jajaj, jezt kommt wieder das Gerede mit der Diktatur.
Wie hoch sind die Strafenfür die Forenbetreiber.?
Ist dieses Bundesgesetz schon beschlossen.?
Ist dieses Gesetz verfassungsmäßig?
Na klar habe ichVerfassungsfeindliche Gedanken, du etwa nicht?
Ich bin nicht mit den
Gesetzeslage einverstanden, ich bin auch gegen eine Überfremdung... doch ich binwegen
Nein, ich habe kritische Gedanken aber keine Verfassungsfeindlichen
Verfassungsfeindlichkeit ist die Ansicht einer Person oder einer Gruppe vonPersonen, wie Parteien oder Vereinen, die darauf ausgerichtet sind die VerfassungsmäßigeOrdnung zu gefährden oder zu beseitigen.
Verfassungsfeindliche Organisationenund Parteien können in Deutschland verboten werden. Für das Parteiverbot ist dasBundesverfassungsgericht zuständig, für Vereine und andere Organisationen derBundesinnenminister oder (bei regionaler Verbreitung der Organisation) der Innenministerdes jeweiligen Bundeslandes. Die Verfassungsfeindlichkeit ist eines der Kriterien dienach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz zum Verbot einer politischen Partei erforderlich sind.
Siehe auch Parteiverbot
Zitat: Art. 21 (2) GG: "Parteien, die nachihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlichedemokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand derBundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage derVerfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht
Wikipedia: Meinungsfreiheit#Einschr.C3.A4nkungenDie Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, aber es gibt auch noch andere Grundrechteund Grundrechte über die Würde des Menschen könnte sehr schnell mit der "Freien"Meinungsäußerung kollidieren.