@niurick Also erstens können wir beide gerne einen Rechtschreibwettbewerb starten, wenn dir soviel daran liegt.
Oder fiel dir einfach nichts ein, dass du auf diese Rechschreibmasche gekommen bist?
Nur, weil ich sonst in Beiträgen meistens alles klein schreibe oder mich vertippe, zeugt das nicht von mangelnder Bildung.
Kommen wir nun zu deinem Aussagenquatsch:
Du behauptest, die Ausübung des islamischen Glaubens sei im Grundgesetzt nicht gewährleistet, weil, so deine begründung, es die Definition der Begriffe übernimmt:
niurick schrieb:Beide setzen voraus, dass sie die alleinige Macht darstellen.
Um seiner selbst willen kann und darf das GG also keinen Konkurrenten dulden, der ebenfalls höchste Verbindlichkeit verlangt.
So das ist deine Begründung, warum der Islam in Deutschland nicht ausgeübt werden darf, beziehungsweise, dessen Ausübung das Grundgesetz nicht explizit gewährleistet.
Ungeachtet dessen, dass durch deine Definition KEINE andere Religion im Grundgesetz akzeptiert werden würde, schon allein deshalb, da jede Religion für sich beansprucht die einzige und wahre zu sein, machst du dich mit deiner nächsten Behauptung komplett lächerlich und zwar:
niurick schrieb:Und nein - auf das Judentum trifft die Definition des GG bedrohenden Konkurrenten nicht zu. Schon deshalb nicht, weil das Judentum die Aufklärung hinter sich hat - im Gegensatz zum Islam.
Wie jetzt? Du hast doch gesagt, laut Definition kann das GG keine Religion dulden, die für sich beansprucht die oberste zu sein !?
Was tut das Judentum? Sagt es, es sei die "zweitbeste Wahl"? Oder wie ist diese Argumentation nun zu verstehen? Eventuell kannst du mir den Bezug zu deiner zweideutigen Argumentation erläutern.
Fazit: Du kannst nicht einmal zwei Argumente bringen, ohne sich zu widersprechen und möchtest diskutieren, deshalb von mir der Tip vorhin mehr auf Bildung zu setzen
;)MfG
@Bergschaf : www.gidf.de