Denn wir haben keinen Rechtsanspruch
22.04.2006 um 13:42@jolchen
>>hrhr, die ersten zwanzig artikel des grundgesetzes dürfennicht
geändert werden. auch nicht mit 100% zustimmung des bundestages. ergo auch derartikel 20
nicht.
überflüssige diskussion.<<
Ja, du meinstsicherlich
die „Ewigkeitsklausel“. Was du aber anscheinend nicht weißt ist das, dassauch hier es
eine Hintertür gibt. Zwar ein wenig versteckt, aber doch vorhanden.
Und dadurch auch
anwendbar.
Zitat Ewigkeitsklausel :
„Die Ewigkeitsklausel
verhindert jedoch nicht, dass eine verfassunggebendeVersammlung eine gänzlich neue
Verfassung schaffen könnte, auch wenn dieseVeränderungen mit sich bringt, die
eigentlich durch die Ewigkeitsklauselverhindert werden sollen. Diese Möglichkeit,
eine neue Verfassung zuschaffen, sieht Art. 146 des Grundgesetzes in der alten
wie in der neuen Fassungausdrücklich vor.“
Auch wenn es diese Möglichkeit nicht
gegeben hätte, musses doch die Merkel wissen.
Also, nichts
hrhr ....
Kann es da zu Manipulation kommen oder nicht ??
also.....
>>hrhr, die ersten zwanzig artikel des grundgesetzes dürfennicht
geändert werden. auch nicht mit 100% zustimmung des bundestages. ergo auch derartikel 20
nicht.
überflüssige diskussion.<<
Ja, du meinstsicherlich
die „Ewigkeitsklausel“. Was du aber anscheinend nicht weißt ist das, dassauch hier es
eine Hintertür gibt. Zwar ein wenig versteckt, aber doch vorhanden.
Und dadurch auch
anwendbar.
Zitat Ewigkeitsklausel :
„Die Ewigkeitsklausel
verhindert jedoch nicht, dass eine verfassunggebendeVersammlung eine gänzlich neue
Verfassung schaffen könnte, auch wenn dieseVeränderungen mit sich bringt, die
eigentlich durch die Ewigkeitsklauselverhindert werden sollen. Diese Möglichkeit,
eine neue Verfassung zuschaffen, sieht Art. 146 des Grundgesetzes in der alten
wie in der neuen Fassungausdrücklich vor.“
Auch wenn es diese Möglichkeit nicht
gegeben hätte, musses doch die Merkel wissen.
Also, nichts
hrhr ....
Kann es da zu Manipulation kommen oder nicht ??
also.....