Deutsches Reich? Wahrheit dazu
23.08.2006 um 01:17Deutsches Reich = Deutschland?
Um es vorweg zu nehmen: Grundsätzlich haben die"KRRler" usw. Recht: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, sondern EXISTIERT noch.
Am Besten zuerst den "2 plus 4 Vertrag" lesen. Da akzeptierten
dieAlliierten die deutsche Wiedervereinigung und gaben Deutschland,
in der jetztigen"Form" die volle Souveränität:
Wikipedia: 2 plus 4 vertrag
Also nichts mit anderen legitimierten Regierungen - wie einige ja behaupten, vonden Amis/Alliierten beauftragt worden zu sein komissarisch das "Deutsche Reich" zuverwalten - durch die "Alliierten" oder wen auch immer.
Dann noch zu der Sacheallgemein und zu dem von den
"Reichsregierung-Leuten" als Beweis zitiertem Urteil:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch Ausübung fremderStaatsgewalt in Deutschland durch die
alliierten Okkupationsmächte noch späteruntergegangen ist; das ergibt
sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116und Art. 146 GG.
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche
Reichexistiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85
[126]; 6, 309 [336,363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
allerdings als Gesamtstaat mangelsOrganisation, insbesondere mangels
institutionalisierter Organe selbst nichthandlungsfähig. Im
Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolkund
von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266
[277]).Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die
vier Mächte (BVerfGE1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nichtein
neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu
organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen
Rates -StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht
"Rechtsnachfolger" desDeutschen Reiches, sondern als Staat identisch
mit dem Staat "Deutsches Reich", - inbezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit dieIdentität
keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also,
was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze
Deutschland,unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk
des Völkerrechtssubjekts"Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die
eigene Bevölkerung als untrennbarer Teilgehört, und ein einheitliches
Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu demihr eigenes
Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.
Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den
"Geltungsbereich desGrundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6,
309 [338, 363]), fühlt sich aberauch verantwortlich für das ganze
Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).Derzeit besteht die
Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern,einschließlich
Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland
ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der
Gouverneure derWestmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20,
257 [266])."
Dazu, vonder unten genannten Seite:
############### WICHTIGE STELLE ################
FÜR DIE, DIE ZU FAUL ZUM LESEN DES BEWEISES (URTEIL) WAREN:
"Es fällt auf,daß die "Reichsideologen" beim Zitieren des Urteils des
BVerfG immer eine Kleinigkeitunter den Tisch fallen lassen: die Sache
mit der Identität. Vielleicht würde es diepotentiellen Kunden nur
verwirren? Es liest sich doch auch wirklich vielunkomplizierter: "Das
Deutsche Reich ist nicht untergangen und die BRD ist nicht
Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches."
Warum sollte man die Kunden mitder Klarstellung belästigen, daß die
Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt identischmit dem Deutschen
Reich ist?"
"Zunächst ist wichtig, klarzustellen, daß mannur dann jemandem oder
etwas "nachfolgen" kann, wenn dieses nicht mehr vorhanden ist.Man
kennt dieses Prinzip aus dem Erbrecht. Dort regelt § 1922 BGB die sog.
"Gesamtrechtsnachfolge". Mit dem Tode des Erblassers geht dessen
Vermögen (dieErbschaft) als Ganzes auf seine Erben über. Dabei werden
als Erbschaft alleRechtsverhältnisse des Erblassers (des
"Vererbenden") erfaßt.
Im Falle desDeutschen Reiches ist es jedoch so, daß allgemein
anerkannt ist, daß dieses nichtuntergegangen, nicht "gestorben" ist.
Somit konnte auch kein "Erbfall" eintreten,keine Rechtsnachfolge.
Zusammengefaßt versteht man unter Rechtsnachfolge eine
Identitätsaufgabe des ursprünglichen Rechtssubjektes. Die
Bundesrepublik ist alsonicht Rechtsnachfolgerin (= "Erbin") des
Deutschen Reiches. Was ist sie dann?
Auch dies erklärt das Bundesverfassungsgericht:
Sie ist identisch mit demDeutschen Reich.
Nun mag man sich fragen: Wie soll das gehen? Wie kann ein Staat
"Bundesrepublik" mit einem Staat "Deutsches Reich" identisch sein?
Dochdurch diese Frage begeht man gleich einen wesentlichen
Denkfehler, der auch den"Reichsideologen" (bewußt oder unbewußt)
häufig unterläuft:
Es handelt sichnicht um zwei unterschiedliche Staaten, sondern
um einen einzigen Staat, nämlich dendeutschen Staat.
"Bundesrepublik" und "Deutsches Reich" sind lediglich zwei
verschiedene Namen für ein und dasselbe Gebilde.
Um es etwas klarerauszudrücken: Der deutsche Staat ist nach
dem 2. Weltkrieg nicht untergangen."
(c) und noch viel mehr zu dem hier Erwähnten:
http://www.krr-faq.de/ident.php
bzw. KRR-FAQ-Startseite:http://www.krr-faq.de/faq.php
Infos zu den"Reich-Anhängern und Gruppierungen":
http://lexikon.idgr.de/k/k_o/kommissarische-reichsregierung/krr.php
Um es vorweg zu nehmen: Grundsätzlich haben die"KRRler" usw. Recht: Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, sondern EXISTIERT noch.
Am Besten zuerst den "2 plus 4 Vertrag" lesen. Da akzeptierten
dieAlliierten die deutsche Wiedervereinigung und gaben Deutschland,
in der jetztigen"Form" die volle Souveränität:
Wikipedia: 2 plus 4 vertrag
Also nichts mit anderen legitimierten Regierungen - wie einige ja behaupten, vonden Amis/Alliierten beauftragt worden zu sein komissarisch das "Deutsche Reich" zuverwalten - durch die "Alliierten" oder wen auch immer.
Dann noch zu der Sacheallgemein und zu dem von den
"Reichsregierung-Leuten" als Beweis zitiertem Urteil:
"Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der
Staatsrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch Ausübung fremderStaatsgewalt in Deutschland durch die
alliierten Okkupationsmächte noch späteruntergegangen ist; das ergibt
sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116und Art. 146 GG.
Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche
Reichexistiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85
[126]; 6, 309 [336,363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
allerdings als Gesamtstaat mangelsOrganisation, insbesondere mangels
institutionalisierter Organe selbst nichthandlungsfähig. Im
Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolkund
von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266
[277]).Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die
vier Mächte (BVerfGE1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nichtein
neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu
organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen
Rates -StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht
"Rechtsnachfolger" desDeutschen Reiches, sondern als Staat identisch
mit dem Staat "Deutsches Reich", - inbezug auf seine räumliche
Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit dieIdentität
keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also,
was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze
Deutschland,unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk
des Völkerrechtssubjekts"Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die
eigene Bevölkerung als untrennbarer Teilgehört, und ein einheitliches
Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu demihr eigenes
Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.
Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den
"Geltungsbereich desGrundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6,
309 [338, 363]), fühlt sich aberauch verantwortlich für das ganze
Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).Derzeit besteht die
Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern,einschließlich
Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland
ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der
Gouverneure derWestmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20,
257 [266])."
Dazu, vonder unten genannten Seite:
############### WICHTIGE STELLE ################
FÜR DIE, DIE ZU FAUL ZUM LESEN DES BEWEISES (URTEIL) WAREN:
"Es fällt auf,daß die "Reichsideologen" beim Zitieren des Urteils des
BVerfG immer eine Kleinigkeitunter den Tisch fallen lassen: die Sache
mit der Identität. Vielleicht würde es diepotentiellen Kunden nur
verwirren? Es liest sich doch auch wirklich vielunkomplizierter: "Das
Deutsche Reich ist nicht untergangen und die BRD ist nicht
Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches."
Warum sollte man die Kunden mitder Klarstellung belästigen, daß die
Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt identischmit dem Deutschen
Reich ist?"
"Zunächst ist wichtig, klarzustellen, daß mannur dann jemandem oder
etwas "nachfolgen" kann, wenn dieses nicht mehr vorhanden ist.Man
kennt dieses Prinzip aus dem Erbrecht. Dort regelt § 1922 BGB die sog.
"Gesamtrechtsnachfolge". Mit dem Tode des Erblassers geht dessen
Vermögen (dieErbschaft) als Ganzes auf seine Erben über. Dabei werden
als Erbschaft alleRechtsverhältnisse des Erblassers (des
"Vererbenden") erfaßt.
Im Falle desDeutschen Reiches ist es jedoch so, daß allgemein
anerkannt ist, daß dieses nichtuntergegangen, nicht "gestorben" ist.
Somit konnte auch kein "Erbfall" eintreten,keine Rechtsnachfolge.
Zusammengefaßt versteht man unter Rechtsnachfolge eine
Identitätsaufgabe des ursprünglichen Rechtssubjektes. Die
Bundesrepublik ist alsonicht Rechtsnachfolgerin (= "Erbin") des
Deutschen Reiches. Was ist sie dann?
Auch dies erklärt das Bundesverfassungsgericht:
Sie ist identisch mit demDeutschen Reich.
Nun mag man sich fragen: Wie soll das gehen? Wie kann ein Staat
"Bundesrepublik" mit einem Staat "Deutsches Reich" identisch sein?
Dochdurch diese Frage begeht man gleich einen wesentlichen
Denkfehler, der auch den"Reichsideologen" (bewußt oder unbewußt)
häufig unterläuft:
Es handelt sichnicht um zwei unterschiedliche Staaten, sondern
um einen einzigen Staat, nämlich dendeutschen Staat.
"Bundesrepublik" und "Deutsches Reich" sind lediglich zwei
verschiedene Namen für ein und dasselbe Gebilde.
Um es etwas klarerauszudrücken: Der deutsche Staat ist nach
dem 2. Weltkrieg nicht untergangen."
(c) und noch viel mehr zu dem hier Erwähnten:
http://www.krr-faq.de/ident.php
bzw. KRR-FAQ-Startseite:
Infos zu den"Reich-Anhängern und Gruppierungen":