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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

318 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderpornographie, Rasterfahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

19.01.2007 um 20:04
@Baloo ,

Vielleicht habe ich mich zu ungenau mit "weitergeleitet"ausgedrückt,
allerdings sollte man nicht auser Acht lassen, dass das Ermöglichen einesZugangs zu
Kinderpornoseiten ein Teil des Angebots war, welches wahrscheinlich auchziemlich viele
Kunden anzog. (Und das musste der Betreiber wissen.. Eigentlich HAT erdas auch gewusst.)


Ich möchte mal in diesem Zusammenhang ein Zitatvorbringen:

"obwohl die
meisten Seiten, zu denen er den Zugang ermöglichthat, einschlägige Namen tragen wie
"Lolita", "Erotica babys" oder "Early teens"

Somit kann man nicht wirklich
sagen, dass sein einzigstes Vergehen der fehlendeFilter war. Sein Vergehen bestand auch
darin, dass er bewusst keinen Filterinstalliert hat. (Was die Sache erheblich
erschwert.) Aufgrund von unsichererRechtslage wurde es jedoch nicht weiter verfolgt.



----Wie warscheinlichwas ist interessiert nur niemanden, es geht vor
Gericht um beweisbare Fakten. ----

Das interessiert das Gericht sehr wohl.
Beweisbare Fakten (z.B. in E-MailForm) gibt es auserdem genug. Was den Richtern fehlt,
sind die Verhaltens-Richtlinienbei solchen Fällen. (Wie bei allen neu-auftretenden
Vergehen.)


----Seufz, die Gerichtsverhandlung steh am ende aller
nachforschungen. Es wirddahingehend nicht mehr nachgeforscht, es sei denn es ergeben
sich in der Verhandlungneue hinweise. Dem ist hier aber nicht so. ----

Das
seufzen war überflüssig.Die Gerichtsverhandlung kann erneut aufgenommen werden oder in
anderen (ähnlichenFällen) auftreten.


----Ich hoffe mal nicht, ansonsten
kannst Du Dichschon mal von sämtlichen Foren im Internet verabschieden. Auch wird dann
niemand mehrauf Seiten verlinken wollen. Möchtes Du so ein Internet haben ? ----


Das isteine offene Übertreibung :{ Ich habe nichts von einer allgemeinen Strafe bei
jederKleinigkeit geschrieben, sondern von einer Ausnahme. Und diese Ausnahmeregelung
wäredurchaus berechtigt.


----Selbstverständlich. Kannst doch niemandenauf
blosse vermutungen hin verknacken, wo kämen wir denn da hin ? ----

Ichdenke,
dass du hier den Zusammenhang nicht verstanden hast.


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

19.01.2007 um 20:31
@Baloo ,

"Vielleicht habe ich mich zu ungenau mit "weitergeleitet" ausgedrückt,
allerdings sollte man nicht auser Acht lassen, dass das Ermöglichen eines Zugangs zu
Kinderpornoseiten ein Teil des Angebots war, welches wahrscheinlich auch ziemlichviele
Kunden anzog. (Und das musste der Betreiber wissen.. Eigentlich HAT er das auchgewusst.)"

Er hat aber nicht aktiv damit geworben, deswegen gilt hier In dubiopro reo.


"Ich möchte mal in diesem Zusammenhang ein Zitat vorbringen:
"obwohl die
meisten Seiten, zu denen er den Zugang ermöglicht hat, einschlägigeNamen tragen wie
"Lolita", "Erotica babys" oder "Early teens""

Er hat denZugang zu zu diesen Seiten ermöglicht ja, d.h. er muss aber nicht unbedingt gewusst habenwas für ein Inhalt dort vorhanden war.

"Somit kann man nicht wirklich
sagen,dass sein einzigstes Vergehen der fehlende Filter war. Sein Vergehen bestand auch
darin, dass er bewusst keinen Filter installiert hat. (Was die Sache erheblich
erschwert.) "

Das kann man ihm aber leider ncht nachweisen.

"Aufgrund von unsicherer Rechtslage wurde es jedoch nicht weiter verfolgt."

Nein, die rechtslage ist da eindeutig, das Anbieten wird bestraft, es gibt di sog.Mitstörerhaftung sobald man kenntniss davon erlangt und nichts dagegen unternimmt. Alsohaftet der Zugangsanbieter hier lediglich als Mitstörer.

----Wie warscheinlichwas ist interessiert nur niemanden, es geht vor
Gericht um beweisbare Fakten. ----

"Das interessiert das Gericht sehr wohl.
Beweisbare Fakten (z.B. in E-MailForm) gibt es auserdem genug."

Welche denn ? E-Mails in dem stehen das sie dieKunden bei ihm für den unzensierten Zugang bedanken ? Ganz toll, sehr gute Grundlage füreine Verurteilung als anbieter von KIPO.


" Was den Richtern fehlt,
sinddie Verhaltens-Richtlinien bei solchen Fällen. (Wie bei allen neu-auftretendenVergehen.)"

Tja, und da wird es ebend schwierig, denn dieseVerhaltensrichtlinien gelten dann nicht nur für Kipos sondern für allgemeine Fälle wojemand als Mitstörer in erscheinung tritt. Da kann ich die Richter gut verstehen das siedas nicht unbedingt in einem Verfahren ausfechten wollen. Denn er ist definitiv keinanbieter von Kipos gewesen.



Das
seufzen war überflüssig. DieGerichtsverhandlung kann erneut aufgenommen werden oder in
anderen (ähnlichen Fällen)auftreten.

Ja, aber es geht hier um diesen konkreten fall und da sind dieermittlungen abgeschlossen.



"Das ist eine offene Übertreibung Ich habenichts von einer allgemeinen Strafe bei jeder Kleinigkeit geschrieben, sondern von einerAusnahme.
Und diese Ausnahmeregelung wäre durchaus berechtigt."

Dieseausnahmeregelung kann aber nur der Gesetzgeber per Gesetz erlassen. Ansonsten gilt dasebend für jede kleinigkeit. Das ist nun mal so. Daruf werden sich nämlich sämtlicheStaatsanwälte dann berufen wenn es um kleinigkeiten der Mitstörerhaftung geht. Siehe auchdazu das Urteil vom Hamburger Gericht im Falle von Heise.de


"Ich denke,
dass du hier den Zusammenhang nicht verstanden hast."

Doch den zusammenhanghabe ich sehr wohl verstanden. Hier geht es nicht mehr um Recht, sondern im Falle vonKipo nur noch um Hass.

Worum es hier geht ist die Frage ob jemand der einenZugang zur verfügung stellt für die Inhalte die über diesen Zugang laufen mit haftbargemacht werden kann. Und das kann er ebend nicht. Ob es nun Kipos sind oder aufrufe zuStraftaten oder Urheberrechtlich geschütztes Material ist dabei von der sache herunerheblich. Im moment kann er ebend nicht haftbar gemacht werden, was auch gut so ist.Wenn das jetzt im Falle von KIPO eine ausnahmeregelung bedarf muss das vom Gesetzgeberebend beschlossen werden.

Das hier vom großen Mob wieder mal nur sieht es gehtum Kipo und derjenige wird freigesprochen ist eher auf die verblendung von einigen hierzurückzuführen. Auch wissen einige ebend nicht die Tragweite so einer verurteilung zubewerten. Denn mit einer verurteilung würde es wirklich recht brenzlich fürForenbetreiber werden und das ist gewiss keine Schwarzmalerei.

fakt ist er wurdeals Mitstörer verurteilt, nicht aber für den Inhalt der Seiten verantwortlich gemacht.

Baloo


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

19.01.2007 um 20:53
Multikill ;D


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

19.01.2007 um 20:54
@Baloo ,

----Er hat aber nicht aktiv damit geworben, deswegen gilt hier In dubiopro reo. ----

Wie sollte er denn auch aktive Werbung betreiben? :D Das ging ebennicht, Kinderpornos waren jedoch trotzdem ein erheblicher Teil seines Zugangsangebots unddamit hat er auch sein Geld gemacht. Und wenn die Richter entsprechende Richtlinienhätten (wie man es in solchen Fällen handhaben soll) dann könnten sie es auch bestrafen.


----Er hat den Zugang zu zu diesen Seiten ermöglicht ja, d.h. er muss abernicht unbedingt gewusst haben was für ein Inhalt dort vorhanden war. ----

ErWUSSTE von dem INHALT. :{ (Schreibst du deine Kommentare etwa nur um "dagegen" zusein..?)


----Das kann man ihm aber leider ncht nachweisen. ----

Natürlich kann man das Nachweisen. (Bei entsprechenden Gesetzen.) Der Typ hat einfachGesetzeslücken ausgenutzt, deswegen ist er mit einer verhältnismäßig geringen Strafedavongekommen.


----Nein, die rechtslage ist da eindeutig,----

----Welche denn ? E-Mails in dem stehen das sie die Kunden bei ihm für denunzensierten Zugang bedanken ? ----

Lies dir die Berichte durch, in denen diesesThema behandelt wird. Da wirst du Auskunft über die Rechtslage und die E-Mails bekommen.


----Tja, und da wird es ebend schwierig, denn diese Verhaltensrichtliniengelten dann nicht nur für Kipos sondern für allgemeine Fälle wo jemand als Mitstörer inerscheinung tritt.----

Es gibt Ausnahmeregelungen, welche NUR bei besondersschweren Vergehen in Kraft treten. Somit wären die "allgemeinen" Fälle nicht davonbetroffen.


----Diese ausnahmeregelung kann aber nur der Gesetzgeber perGesetz erlassen. ----

Hm... habe ich etwas anderes behauptet?

Ich habedeutlich erklärt, was von mir bemängelt wurde und das sind die fehlendenAusnahmeregelungen und nicht die fehlende Allgemeinhaftung.


----Doch denzusammenhang habe ich sehr wohl verstanden. Hier geht es nicht mehr um Recht, sondern imFalle von Kipo nur noch um Hass. ----

Du hast den Spruch (zumindest in demZusammenhang mit meinen Ausführungen) völlig überflüssig verwendet.

Ich habeweder Hass noch Fackeln und Folter gefordert. Es gab nunmal einen Anbieter, derhauptsächlich mit Kinderpornographie seine Kohle gemacht hat. Und dafür konnte er nichtbestraft werden, weil die Gesetze dieses Verhalten nicht klar erfassen können.(Gesetzeslücke) Er kann dafür nicht bestraft werden, das ist klar, allerdings SOLLTE erdafür bestraft werden KÖNNEN. Oder etwa nicht?

Ich denke, dass dieselbsternannten "Verfassungsschützer", die überall Objektivität fordern, manchmal vorlauter Gespenster-Sehen (Der Mob, Der Mob!!) Konkrete und objektive Aussagen mit eigenenGedanken überdecken und sie zu einem eigenen Hirngespinst machen.

Fakt istnunmal, dass sein Angebot hauptsächlich aus dem "Ermöglichen eines Zugangs zuKinderpornographie" bestand. Und DAS soll nicht so lasch bestraft werden.


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

26.01.2007 um 02:16
Ich verurteile KiPo im höchsten Grade und jeder der sich an einem Kind vergreift sollauch dementsprechend empfindlich bestraft werden, kein Frage. Das man diesen Leuten, dieKipo´s produzieren leider nicht immer das Handwerk legen kann, da sie sich im Auslandbefinden, ist mehr als schlimm. Auch Konsumenten von widerlichen Kipo´s sollten nichtohne Strafen davon kommen, ebenfalls keine Frage!
Aber ich verurteile "Hexenjagden"ebenfalls aufs Äußerste, so wie mir vor Jahren passiert. Da wurde ich von damaligenArbeitskollegen bei der Kripo angeschwärzt, kinderpornografisches Material zu besitzen.Hatte ich doch nicht "blöderweise" Urlaubsfotos dabei und just auf 3 Fotos waren meineKinder pudelnackt in einem Plantschbecken zu sehen wie sie sich gegenseitig mit Wasseranspritzten und eine riesen Gaudi hatten...beide im Alter von 3 bzw. 4 Jahren.
Undob Ihrs glaubt oder nicht, kurze Zeit später hatte ich die Kripo im Haus, mitDurchsuchungsbeschluß und dazu noch Sicherstellung aller Datenträger, Grund: Besitzkinderpornografischen Materials!!!
Das ganze Prozedere dauerte 6 Monate bis es sichherausstellte das es sich tatsächlich nur um Urlaubsfotos handelte und ich dieOriginalfotos auch vorweisen konnte.
Fazit: Meinen Job habe ich aufgrund weitererdämlicher Bemerkungen geschmissen, den es blieb trotz bewiesener Unschuld ein faderBeigeschmack bei den "lieben Kollegen" und ich bin kein großer Freund von Mobbing. MeinChef stand trotz allem hinter mir, aber der Druck (sprich das Schweigen, schneiden undignorieren) der Arbeitskollegen war nicht mehr auszuhalten.

Wie schon am Anfangerwähnt, ich verurteile Kipo aufs Äußerste, aber biite, laßt die Kirche im Dorf.


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

05.02.2007 um 18:32
Innenminister Schäuble hat heute (5.2.2007) einen neuen Vorstoß gebracht:

DasGesetz soll dahingehend geändert werden, das Computer generell ausgestäht werden dürfen,ohne das ihre Benutzer es merken, wenn der Verdacht von z.B.(!!!)Kinderponographie vorliegt.

Ich denke, Wolfgang Schäuble übertreibt jetztwieder. Generelles Ausspähen von Bürgern liegt ihm schon seit längerer Zeit am Herzen -auch wenn das Grundgesetz mal wieder zu diesem Zwecke ausgehebelt werden soll.



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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

05.02.2007 um 20:03
Eben , daß meine ich doch :
Fadenscheinige Vorwände legitimieren irgendwann dengesamten Verlust unserer Privatsphäre.


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

04.12.2007 um 02:08
Fadenscheinige Vorwände legitimieren irgendwann dengesamten Verlust unserer Privatsphäre.



heisst das, dass jeder von uns verdächtigt werden könnte?


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

04.12.2007 um 20:47
Ich finde auch, dass Kinderschänder und Co LEBENSLÄNGLICH hinter Gittern sollten.

Aber was ich mich frage: Was sind die Ursachen für solche Vorlieben? Sind die "Heilbar"?
Ist das sogar natürlich?

Wer weiß Antworten?


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

04.12.2007 um 20:52
Das kann in einem entsprechend passenden Thread diskutiert werden, bevor hier ne OT-Parade beginnt.


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

04.12.2007 um 21:50
stimmt lieber lebenslänglich als Todesstrafe


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 19:52
Nirgendwo auf der Welt wird so oft im Internet nach Kinderpornographie gesucht wie in der Türkei - zumindest laut Google Trends. Die Meldung löste in dem muslimischen Land eine Welle der Empörung aus - und eine lebhafte Debatte in Presse, Parlament und Regierung, die begleitet wird von fast täglichen Razzien.
Laut Google Trends, einem Service der Suchmaschine Google, stehen in einer Liste der Städte, aus denen der Suchbegriff ,,child porn‘‘ nachgefragt wird, auf den ersten fünf Plätzen ausnahmslos türkische Städte.
Was ist denn dort los und woran könnte dieser "Trend" liegen?


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 19:53
Sorry, Quelle vergessen
http://www.sueddeutsche.de/,tt6m1/ausland/artikel/949/95854/ (Archiv-Version vom 24.04.2008)


1x zitiertmelden

Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 20:03
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:http://www.sueddeutsche.de/,tt6m1/ausland/artikel/949/95854/ (Archiv-Version vom 24.04.2008)
Datum vom 21.12.06


Willst du was aktuelles?

http://www.netzeitung.de/deutschland/489107.html (Archiv-Version vom 10.01.2007)

oder hier?


Woran liegt denn dieser trend?


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 20:11
Edit

link vergessen


http://nachrichten.t-online.de/c/14/86/03/86/14860386.html (Archiv-Version vom 26.04.2008)


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 20:14
Die ersten 3 Städte in dem unsäglichen Ranking sind aber noch immer Izmir, Ankara und Instanbul

Nicht unerheblich an der Tatsache ist sicherlich dass dort Minderjährige traditionell verheiratet werden.


1x zitiertmelden

Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 20:17
Zitat von against_nwoagainst_nwo schrieb:Nicht unerheblich an der Tatsache ist sicherlich dass dort Minderjährige traditionell verheiratet werden
genau stichwort "verheiratet" , also standesamtlich , hier reisen deutsche sextouristen um ihre kranken Phantasiesn zu fröhnen
.


Hier http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,525248,00.html

Was aktuelles http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1208680036638&openMenu=987490165154&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312



Sogar bei der deutschen polizei http://www.focus.de/politik/deutschland/hessen_aid_67730.html


ich sage nur Hilfe!!!


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 20:18
ach ja Pädophile Pfarrer , dieser hier nimmt sprichwörtlich die nächstenliebe bierernst http://www.welt.de/muenchen/article1598020/Paedophiler_Pfarrer_von_Riekofen_angeklagt.html


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 20:22
Ändert nichts an der Tatsache, dass in der Türkei immer noch junge Mädchen (überwiegend in dörflichen Gebieten) verheiratet werden und somit als Kinder Sex mit ihren Männern haben müssen. Ist das nun Pädophilie oder Tradition oder Pädophilie aus Tradition?
Und zu den Zahglen aus Deutschland: Dies zeigt wenigstens dass wir hier rigoros dagegen vorghehen und ermitteln und nicht wie in anderen Ländern sowas tolerieren.


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Kinderpornographie - 300 auf einen Streich

22.04.2008 um 20:24
hast wohl nicht richtig gelesen ,

sogar bei euch polizisten gibt es pädophile , ´die machen es geheim .

Viele bleiben geheim wie hier http://www.welt.de/berlin/article1521126/Warum_viele_Taeter_unbehelligt_bleiben.html



Und das die meisten sextouristen aus deutschland kommen ist kein geheimniss.

Wo wird denn da vorgegangen?


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