Keine Gnade den Feinden unserer Republik ? (RAF)
23.05.2007 um 11:06@darkmind
ist schon ok!
Zu weich würde ich vielleicht gar nicht mal sagen,eher
nicht konsequent genug.
Wie kann es z. B. sein das man laut "BTMG" fürEinfuhr ab
2 Jahre aufwärts bekommt und ein Vergewaltiger bekommt ab 1 Jahr aufwärtsfür eine
wesentlich schlimmere Tat, die dann aber wegen guter Führung nach einemhalben Jahr zur
Bewährung ausgesetzt wird. Der "drogist" jedoch muss mindestens 1 Jahrabsitzen bis er
ein Therapieplatz bekommt oder der Rest zur Bewährung ausgesetztwird.
Irgendetwas
stimmt doch da nicht, oder?!
Ebenso wenn es heißt derTäter bereue seine Tat
nicht oder nehme keinen glaubwürdigen Abstand zuTerroristischen Handlungen und bekommt
trotzdem nach 18 Jahren Bewährung obwohl ereigentlich 20 Jahre absitzen hätte
müssen.
Ich finde solche Täter solle man biszur Endstrafe "drin" lassen, aber
auch die, die glaubhaft darstellen das sie sich"geändert" haben sollte man genau unter
die Lupe nehmen bevor man Sie "raus" lässt.Und zwar nicht nur einmal und dann:"...ok
er/sie ist glaubhaft, kann man raus lassen."sondern über einen längeren Zeitraum.
ist schon ok!
Zu weich würde ich vielleicht gar nicht mal sagen,eher
nicht konsequent genug.
Wie kann es z. B. sein das man laut "BTMG" fürEinfuhr ab
2 Jahre aufwärts bekommt und ein Vergewaltiger bekommt ab 1 Jahr aufwärtsfür eine
wesentlich schlimmere Tat, die dann aber wegen guter Führung nach einemhalben Jahr zur
Bewährung ausgesetzt wird. Der "drogist" jedoch muss mindestens 1 Jahrabsitzen bis er
ein Therapieplatz bekommt oder der Rest zur Bewährung ausgesetztwird.
Irgendetwas
stimmt doch da nicht, oder?!
Ebenso wenn es heißt derTäter bereue seine Tat
nicht oder nehme keinen glaubwürdigen Abstand zuTerroristischen Handlungen und bekommt
trotzdem nach 18 Jahren Bewährung obwohl ereigentlich 20 Jahre absitzen hätte
müssen.
Ich finde solche Täter solle man biszur Endstrafe "drin" lassen, aber
auch die, die glaubhaft darstellen das sie sich"geändert" haben sollte man genau unter
die Lupe nehmen bevor man Sie "raus" lässt.Und zwar nicht nur einmal und dann:"...ok
er/sie ist glaubhaft, kann man raus lassen."sondern über einen längeren Zeitraum.