Burka in Bonn
17.05.2006 um 21:10
>>Sorry, aber diskutier mit jemanden anderen. <<
gut, aber gib künftig keineKommentare zu irgendwelchen Post von mir ab.
Egal, was ich schreibe! ---
Ok, jetzt kommt noch: Aber du hast angefangen...und nun heiratet endlich und segeltzusammen in den Sonnenuntergang. Mei, wie kann man nur so nervös sein? Kennt ihr eucherst seit zwei Tagen oder wie?---Nein, bitte nicht antworten....
Ichschenke euch ne schöne...Geschichte:
Das Recht auf den Schleier schützen
Während Frankreich das Tragen von Kopftüchern in Schulen verbietet, dürfenin Großbritannien selbst Polizistinnen den Hijab im Dienst tragen. Die britischeRegierung spricht dabei von Integration statt Assimilation. Tareq Al-Arab informiert ausLondon.
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Koptuch als gesellschaftliche Normalität: MuslimischePolizistinnen | Frankreichs Initiative, den Hijab und andere „auffällige“ religiöseSymbole in staatlichen Schulen zu verbieten, stieß in Großbritannien auf heftigenProtest. Menschenrechtsaktivisten und Politiker bezeichneten den Bann als völligunmoralisch.
Die Stellungnahme von Londons Bürgermeister Ken Livingstone fielbesonders harsch aus. Er warf Frankreichs politischer Elite vor, faschistischen Ideologenin die Hände zu spielen.
"Präsident Jacques Chirac treibt ein schrecklichgefährliches Spiel, wie es schon viele Politiker in den 20er Jahren getan haben, als sieglaubten, mit Hitler anbändeln zu können", sagte Livingstone kürzlich auf einemProtestmarsch gegen den Kopftuchbann. "Das Verbot sei eine anti-muslimische Maßnahme, dieden Druck auf Muslime erhöhen würde, so Livingstone.
Mike O‘Brien, Minister imbritischen Außenministerium, sagte, die britische Regierung unterstütze das Recht aller,religiöse Symbole zu tragen. "In Großbritannien haben wir kein Problem mit dem Ausdruckvon Religion. Integration ist ohne Assimilation möglich."
VerschiedeneKopftuchmodelle für die Polizei
Dieses interkulturelle Verständnis ist zumindestbei der Kleiderordnung der Londoner Polizei erkennbar. Die englische Tageszeitung "TheGuardian" berichtet, dass als Teil der Initiative "Protect and Respect: EverybodyBenefits" ("Schütze und respektiere: Jeder profitiert davon") muslimische Frauen dieMöglichkeit haben, im Polizeidienst ein Kopftuch zu tragen. Dabei stehen vierverschiedene Kopftuch-Modelle in den Farben der Londoner Polizei zur Auswahl.
"Wir wissen, dass viele muslimische Frauen, die gerne Polizistinnen geworden wären,durch den Gedanken abgeschreckt wurden, im Dienst den Hijab nicht tragen zu dürfen",zitiert die Zeitung Mahammad Mahroof von der "Association of Muslim Police". "Wirerhoffen uns von dieser Regelung, dass sich mehr Musliminnen dadurch ermutigt fühlen, inden Polizeidienst einzutreten."
Das französische Kopftuchverbot wird inGroßbritannien von vielen missbilligt - und das nicht nur von muslimischen Aktivisten.Anaf Altikriti, Präsident der "Muslim Association", beschreibt, dass eine Vielzahlreligiöser Glaubensgruppen in Großbritannien von der französischen Politik beunruhigtsind.
"Wenn dieser Bann zu etwas führt, dann vor allem dazu, dass sichGemeinschaften im Untergrund bilden, die sich entrechtet, isoliert, verärgert undbedrückt fühlen," sagt Altikriti. "Der Bann wird dazu führen, dass Frauen nicht zurSchule gehen, somit keine Ausbildung erfahren und in 20 oder 30 Jahren dazu gezwungensind, Nebenjobs auszuüben und sich in ihrer Rolle nicht wohl fühlen. Das kann nur zuProblemen in der Gesellschaft führen."
Angst vor Übergriffen auf Muslime
Abeer Pharaon, Präsidentin der "Muslim Women Society", sagt: "Trotz der ermutigendenStellungnahmen der Regierung sind wir immer noch sehr besorgt, dass die rapideAusbreitung einer solchen Gesetzgebung in Europa dazu führen könnte, dass inGroßbritannien Extremisten und Faschisten muslimische Frauen zunehmend beleidigen undangreifen." Dabei ist der Hijab "unser Recht, unsere Freiheit und unsere Wahl", soPharaon.
Doch Großbritannien beschäftigt nicht nur die Frage, nach derLegitimität eines solchen Banns. Britische Anwälte halten das Kopftuchverbot imöffentlichen Dienst zudem für illegal. Rechtsanwalt Ahmad Thomson, stellvertretenderVorsitzender der britischen "Association of Muslim Lawyers" sagt, dass die Franzosen mitdem Verbot gegen eigene Gesetze verstoßen.
Grund: Als Unterzeichner derEuropäischen Menschenrechtskonvention habe sich Frankreich dazu verpflichtet,Religionsfreiheit zu gewährleisten, bzw. zu garantieren, dass jede Religion freipraktiziert und gelehrt werden darf.
Verbot widerspricht Menschenrechten
"Niemand, der einen Hijab trägt, bedroht dadurch andere oder schränkt damit Rechteund Freiheiten anderer ein", sagte Thomson. "Es macht in einer demokratischenGesellschaft keinen Sinn, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten - weder im Interesseder öffentlichen Sicherheit, zum Schutze der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit, derMoral oder zum Schutze der Freiheitsrechte anderer."
Ein Verbot sei ebenso wenigvereinbar mit den Protokollen des Europäischen Rates für Menschenrechte (ECHR): Dort wirdgarantiert, das jeder das Recht hat, dass seine Kinder eine Ausbildung genießen, die imEinklang mit dem eigenen religiösen Glauben stehen, erklärt Thomson.
Kein Gesetzgegen Diskriminierung von Religionen
Interessanterweise gibt es inGroßbritannien Gesetze gegen verschiedenste Formen von Diskriminierung – ausgenommen: dieDiskriminierung einer Religion. Der sogenannte "Race Relations Act" von 1976 verbietetbestimmte Formen der Diskriminierung im Job, bei der Ausbildung und in Bezug auf dieBereitstellung von Gütern und Dienstleistungen.
Im Arbeitsalltag deckt diesesGesetz Diskriminierung auf Grundlage von Rasse, Hautfarbe, Nationalität bzw. ethnischeroder nationaler Herkunft ab. Es schützt auch einige religiöse Gruppen, nicht aber alleReligionen per se.
Zurzeit haben also weder England, Wales noch Schottland eineklare Gesetzeslage, auf deren Grundlage sich religiöse Diskriminierung verbieten ließe.In Nordirland sind allerdings religiöse Diskriminierungen am Arbeitsplatz seit 1976gesetzlich verboten.
Diese Gesetzgebung wurde vor dem Hintergrund desKonfliktes zwischen Katholiken und Protestanten speziell zum Schutze direkter undindirekter Diskriminierung aus religiösen und/oder politischen Überzeugungen eingeführt.
Der "Race Relations Act" von 1976 wurde auch schon genutzt, um Angestellte undBewerber religiöser Minderheitengruppen, die aufgrund ihrer Religion direkt oder indirektdiskriminiert wurden, zu schützen.
Aus gerichtlichen Präzedenzfällen abgeleitet,gelten bestimmte religiöse Gruppen zugleich auch als "ethnische Gruppen". Sie fallendamit unter die Definition des "Race Relations Act" und genießen somit Schutz vorDiskriminierung. Zu diesen religiösen Gruppen gehören z.B. Juden und Sikhs.
Angehörige dieser Gruppen können Beschwerden gegen rassistische Diskriminierungvorbringen, wenn sie nachweisen können, dass die von ihnen erfahrene Benachteiligungmittelbar oder unmittelbar mit der Zugehörigkeit zu ihrer Religion zusammenhängt.
Muslime ungeschützt
Es gibt allerdings religiöse Gruppen, die lautbritischem Gesetz nicht als Rasse definiert werden und nicht automatisch durch den "RaceRelations Act" geschützt sind. Dazu gehören Rastafaris und Muslime.
Im Juni2003 hat ein Ausschuss des britischen Oberhauses ("The House of Lords Select Committee onReligious Offences") eine detaillierte Analyse der Gesetzeslage zur religiösenDiskriminierung vorgelegt.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Viscount Colvillevon Culross, kam dabei zu folgendem Schluss: "Nach ausgiebigen umfassenden Konsultationenhaben wir die Vorzüge aller Optionen analysiert, denken aber, dass letztendlich dasParlament als Ganzes über den weiteren Fortgang entscheiden sollte."
"Religionenspielen in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle und daher sollte jeder Glauben zueinem gewissen Grade Schutz genießen", so Culross weiter.
"Allerdings sind wiruns nicht darüber einig, wie dieser Schutz im Speziellen aussehen könnte. Zwar gibt esHandlungsbedarf bezüglich der Anstiftung zu religiösem Hass. Aber ein Gesetz zurBehandlung dieses Themas würde wohl zu tiefgreifenden Kontroversen führen."
"Deine Religion ist ein Witz…!"
Allerdings könnte ein solches Gesetz nötigsein. Großbritannien scheint Frankreichs Kopftuchverbot gegenüber zwar größtenteilsabgeneigt zu sein. Dennoch erleben die Briten möglicherweise zurzeit ein extremesBeispiel "erzwungener Assimilation" im eigenen Land.
Hazel Dick, 43, eineLehrerin aus Peterborough, Cambridgeshire, muss sich vor Gericht gegen den Vorwurfverantworten, einer 15jährigen muslimischen Schülerin "mit Gewalt" das Kopftuch vom Kopfgerissen zu haben und zugleich "Feindseligkeit gegen die Religion" der Schülerindemonstriert zu haben. Nach Zeugenaussagen soll die Lehrerin dem Mädchen dabei eine "zweiZentimeter" tiefe Kratzwunde am Hals zugefügt haben.
Der Jury wurde mitgeteilt,dass der mutmaßliche Angriff vom März letzten Jahres an der "BrettonWoods"-Gemeinschaftsschule erfolgte, nachdem die Schülerin aufgefordert worden war, dasKopftuch abzulegen, da dieses Kleidungsstück nicht der korrekten Schuluniform entspräche.
Laut Staatsanwalt wurde Hazel Dick wütend und riss "das Kopftuch mit Gewalt vomKopf der Schülerin". Die Nadeln hätten sich daraufhin gelöst und die Kratzwunde am Halsverursacht. Obwohl die Wunde nicht gravierend wäre, würde es sich dennoch umKörperverletzung handeln.
Die Lehrerin habe daraufhin in beleidigender undfeindseliger Weise über die Religion des Mädchens gesprochen. Der Staatsanwalt zitierteeinen Schüler, der angab, gesehen zu haben, wie die Lehrerin wütend wurde und gesagthabe: "Nun, deine Religion ist ein Witz...meine Schuhsole hat mehr Bedeutung als Allah!"
Hazel Dick bestreitet dagegen, die Schülerin vorsätzlich aus religiösen Gründenangegriffen zu haben. Sie teilte der Polizei mit, sie habe weder das Kopftuch vom Kopfdes Mädchens gerissen, noch beleidigende Äußerungen über den Islam gemacht. Das Urteil indiesem Prozess wird in Großbritannien mit Spannung erwartet.
Tareq Al-Arab ©Qantara.de 2004
Gruß