Kinderpornographie - 300 auf einen Streich
19.01.2007 um 20:04@Baloo ,
Vielleicht habe ich mich zu ungenau mit "weitergeleitet"ausgedrückt,
allerdings sollte man nicht auser Acht lassen, dass das Ermöglichen einesZugangs zu
Kinderpornoseiten ein Teil des Angebots war, welches wahrscheinlich auchziemlich viele
Kunden anzog. (Und das musste der Betreiber wissen.. Eigentlich HAT erdas auch gewusst.)
Ich möchte mal in diesem Zusammenhang ein Zitatvorbringen:
"obwohl die
meisten Seiten, zu denen er den Zugang ermöglichthat, einschlägige Namen tragen wie
"Lolita", "Erotica babys" oder "Early teens"
Somit kann man nicht wirklich
sagen, dass sein einzigstes Vergehen der fehlendeFilter war. Sein Vergehen bestand auch
darin, dass er bewusst keinen Filterinstalliert hat. (Was die Sache erheblich
erschwert.) Aufgrund von unsichererRechtslage wurde es jedoch nicht weiter verfolgt.
----Wie warscheinlichwas ist interessiert nur niemanden, es geht vor
Gericht um beweisbare Fakten. ----
Das interessiert das Gericht sehr wohl.
Beweisbare Fakten (z.B. in E-MailForm) gibt es auserdem genug. Was den Richtern fehlt,
sind die Verhaltens-Richtlinienbei solchen Fällen. (Wie bei allen neu-auftretenden
Vergehen.)
----Seufz, die Gerichtsverhandlung steh am ende aller
nachforschungen. Es wirddahingehend nicht mehr nachgeforscht, es sei denn es ergeben
sich in der Verhandlungneue hinweise. Dem ist hier aber nicht so. ----
Das
seufzen war überflüssig.Die Gerichtsverhandlung kann erneut aufgenommen werden oder in
anderen (ähnlichenFällen) auftreten.
----Ich hoffe mal nicht, ansonsten
kannst Du Dichschon mal von sämtlichen Foren im Internet verabschieden. Auch wird dann
niemand mehrauf Seiten verlinken wollen. Möchtes Du so ein Internet haben ? ----
Das isteine offene Übertreibung :{ Ich habe nichts von einer allgemeinen Strafe bei
jederKleinigkeit geschrieben, sondern von einer Ausnahme. Und diese Ausnahmeregelung
wäredurchaus berechtigt.
----Selbstverständlich. Kannst doch niemandenauf
blosse vermutungen hin verknacken, wo kämen wir denn da hin ? ----
Ichdenke,
dass du hier den Zusammenhang nicht verstanden hast.
Vielleicht habe ich mich zu ungenau mit "weitergeleitet"ausgedrückt,
allerdings sollte man nicht auser Acht lassen, dass das Ermöglichen einesZugangs zu
Kinderpornoseiten ein Teil des Angebots war, welches wahrscheinlich auchziemlich viele
Kunden anzog. (Und das musste der Betreiber wissen.. Eigentlich HAT erdas auch gewusst.)
Ich möchte mal in diesem Zusammenhang ein Zitatvorbringen:
"obwohl die
meisten Seiten, zu denen er den Zugang ermöglichthat, einschlägige Namen tragen wie
"Lolita", "Erotica babys" oder "Early teens"
Somit kann man nicht wirklich
sagen, dass sein einzigstes Vergehen der fehlendeFilter war. Sein Vergehen bestand auch
darin, dass er bewusst keinen Filterinstalliert hat. (Was die Sache erheblich
erschwert.) Aufgrund von unsichererRechtslage wurde es jedoch nicht weiter verfolgt.
----Wie warscheinlichwas ist interessiert nur niemanden, es geht vor
Gericht um beweisbare Fakten. ----
Das interessiert das Gericht sehr wohl.
Beweisbare Fakten (z.B. in E-MailForm) gibt es auserdem genug. Was den Richtern fehlt,
sind die Verhaltens-Richtlinienbei solchen Fällen. (Wie bei allen neu-auftretenden
Vergehen.)
----Seufz, die Gerichtsverhandlung steh am ende aller
nachforschungen. Es wirddahingehend nicht mehr nachgeforscht, es sei denn es ergeben
sich in der Verhandlungneue hinweise. Dem ist hier aber nicht so. ----
Das
seufzen war überflüssig.Die Gerichtsverhandlung kann erneut aufgenommen werden oder in
anderen (ähnlichenFällen) auftreten.
----Ich hoffe mal nicht, ansonsten
kannst Du Dichschon mal von sämtlichen Foren im Internet verabschieden. Auch wird dann
niemand mehrauf Seiten verlinken wollen. Möchtes Du so ein Internet haben ? ----
Das isteine offene Übertreibung :{ Ich habe nichts von einer allgemeinen Strafe bei
jederKleinigkeit geschrieben, sondern von einer Ausnahme. Und diese Ausnahmeregelung
wäredurchaus berechtigt.
----Selbstverständlich. Kannst doch niemandenauf
blosse vermutungen hin verknacken, wo kämen wir denn da hin ? ----
Ichdenke,
dass du hier den Zusammenhang nicht verstanden hast.