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Migrantengewalt in Deutschland

58.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:52
3: Ist Abschiebung als Strafmittel nicht geeignet und zweitens auch nicht rechtens, weil damit eine Straftäter für seine Tat zweimal bestraft würde, was nicht geht.


2Jahre+Therapie zb eine straftat zwei maßnahmen!

2Jahre+abschiebung eine straftat zwei maßnahmen!

:)


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:53
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Im juristischem Sinne ist es nunmal keine Strafe.Punkt
Das Juristische wäre ja auch mit der Verbüßung einer Haftstrafe abgegolten. Auch Punkt.


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:53
"den deutsche kannst du ja wohl schlecht aus seinen eigenen land ausweisen oder aber den ausländer der hier nur gastrecht genießt wohl schon!"

Dann erschiessen wir die wieder? Natürlich nur um die Allgemeinheit zuschützen. Anders kann man sie ja wohl als "Kriminelle" nicht von Straftaten abhalten, als sie aus dem Weg zu räumen...

Und wenn Abschiebung doch keine Strafe ist- dann können wir sie füglich auch nicht als solche anwenden ;)


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:54
Das Juristische wäre ja auch mit der Verbüßung einer Haftstrafe abgegolten. Auch Punkt.

richtig und das andere ist ein verwaltungtechnischer akt der ausländerbehörde!


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:54
Ich habe jetzt nicht die ganze Diskussion verfolgt, aber -mal unabhängig von bestehenden gesezlichen Möglichkeiten- kann ich schon verstehen wenn einige argumentatieren, daß Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis diese bei einem bestimmten in Deutschland verhängten Strafmaß aberkannt werden sollte.


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:55
Und wenn Abschiebung doch keine Strafe ist- dann können wir sie füglich auch nicht als solche anwenden

abschiebung = verwaltungstechnischer akt der ausländerbehörde :)


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:56
cpupower,

den deutsche kannst du ja wohl schlecht aus seinen eigenen land ausweisen oder aber den ausländer der hier nur gastrecht genießt wohl schon!


Warum sollten wir beim "Lösen von Problemen" unterscheiden?
Es gibt keinen Sinn darin, "rassistische" Aspekte einfliessen zu lassen.

Mir scheint, Du nutzt "die Kriminalität" als Trojaner.


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:56
@cpupower

Nach der Verbüßung einer Haftstrafe gilt man, wenn man von einigen Vorurteilen und den Schwierigkeiten, wieder als vollwertiger Teil der Gesellschaft angenommen zu werden, als geläutert. Da nachzutreten, oder nachtreten zu wollen, widerspricht einer gültigen und gängigen Auffassung von Recht!


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against_nwo Diskussionsleiter
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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 17:57
Zitat von schmitzschmitz schrieb:Das Juristische wäre ja auch mit der Verbüßung einer Haftstrafe abgegolten. Auch Punkt.
Eben, und deswegen ist es auch keine Strafe, sondern nur staatsrechtliche Folge der Strafe und seiner vorausgegangenen Tat


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:00
"abschiebung = verwaltungstechnischer akt der ausländerbehörde"

Den du hier zu einem quajuristischen Vorgang (Sttrafe) gemacht haben möchtest. Das geht so nicht.
Das ist mit den seit geraumer Zeit in Deu vorherrschenden Grundsätzen nicht vereinbar. Das sollte man als Deutscher aber wissen. Wenn du Ausländer bist, sei dir diese politische Unwissenheit verziehen^^


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:00
"2Jahre+Therapie zb eine straftat zwei maßnahmen!

2Jahre+abschiebung eine straftat zwei maßnahmen!"


Und dich dachte, du hast nur von Statistik keine Ahnung.

Selbe Straftat, selbe Strafe und nicht einmal so und einmal so.


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:00
Warum sollten wir beim "Lösen von Problemen" unterscheiden?
Es gibt keinen Sinn darin, "rassistische" Aspekte einfliessen zu lassen.



beispiel 200 straftäter minus 50 straftäter macht 150 straftäter! das sind 50 straftäter weniger in deutschland! wo ist das problem kriminelle ausländer in ihre herkunftsländer auszuweisen?


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:01
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Eben, und deswegen ist es auch keine Strafe, sondern nur staatsrechtliche Folge der Strafe und seiner vorausgegangenen Tat
Da müsste es, gerade als staatsrechtliche Maßnahme, eher vorher, also vor Haftantritt, Verhandlungen mit dem jeweiligen Herkunftsland geben und nicht erst nach Verbüßung der Haftstrafe.

Was sich aber sofort erledigt, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft ins Spiel kommt!



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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:02
"wo ist das problem kriminelle ausländer in ihre herkunftsländer auszuweisen?"
Das "Problem" liegt in unserer dir scheinbar unbekannten Staats- und Rechtsform ;)


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against_nwo Diskussionsleiter
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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:05
Zitat von felixkrullfelixkrull schrieb:Das "Problem" liegt in unserer dir scheinbar unbekannten Staats- und Rechtsform
Unser deutsches Recht hat solche Maßnahmen zugelassen, wurde allerdings durch das ekelhafte europäische Recht quasi ausgehebelt


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:05
Und dich dachte, du hast nur von Statistik keine Ahnung.

Selbe Straftat, selbe Strafe und nicht einmal so und einmal so.


@den hochgebildeten mit auslandserfahrung in österreich :)

Ausweisung = verwaltungstechnischer akt der auländerbehörde wie oft noch!


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against_nwo Diskussionsleiter
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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:07
Da müsste es, gerade als staatsrechtliche Maßnahme, eher vorher, also vor Haftantritt, Verhandlungen mit dem jeweiligen Herkunftsland geben und nicht erst nach Verbüßung der Haftstrafe.
Zusätzliche Maßnahmen sind auch während oder zum Ende der Hafstrafe in ihrer Aussprache grundsätzlich legitimiert. Siehe Siecherungsverwahrung


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:08
Was sich aber sofort erledigt, wenn die deutsche Staatsbürgerschaft ins Spiel kommt!

das sollte man ein gesetz erlassen damit diese in falle erheblicher straftaten wieder aberkannt werden kann!


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:10
Abschiebung "an sich" und Abschiebung WEGEN eines Verbrechens sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Das eine hat etwas mit abgelehnten Asylanträgen et al. zu tun - und wenn ich jemandem aus welchen Gründen auch immer kein Asyl gewähre, muss ich ihn auch nicht im Land behalten- das andere ist der Versuch unseren rechtsapparat um ein allerdings als diffamierend-unterscheidend anzusehendes Mittel zu erweitern: die Abschiebung als "Sonderbehandlung" für Ausländer (in vielen Fällen gar eine versteckte Todesstrafe)...


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Migrantengewalt in Deutschland

10.08.2008 um 18:11
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Zusätzliche Maßnahmen sind auch während oder zum Ende der Hafstrafe in ihrer Aussprache grundsätzlich legitimiert. Siehe Siecherungsverwahrung
Jetzt wirfst du aber einiges in einen Topf, was da so nicht hineingehört. Eben noch wolltest du von juristischen Maßnahmen zu weiterführenden nicht juristischen Maßnahmen (Ausweisung, Abschiebung) und nun gehst du wieder zurück zu den juristischen Möglichkeiten.

Die Sicherungsverwahrung wird z.B. der Haftstrafe angerechnet, ist also eine Maßnahme der Justiz.


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