Rechtsradikalismus = Linksradikalismus
06.06.2007 um 04:32es ist nunmal nicht so einfach
sicarius schrieb:...alles was sie zum denken bringt ist angebracht, nachdeutschem Recht kann man ihnen leider nicht die Kinder weg nehmen das wäre immerhineffektiv.So edel deine inneren Motive bei diesem und anderen gelesenen"Verbotsgedanken" auch sein mögen, sie verfehlen aber jedwegen demokratischenGrundgedanken.
Es ist schon sehr gewöhnungsbedürftig, wenn diejenigen, diejahrzentelang aus demkratischen Gründen für ein liberales Demonstrationsrecht gestrittenhatten, nun alle juristischen Repressionsregister gezogen sehen wollen, um dasdemonstrationsrecht für bestimmte Gruppen und Personen einzuschränken oder gar ganzauszuhebeln.Ich denke, Dubist intelligent genug mein demokratisches Verständnis zu verstehen und mir jetzt nichtvorzuwerfen ich wäre mit den Gedanken der NPD konform. Gegenteiliges ist derFall!!!
Doch zum Glück scheint das Bundesverfassungsgericht noch eindemokratisches Grundverständnis zu besitzen und geht somit von folgenden Prämissen aus:Prinzipiell gilt, dass auch die rechtsextreme NPD und Neonazis Grundrechtsträger sind.Das Recht, sich friedlich und ohne waffen zu versammeln, gilt auch für sie. DieVersammlungs- und Meinungsfreiheit gilt auch (oder besser wohl gerade für) Äußerungen,die die Mehrheit der Gesellschaft als unerträglich empfindet.
Auch für diehirnrissigsten Anliegen aus den abstrusesten Motiven heraus kann und darf demonstriertwerden! Es gehört zu den Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass erinhaltlich neutral ist, oder besser: zumindest sein sollte. Polizei undVerwaltungsbehörden dürfen auch beschissene Kritik nicht als erwünscht oder unerwünschtdefinieren und je nach dem Ergebnisrechtlich unterschiedlich behandeln. Die Exekutivedarf nicht nach eigenem Gutdünken "streitbare Demokratie" praktizieren und selbstdefinieren, wer von der Teilnahme am politischen Prozess ausgeschlossen sein soll. DieKraft eines Rechtsstaates zeigt sich eben auch daran, dass er den Umgang mit seinenGegener sich rechtsstaatlichen Grundsätzen unterwirftt!!!
Die Meinungsfreiheit schütztgerade unbeliebte Minderheiten und sie kann nicht mit dem Verweis auf "herrschendesoziale oder ethische Auffassungen" eingeschränkt werden.