Was ist Antisemitismus?
03.12.2007 um 20:04Nein. Diese Äußerung berührt die Art. 1 und 2 des GG und werden in der laufenden Rechtssprechung nicht als Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 desGG gedeckt, da sie auf einer suggestiven Unterstellung basiert, die nicht mit den Gegebenheiten übereinstimmt. Sie dient in erster Linie zur Untermauerung der nachfolgenden Behauptung, die darauf abzielt eine bestimmte Gruppe niedere Beweggründe zu unterstellen. Damit ist die Aussage keine Aussage mehr, sonder berührt sehr wohl § 130 StGB. Besonders diesen Teil: "daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht"
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht"