Arbeitsgericht verbietet bundesweit Warnstreiks
11.07.2007 um 10:50@sicarius
Wenn die Arbeitnehmer sich nicht an die Regeln halten dann haben sie
auch nichts anderes zu erwarten.
Wenn sich die Arbeitnehmer nicht an die
Regeln halten, dann machen die Gewerkschaften das, was gerade die Arbeitnehmer gemacht
haben, weil sie die Gewerkschaften nicht an die Regeln halten. Etwas "verbotenes" tun
gibt der Oposition nicht das Recht mit "verbotenem" zurückzuschiessen. Erst wenn das
Gericht dann das "Unrecht" seitens des Unternehmens freigeschprochen hätte, dann könnte
man von irgendwelchen Verschwärungen bzw unfairer Verhalten reden.
Wenn die Arbeitnehmer sich nicht an die Regeln halten dann haben sie
auch nichts anderes zu erwarten.
Wenn sich die Arbeitnehmer nicht an die
Regeln halten, dann machen die Gewerkschaften das, was gerade die Arbeitnehmer gemacht
haben, weil sie die Gewerkschaften nicht an die Regeln halten. Etwas "verbotenes" tun
gibt der Oposition nicht das Recht mit "verbotenem" zurückzuschiessen. Erst wenn das
Gericht dann das "Unrecht" seitens des Unternehmens freigeschprochen hätte, dann könnte
man von irgendwelchen Verschwärungen bzw unfairer Verhalten reden.