@ghostsicall:
ich bin nur der meinung, dass auch arrogantes egodenken, wiedeines unter anderem, einfach ebenso dumm ist wie ich deiner meinung nach bin. Ich habe nicht Dich, sondern Deine Aussagen als dumm bezeichnet - das ist schonmalein Unterschied! Und begründe doch bitte mal, was an meinen Aussagen "arrogantesEgodenken" ist, denn es geht hier ebend nicht um meinen persönlichen Geschmack.
aber trotzdem rechtfertigt die wahrung der privatsphäre von 22 millionenindividuen nicht die ignoranz von 322 kinderschändern. allerdings rechtfertigt diechance, 322 kinderschänder zu ergreifen, auch nicht die verletzung der privatsphäre von22 millionen individuen. legitim ist weder das eine noch das andere, aber reinmenschenrechtlich gesehen ziehe ich die ergreifung der täter doch vor. Dieses Entweder-/Oder ergibt sich nicht aus einer Notwendigkeit, sondern erst aus dembereits im Ansatz fehlgeleitet fokusierten Mitteleinsatz. So gesehen könntest Du jeglichebeliebige Abwägung ansetzen, um daraus dann "das geringere Übel im Verhältnis" zubegründen, wie z. B. Daschner das in Punkto 'Folterandrohung vs. potentielle Rettungeines Kinderlebens' tat. Setzt Du einen Rahmen in die Wahrheit einer unverweigerlichenNotwendigkeit, bewegt sich der Mitteleinsatz nicht mehr darüber hinaus, ohne aber zuerkennen, dass bereits der Ansatz fehlgeleitet ist.