acrylium Diskussionsleiter
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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:23
Die türkischen Verbände bleiben morgen nun aus Protest dem Integrationsgipfel fern, da sie es für unakzeptabel halten dass man Deutschkenntnisse nachweisen muss wenn man in die Bundesrepublik einwandern will. Sie finden dies schade der Integration und fordern mehr Toleranz und eine angepasste Gesetzgebung. Solange Deutschland seine Gesetze nicht im Sinne der Türken macht werden diese jedem Integrationsgipfel fern bleiben.

Nun, was soll man davon halten?


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:27
Hm ich habe das anders mitbekommen;

"Großer Streit vor dem Integrationsgipfel:Vier große türkische Migrantenverbände haben die Teilnahme an der Veranstaltung beiBundeskanzlerin Angela Merkel abgesagt. Grund: Die verschärften Bestimmungen für denEhegattennachzug im geänderten Zuwanderungsrecht."


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:27
Hier ARD;

"Türkische Gruppen boykottieren Gipfel


Grafik:
KenanKolat]
Aus Protest gegen die beschlossene Verschärfung des Zuwanderungsrechts habenvier türkische Migrantenverbände ihre Teilnahme an dem für morgen im Kanzleramt geplantenIntegrationsgipfel abgesagt. "Die vier Organisationen (Föderation TürkischerElternvereine in Deutschland, Türkisch-Deutsche Gesundheitsstiftung, Türkische Gemeindein Deutschland, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion DITIB) werden nichtteilnehmen", sagte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat,dem rbb.

Die Verbände hatten ihre Teilnahme an dem Treffen von Änderungen amZuwanderungsgesetz abhängig gemacht. Kolat kritisierte das Integrationsgesetz erneut alsdiskriminierend, da es eine Ungleichbehandlung von Migranten enthalte. So müssten beimEhegattennachzug einige Nationalitäten Sprachkenntnisse nachweisen, andere nicht. Kolatschloss eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nach wie vor nicht aus."


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:27
kk


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11.07.2007 um 11:29
...ich weis nicht recht...boykottieren muss man deshalb wohl nicht.


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11.07.2007 um 11:30
Wenn man nicht teilnimmt, passiert auch nichts positives.


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:31
Doch, ich finde schon, dass die Sprache des Landes einigermaßen beherrschen sollte, indem man sich aufhält (und damit ist nicht nur Urlaub gemeint ;)) Allerdings sollte manauch seine "Heimatsprache" (fällt mir kein besseres Wort ein) pflegen.

Aberehrlich gesagt, kann man ja von einem Einwanderer nicht gleich(!) verlangen, dass erDeutschkenntnisse aus dem "Nichts" mitbringt. (Die müssen ja auch erst erworben werden;))


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:34
Hier die offizielle Erklärung, die Presse kürzt ja gerne mal um Aufreger zuprovozieren;

"Gemeinsame Presseerklärung am 10.07.2007 in Berlin

FöderationTürkischer Elternvereine in Deutschland (FÖTED)
Türkisch-Deutsche Gesundheitsstiftung- Rat Türkeistämmiger Staatsbürger (RTS)
Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD)
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB)

und weitererfolgender Organisationen

Bund der Spanischen Elternvereine
BundesverbandDeutsch-Arabischer Vereine in Deutschland
Dien Hong – Gemeinsam unter einemDach
Ethomedizinisches Zentrum
Polnischer Sozialrat
Verband TürkischerIndustrieller und Unternehmer in Europa (ATIAD)
Es geht um die Zukunft derBundesrepublik Deutschland -
Migrantenverbände rufen die Bundesregierung zum Dialogauf

Die Bundesrepublik Deutschland ist unsere Heimat geworden. Wir sind Teildieses Landes. Jede Entwicklung interessiert und beschäftigt uns genauso wie alle anderenBürgerinnen und Bürger dieses Landes. Wir tragen zum Wohlstand der BundesrepublikDeutschland bei.

Wir wollen, dass unsere Kinder eine Zukunft in Deutschland haben.Deswegen engagieren wir uns seit Jahren um Gleichberechtigung und Chancengleichheit inDeutschland und haben deswegen am Integrationsgipfel und an den Arbeitsgruppen desGipfels teilgenommen und von Anfang an mit großem Engagement mitgearbeitet.

DieAtmosphäre in den Arbeitsgruppen wird von unserer Seite sehr positiv bewertet. Diesachlichen und auf Konsens bedachten Diskussionen gaben uns Hoffnung für eine langfristiggute Zusammenarbeit zwischen Politik, den Verwaltungen und zivilgesellschaftlichenOrganisationen für die Weiterentwicklung einer partizipativenIntegrationspolitik.

In diesem Zusammenhang unterstützen wir den Vorschlag desnordrhein-westfälischen Integrationsministers Armin Laschet (CDU) nach einem einExpertengremium wie den Zuwanderungsrat, das sich mindestens alle sechs Monate trifft unddie Umsetzung des nationalen Integrationsplans überprüft.

Die Umsetzung derEU-Richtlinien in nationales Recht beinhaltet jedoch Einschränkungen des Rechts aufFamiliennachzug, Sanktionen für die Integrationskurse und Verschärfungen imStaatsangehörigkeitsrecht. Wir haben uns im vergangenen Jahr mehrfach gegen denGesetzesentwurf ausgesprochen und auf die negativen Auswirkungen dieses Gesetzeshingewiesen. Leider wurden unsere Warnungen nicht beachtet.

Das nun verabschiedeteGesetz beinhaltet Ausgrenzung und Ungleichbehandlung der Nicht-EU-Staatsangehörigen undunterscheidet sogar zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne deutscherHerkunft.

Diese Verschärfungen stehen in krassem Gegensatz zu den Intentionen desvon der Bundesregierung initiierten Integrationsgipfels. Integration setzt faktische undemotionale Zugehörigkeit voraus, diese Änderungen tragen keineswegs zur Integration bei.Die positive Entwicklung des Integrationsgipfels wurde von diesen Verschärfungen desZuwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts konterkariert. Sie stellen den Sinn undZweck des Integrationsgipfels in Frage.

Selbstverständlich ist derIntegrationsgipfel nicht der Ort der Gesetzgebung, aber wohl der Ort auch darüber zusprechen. Da die Zukunftsgestaltung gesellschaftliches Engagement verlangt ist eineKonsenssuche zwischen den gesellschaftlichen Partnern und insbesondere mit der Regierungunabdingbar.

Wir stehen weiterhin für einen gleichberechtigten Dialog und erwartenpositive Signale von der Bundesregierung.

ANLAGE

In der öffentlichenDiskussion nicht beachtet wurde beispielsweise eine Änderung in § 1 Absatz 1 Satz 4(„Zweck des Gesetzes“): „Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt,die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern.“ Hier wurdendie Wörter „Förderung der“ gestrichen, was Zweifel an der Intension desGesetzes erweckt.

Unsere schwerwiegendsten Kritikpunkte sind:

1.EHEGATTENNACHZUG

Der Ehegattennachzug soll künftig an den Nachweis vonDeutschkenntnissen geknüpft werden (§ 30 AufentG).

Diese Maßnahme soll nach demWillen des Gesetzgebers Zwangsehen verhindern. Die Vorschläge zur Veränderung desAufenthaltsgesetzes verfolgen demgegenüber einen anderen Ansatz. Als angebliches Mittelzur Verhinderung von Zwangsehen sollen die Möglichkeiten zum Ehegattennachzugeingeschränkt werden.

Wir unterstützen jede verfassungskonforme Maßnahme zurVerhinderung von Zwangsehen.

Wir sind der Ansicht, dass zur Integration dieRegelungen des derzeitigen Zuwanderungsgesetzes, dass Neuankömmlinge zur Teilnahme anIntegrationskursen verpflichtet, ausreichend sind.

Dies jedoch als Voraussetzungzum Familiennachzug zu machen, kann nicht hingenommen werden. Hier sehen wir eine klareVerfassungswidrigkeit. Im Übrigen sehen die EU-Richtlinien keine zwingende Bedingung zurTeilnahme an Integrationsmaßnahmen vor der Einreise vor, dass auch durch den EuropäischenGerichtshof (EuGH) bestätigt wurde.

Falls die Bundesregierung freiwillige undkostenlose Sprachkurse in den Heimatländern anbieten würde, würden wir dies begrüßen undim Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.

Gemäß § 27 Abs. 1a Satz 1 und 2 sollvor dem Familienachzug geprüft werden, ob die Ehe zu Familiennachzugszwecken geschlossenworden ist.
Hiermit wird werden bestehende Vorurteile legitimiert und den Behörden dieMöglichkeit gegeben, in der Privatsphäre zu schnüffeln. Darin sehen wir auch die Gefahreiner häufigen, unrechtmäßigen Verweigerung der Einreisegenehmigung.

Es istdiskriminierend, dass nachziehende Ehegatten aus bestimmten Staaten nicht der Pflichtunterliegen, vor der Einreise Deutschkenntnisse zu besitzen. Dies wird damit begründet,dass die Bundesrepublik Deutschland mit diesen Ländern enge wirtschaftliche Beziehungenhat.

Eine weitere Diskriminierung besteht darin, dass beim Familiennachzug auch zudeutschen Staatsbürger/innen künftig geprüft werden soll, ob für ein gemeinsamesFamilienleben mit dem ausländischen Ehegatten bzw. Lebenspartner die finanziellen Mittelausreichen. Damit wird die heutige Regelung in § 28 AufentG zurückgenommen, die erstmaligden Rechtsanspruch auf Zuzug und Aufenthalt für den Ehegatten einer/s deutschenStaatsbürger/in unabhängig vom finanziellen Nachweis des Lebensunterhalts klar gesetzlichnormiert hatte.

Diese unserer Meinung nach verfassungsrechtlich bedenklicheRegelung beinhaltet zudem eine weitere ebenfalls verfassungsrechtlich nicht hinnehmbareDiskriminierung deutscher Staatsbürger/innen nach ihrer ethnischenHerkunft.

Während ethnisch Deutsche weiterhin ihren Ehegatten auch ohne Nachweisdes Lebensunterhalts zuziehen lassen können, wird dies bei eingebürgerten Deutschenmassiv eingeschränkt. Laut Begründung des Gesetzes sei diesen Familien zuzumuten, imHerkunftsland des Ehegatten zu leben.

Dies ist eine mit den internationalenMenschenrechtsnormen unvereinbare ethnische Diskriminierung.


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:34
2. INTEGRATIONSKURSE

Nach geltendem Recht, § 44 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, hat dieAusländerbehörde den Ausländer, der seiner Teilnahmepflicht aus selbst verschuldetenGründen nicht nachkommt, auf die Auswirkungen (Aufenthaltsrecht) hinzuweisen. Neuaufgenommen wird in Satz 1 eine Hinweispflicht auch bei einem nicht erfolgreichabgelegten Abschlusstest.

Nach dem neuen Satz 2 kann die Ausländerbehörde mit demMittel des Verwaltungszwangs den Ausländer zur Teilnahme anhalten.

Sogar derBezug von (rechtmäßigen) sozialen Leistungen wird als Grund für Teilnahme an einemIntegrationskurs angesehen (§ 44 Abs. 1 Satz 2).

Wir befürworten die Ausweitungder Deutschkurse. Integrationsprozesse sind aber nicht mit der Keule der Strafandrohungoder Drohung zur Aufenthaltsbeendigung zu gestalten, sondern müssen durch Inhalteüberzeugen. Die Integrationskurse dürfen nicht zu einer Sanktionsmaschinerie degradiertwerden. Anstatt mit Sanktionen zu drohen, sollten diejenigen, die mit Erfolg diese Kurseabsolvieren, viel früher eine Niederlassungserlaubnis erhalten und schneller eingebürgertwerden.

Nach unserer Überzeugung waren schon die bislang möglichen Hinweis- undSanktionsmöglichkeiten der Ausländerbehörden überflüssig.

3. DATENÜBERMITTLUNG UNDDATENSCHUTZ

Nach der Ergänzung des § 87 Abs. 2 sollen öffentliche Stellenunverzüglich die zuständige Ausländerbehörde unterrichten, wenn sie im Zusammenhang mitder Erfüllung ihrer Aufgaben Kenntnis von einer besonderen Integrationsbedürftigkeiterlangen.

Mit der vorgeschlagenen Übermittlungsvorschrift soll – so dieBegründung – § 87 Abs. 1 ergänzt werden, um damit den Ausländerbehörden dieMöglichkeit zu geben, integrationsbedürftigen Ausländern, „die die Ausländerbehördegar nicht im Blick hat“ zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten.

Wir lehnen diese Soll-Vorschrift zur Übermittlung von Daten zur„Integrationsbedürftigkeit“ öffentlicher Stellen an die Ausländerbehörden ab.

• Die Anforderung zur Übermittlung von Daten setzt voraus, dass dieöffentlichen Stellen beurteilen müssen, ob ein ausländischer Staatsangehörigerintegrationsbedürftig ist. Fraglich ist, ob öffentliche Stellen (z. B. Meldebehörden,Jugendämter) beurteilen können, ob der Ausländer die Anforderungen sich auf einfache Artmündlich zu verständigen zu können, erfüllt oder nicht.

• Zudem hebt dieBegründung nicht nur auf das Vorhandensein direkter Kontakte ab, wie sie beispielsweisezwischen Job-Centern und Arbeitssuchenden bestehen, sondern auch auf mittelbare Kontakte.Auch bei Erkenntnissen über eine mögliche Integrationsbedürftigkeit von Elternausländischer Kinder wären beispielsweise Kindergärten und Schulen aufgefordert, zu denSprachkompetenzen der Eltern Stellung zu beziehen. Damit würden die Bildungseinrichtungenzum Erfüllungsgehilfen der Ausländerbehörden. Voraussetzung für eine gute Kooperationzwischen Lehrern und Eltern ist aber das Vorhandensein von Vertrauen. Dieses wird mit derRegelung in nicht zu akzeptierender Weise beschädigt.

4. AUSWEISUNG

DasGesetz erweitert die Möglichkeiten der Ermessensausweisungen. Darin erkennen wir einLeitbild deutscher Integrationspolitik, das die Eingewanderten nicht als Bestandteilunserer Gesellschaft begreift, sondern als eine Gruppe, derer man sich bei Problemenentledigen kann.

Danach kann ausgewiesen werden, wer auf Kinder und Jugendlicheeinwirkt, um Hass gegenüber anderen ethnischen Minderheiten zu erzeugen, eine anderePerson von der Teilnahme am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichem Lebenabhält oder eine andere Person zur Ehe nötigt (§ 55 Abs. 2 Satz 9 bis 11).

Wirsind der Überzeugung, dass die Möglichkeit zur Ermessensausweisung denkbar ungeeignetist, rassistische Verhaltensweisen, häusliche Gewalt und Zwangsverheiratungen zubekämpfen. Möglicherweise will die Bundesregierung mit diesen Verschärfungen gegenüberder Mehrheitsgesellschaft ihre Handlungsfähigkeit deutlich machen. Dies kann aber –wie aus der Vorurteilsforschung bekannt – auch einen gegenteiligen Effekt haben undfremdenfeindliche Vorurteile und Vorbehalte legitimieren.

5. ÄNDERUNG DESSTAATSANGEHÖRIGKEITSRECHTS (STAG)

• Mit der Änderung in § 9 Abs. 1 StAG wirddie bisherige Privilegierung von Ehegatten und Lebenspartnern deutscher Staatsangehörigergegenüber den übrigen Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerbern aufgehoben. Nach derNeuregelung müssen sie ebenfalls über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (§ 10Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und Abs. 4) verfügen.

Wir lehnen diese Verschärfung derEinbürgerungsvoraussetzungen für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ab. Sie ist– wie auch die Verschärfung der Voraussetzungen für den Nachzug – wederintegrationspolitisch geboten noch sinnvoll und führt zu unterschiedlichenRechtsstellungen in der Familie.

• Unterhaltsfähigkeit
Mit der Änderungin § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 wird die bisherige Erleichterung für jungeEinbürgerungsbewerberinnen und -bewerber, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendethaben, aufgehoben. Damit gilt auch für diesen Personenkreis, dass der Lebensunterhalt fürsich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme vonLeistungen des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesichert sein muss.Ausgeschlossen werden sollen, so die Begründung, junge Erwachsene von derAnspruchseinbürgerung, die sich nicht um Ausbildung oder Beschäftigung bemüht haben. Inder Begründung heißt es weiter, dass Personen dieser Altersgruppe weiterhin den Anspruchauf Einbürgerung behalten, „wenn sie wegen mangelndem Ausbildungs- oderArbeitsplatzangebot oder schwieriger beruflicher Situation den Bezug von staatlichenLeistungen nicht zu vertreten haben“.

Aus unserer Sicht ist die Streichungder erleichterten Einbürgerung für junge Erwachsene ein integrationspolitisch falschesSignal. Der Versuch der in der Begründung vorgenommen Eingrenzung auf einen bestimmtenPersonenkreis ist nicht ausreichend für eine Klarstellung, enthält sie doch einenerheblichen Bewertungs- und Beurteilungsspielraum.

•Sprachkenntnisse
Gegenüber dem bisherigen Recht werden mit dieser Änderung dieAnforderungen an die Deutschsprachkenntnisse erhöht (mündliche und schriftliche Prüfung).Gemäß den Erläuterungen zum Staatsangehörigkeitsrecht des Bundes liegen ausreichendeKenntnisse der deutschen Sprache vor, wenn sich der Einbürgerungsbewerber oder dieEinbürgerungsbewerberin im alltäglichen Leben, einschließlich der üblichen Kontakte mitBehörden, in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurecht finden und mit ihm seinem Alterund Bildungsstand entsprechend ein Gespräch geführt werden kann. Dies beinhaltet auch dieFähigkeit, einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens zu lesen, zu verstehenund die wesentlichen Inhalte mündlich wiederzugeben. Nicht ausreichend war nach geltendemRecht die Fähigkeit, sich auf einfache Art mündlich verständigen zu können."


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acrylium Diskussionsleiter
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11.07.2007 um 11:39
Am besten die Türken ziehen vor der Bundesverfassungsgericht und erklagen dort, dass imSinne der Integration und der Toleranz jeder Deutsche Türkisch lernen muss. Und wenn siegerade so dabei sind können sie auch gleich eine Zwangsabgabe wie den Solizuschlag sowievon jedem 18 bis 29-jährigen Deutschen täglich 2 Stunden entgeldfreie Pflichtarbeitfordern um die Intergration zu verbessern. Nicht zu vergessen dann auch sie Straffreiheitbei Belästigung und Vergewaltigung von nicht-verschleierten deutschen Frauen sowie dieVerankerung der Zwangsehe im Grundgesetz.

Vielleicht nehmen sie dann doch anirgendwelchen Gipfeln teil wenn ihnen bis dahin nicht noch mehr solcheintegrationsfördernde Vorschläge einfallen die sie von der Bundesregierung für ihreTeilnahme an solchen Gipfeln fordern können...


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11.07.2007 um 11:41
Übertreib nicht, guck dir die Erklärung an.


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11.07.2007 um 11:41
doch pallas,
es scheint zwingend geboten solche forderungen zustellen,
andererseits werden wir eine verschärfung der schon jetzt gravierendenprobleme
der islolation und "parallel-gesellschaften" islamischer lebensarterfahren
als es uns jetzt schon lieb ist.

eine nachgezogene ehefrau geht in denallerwenigsten fällen in einen integrations-, bzw sprachkurs.
zu hause wird dieheimatsprache gepflegt,
tv-sateliten peilen die heimatsender an
und dann wird sichgeärgert,
dass man den immigranten keine chance gibt

buddel


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11.07.2007 um 11:44
acrylium, deine wahl des überschriftes, deine verfälschung der tatsachen und deinebeiträge zeigen, das du eine eindeutige sichtweise zu der sachehast...

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das die verbände den gipfel boykottieren, halte ich fürschwachsinnig.. erst heult man, das da nix kommt von deutscher seite, dann bewegt man sieui so einem gipfel, um dann selber nicht daran teilzunhemen.. tz tz tz tz tz


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11.07.2007 um 11:44
Das ist ja wohl eine Frechheit, dass eine Minderheit versucht, auf diese Weise diedeutsche Gesetzgebung zu beeinflussen. Das sollten die mal auf diese Weise in ihremkorrupten Heimatland versuchen.

Das Deutschkenntnisse nachgewiesen werden müssenhalte ich für eine gute und wichtige Sache. Die Kenntnis der Landessprache ist für dieIntegration in eine Gesellschaft zwingend erforderlich, ebenso wie die Akzeptanz derWerte und Regeln des Landes, in das man einreisen will. Dass einige türkische Verbändedeswegen vom Integrationsgipfel fern bleiben wollen könnte natürlich Rückschlüsse auf dieIntegrationswilligkeit der Türken hierzulande zulassen.
Meine Forderung: Wer sichnicht integriert, der fliegt. Und zwar raus.


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:48
@buddel

Wenn du meinen Beitrag genau durchgelesen hättest, würdest du erkennen,dass ich dafür bin, dass Ausländer Deutsch lernen.

>Am besten die Türken ziehenvor der Bundesverfassungsgericht und erklagen dort, dass im Sinne der Integration und derToleranz jeder Deutsche Türkisch lernen muss. Und wenn sie gerade so dabei sind könnensie auch gleich eine Zwangsabgabe wie den Solizuschlag sowie von jedem 18 bis 29-jährigenDeutschen täglich 2 Stunden entgeldfreie Pflichtarbeit fordern um die Intergration zuverbessern. Nicht zu vergessen dann auch sie Straffreiheit bei Belästigung undVergewaltigung von nicht-verschleierten deutschen Frauen sowie die Verankerung derZwangsehe im Grundgesetz.<

So ein Blödsinn!


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 11:49
derraucher@

Ich erwarte von den Verbänden allgemein nichts ...

TürkischeVerbände sind außerdem oft nationalistisch, die DITIP stemmt sich gegen alles, was mitIslamunterricht auf Deutsch zu tun hat, sei es in staatlichen Schulen oder in derMoschee.

Und Verbände haben es allgemein so an sich, sich aufzuspielen, um in dieÖffentlichkeit zu kommen.

Vielleicht drohen sie den Boykott nur an, um beim Gipfelmehr rauszuschlagen zu können ...

Ihr seht schon ich kann Verbandsmeierei nicht abund gewinne da gerade meine ersten negativen Erfahrungen ;)


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11.07.2007 um 11:53
als das gesetz rauskam, hat sich keiner beschwert, man hat es so hingenommen, denn wasmacht das für einen so großen unterschied, ob ich in der türkei deutsch lernen muss umein visum zu bekommen oder in deutschland, um eine aufenthaltsgenehmigung zu erlangen?aber die lieben (unnützen, unnötigen) verbände müssen sich ja aufspielen!


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11.07.2007 um 12:02
pallas,
ich bezog mich vor allem auf dein "aus dem nichts deutsch können".

ja,das verlange ich.
will jemand hier leben
ist das nicht nur zuckerschlecken
undin gewisser weise sogar problematisch für die einheimischen.
deswegen ist eine geringevorleistung (nämlich sprachkenntnis)
nicht zu viel verlangt

buddel


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Türkische Verbände lehnen Integration ab

11.07.2007 um 12:03
raucher,
das problem ist,
dass die nachgezogenen, sind sie erstmal indeutschland
es nicht mehr für nötig erachten duie deutsche sprache zulernen

buddel


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11.07.2007 um 12:15
EHEGATTENNACHZUG :)

Sorry aber dieses Wort hört sich richtig Lustig an ....:)


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11.07.2007 um 13:51
ich bin der meinung, wenn ich in ein anderes land ziehe, muss ich auch die sprachebeherrschen. zumindest soweit das ich mich einigermassen verständigen kann. wenn ichirgentwo urlaub mache, schau ich auch das ich zumindest die wichtigsten wörter kenn(ja,nein,wieviel für ne std ;))
aber es sind ja nicht nur die türken. wir bekommenleiharbeiter die können nur russisch. wie willst du denen was erklären? da braucht mansich dann auch nicht beschweren, wenn man keine arbeit findet. dann auf den staatschimpfen...
anderer seits, würd ich in der jetzigen situation niemals nachdeutschland einwandern. bin am überlegen ob ich nicht auswandern soll. shiceüberwachungsstaat (sschäuble, sschilly....)


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