Arbeitspflicht?
26.02.2007 um 12:36
OH, ja! Ein 1,20 Euro Job!
Du arbeitest dort , weil es gemeinnützig ist und mankeinen anderen Arbeiter für diese Position bekommt( weil keine Stellen frei sind, weilkein Geld für Stellen da ist).
Du arbeitest dort, weil man dich langsam wiederintegrieren will. Und man verspricht, daß du anschließend übernommen wirst in eineFestanstellung.
Das trifft dann oft tatsächlich zu. Nach abgeleisteten 6 Monaten,indem man sich bestens geführt und bewährt hat, kommt dann tatsächlich eineFestanstellung als Angestellter im öffentlichen Dienst und man ist froh, endlich demArbeitsamt "Tschüß" sagen zukönnen.
Doch da das Arbeitsamt nicht mitgedacht hat oderwarum auch sonst, hat es nach weiteren 2 Monaten der gemeinüutzigen Organisation einenneuen 1,20 Euro-Jobber zugefügt.
Und es folgt an einem Mittwoch ein Anruf: " Es tutund leid, Sie sind gekündigt. Sie wissen ja, wir haben kein geld und können jemanden vomArbeitsamt umsonst bekommen. Da Sie ja grede bei uns eingestellt worden sind und nocheine Probezeit ableisten, dürfen wir das einfach so machen. Am Freitag ist Ihr letzterArbeitstag. Bitte geben Sie die Schlüsel dann bei uns ab."
Anschließend Beschwerdebeim Arbeitsamt: Warum werde ich wegen eines neuen 1,20 Euro -Jobbers gekündigt? das istdoch nicht legal!"
"Was soll ich jetzt machen ?"
Es folgt die obligatorischeUntersuchung, wo ein Team des Arbeitsamtes zusammen mit dem Bürgermeister undPersonalchef Kaffee trinken.
- Natürlich hackt die eine Krähe der anderen kein Augeaus-
2 Wochen später werde ich eingeladen zum Arbeitsamt.
"Es ist da etwasschiefgelaufen, aber der Bürgermeister verspricht Ihnen die erste neue freie Stelle. Undwegen Kündigungsfristen und so, bekommen Sie ihr Gehalt bis Ende des Monatesweitergezahlt, brauchen aber nicht mehr zur Arbeitsstelle fahren.
Das letzte Gesprächist nun 4 Monate her ohne, daß es eine " neue Stelle gab"
Plötzlich ein superStellenangebot von einer zivilen Firma mit einziger Bedingung: neben bereits vorhandenenEnglischkenntnissen, unbedingt vor Einstellung einen Arabisch Sprachkurs besuchen, umGrundkenntnisse in der Sprache zu erlangen.....
Wegen diesesm Dilemmer und dem ganzenFehlgelaufenen von eigener Seite aus und des Gemeinnützigen Trägers aus ist man sehroffen und zugeständig und will einen Sprachkurs in Arabisch fördern...., damit ich dieStelle bekomme!
Das ist 2 Monate her.
Und da man schon 2 verschiedeneerfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildungen hat( die letzte vor 3 Jahrenabgeschlossen), empfiehlt man ab März eine Maßnahme zur Erlangung von kaufmännischen undbürotechnischen Grundkenntnissen von bis zu 9 Monaten besuchen.
Nichts mehr mitVersprechungen, die man bekommen hat.
Dialog nachgestellt:AA=Arbeitsamt
ICH
"was soll ich mit einer 3.kaufmännischen Ausbildung? Man hat mir versprochen, daß icheinen Sprachkurs besuchen kann!?"
AA
" Ja. den bekommen Sie auch, wenn sie unseinen Arbeitsvertrag der neuen Firma vorlegen"
ICH
" Ja, den Arbeitsvertrag bekommeich erst dann, wenn ich einen Sprachkurs vorweisen kann"
AA
" Nein, erst mal denArbeitsvertrag. Es sollen keine Gelder verschwendet werden."
ICH
" Gut, dannbezahle ich den Sprachkurs eben selbst und hoffe, daß es so klar geht"
AA
" Ja gut,Aber sie wissen, daß Sie nur 14 Tage teilnehmen dürfen. Sie müssen verfügbarsein"
ICH
" Sprachkurs dauert aber 10 Wochen!"
AA
" Vorschriften...blabla bla"
ICH" Gut, ist mir egal, ich werde mich jetzt selbst um den Sprachkurskümmern. Er bedeutet für mich Arbeit und ..egal, was dann passiert. Sperren sie michdoch. ich werde schon irgednwie die Zeit überbrücken"
Ende Dialog und TschüßArbeitsamt.
Jetzt bekomme ich am Freitag ohne Vorwarnung eine Art"Einberufungsbefehl" zu einer kaufmännischen Grundschulungsmassnahme", beginnend bereitsnächsten Montag, ohne Chance des rechtswirsamen Einspruches.
" Lesen und Schreiben,Rechnen, Sozialkunde,Grundkenntnisse am PC, Word, Excel, Bewerbungstraining( war ichschonmal einige Wochen) Festellung der persönlichen Eignung. Anschließend Vermittlung ineine Praktikums-Firma um kaufmännische Praxis zu erlangen usw...) TeilnahmePflicht!
Den Sprachkurs kann ich nun knicken.
Der Chef wird nicht 6-9 Monateauf mich warten.
Meine persönliche Frage: Wo wird hier nun mehr Geldverschwendet???
Haben die beim Arbeitsamt kein Hirn mehr übrig??
Mir werden 6-9Monate genommen. Es gibt danach keine Übernahme. Ich werde Fähigkeiten erlernen, die ichbereits 2 mal 3 Jahre gelernt habe.
Worüber ich Nachweise habe (Kaufmannsgehilfenbrief, Berufschulzeugnisse, Facharbeiterbrief usw.)
Nebenbei muß ichsagen, daß ich zum Teil kaufmännisch selbständig bin und nur Leistungen empfange, wennich unter dem Existenzminimum verdiene.
bzw. vom ALG II wird alles Einkommen über 100Euro zu 80% abgezogen.
Wenn man Gerld verdient, darf man 100 Euro behalten. Von demEinkommen, was über 100 Euro geht, darf man 20 % behalten.
das ist ganz gut so. WerGeld verdeinet, soll auch nicht och zusätzlich Stütze bekommen.
Das Gewerbe kannich auch nur noch eingeschränkt ausüben,wenn ich nun 8 -9 Stunden am Tag auswärts zurSchule gehe, ohne Aussicht auf eine Anstellung mit einem ordentlichen Gehalt. Das machtfür mich keinen Sinn.