Link: www.ccc.de (extern)Gemeinsame Erklärung "Datenspeicherung ist
inakzeptabel"
February06, 2006 (frankro)
In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich
Datenschützer,Verbraucherschützer und
Journalisten gegen die von der Bundesregierung
befürwortete "Vorratsspeicherung von
Telekommunikationsdaten" aus.
Die systematische Aufzeichnung und Aufbewahrung
von Informationen über dieKommunikation,
Bewegungen und Mediennutzung der gesamten
Bevölkerung("Vorratsdatenspeicherung") ohne
Einwilligung der Betroffenen ist inakzeptabel. Sie
bewirkt keinen verbesserten Schutz vor
Kriminalität, kostet Millionen von Euro,gefährdet
die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger,
beeinträchtigtvertrauliche Kommunikation und
ebnet den Weg in eine immer weiter reichende
Massenüberwachung der Bevölkerung.
Wir fordern,Vorratsspeicherungspflichten von den
deutschen und europäischen Gerichten auf ihre
Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin überprüfen
zu lassen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern
wir auf, an ihrer Ablehnungeiner verdachtslosen
Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und
stattdessenweniger eingreifende Alternativen zu
prüfen (z.B. das "Quick-freeze"-Verfahren).
Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine
EG-Richtlinie zurVorratsdatenspeicherung trotz
allem umsetzen sollte, fordern wir:
1. Diemaximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 -
für Internetdaten bis Anfang 2009 - ist
auszuschöpfen.
2. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich
vor derNutzung von Telefon, Handy oder Internet
zu identifizieren. Bestehende
Identifizierungspflichten sind aufzuheben.
3. Eine Vorratsspeicherung wird nurfür die in der
Richtlinie genannten Datentypen und nur für die
Dauer von sechsMonaten eingeführt; danach sind
die Daten unverzüglich zu löschen. Zu speichern
sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter
zur Bereitstellung vonKommunikationsdiensten
ohnehin erzeugt oder verarbeitet werden.
4. Der Staathat die zur Datenspeicherung und
-vorhaltung verpflichteten Anbieter für die daraus
resultierenden Zusatzkosten (Investitionskosten,
Vorhaltekosten, Personalkosten)voll zu
entschädigen.
5. Der staatliche Zugriff auf Informationen über
dieKommunikation und die Kommunizierenden
("Verkehrsdaten", "Bestandsdaten") hat den
gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der
Zugriff auf die Inhalte derKommunikation.
6. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur
Verhinderungoder Verfolgung schwerer Straftaten
zuzulassen, wenn im Einzelfall der konkrete
Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff
zwecks Strafverfolgung solltebeschränkt sein auf
Fälle organisierter Kriminalität, in denen eine
höhereStrafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu
erwarten ist.
7. Eine Nutzung vonKommunikationsdaten zu anderen
Zwecken, beispielsweise durch Nachrichtendienste,
durch sonstige Behörden oder durch private Dritte,
ist auszuschließen. Denspeichernden
Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten
nur insoweit zugestatten, wie es zur
Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
erforderlich ist.
8. Der Zugriff auf und die Verwertung von
Informationen über die Kommunikationvon Ärzten,
Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen
Berufsgeheimnisträgernsowie Journalisten sind nur
in besonderen Ausnahmefällen zuzulassen.
9. ZurDatenspeicherung und -vorhaltung sind nur
Anbieter öffentlich zugänglicher
Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher
Kommunikationsnetze zuverpflichten. Kleine
Anbieter, insbesondere im Internetbereich, sind
auszunehmen.
10. Die positiven und negativen Auswirkungen der
Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind
von einer unabhängigen Stellezu untersuchen. Die
Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen
Bundestag alle zwei Jahre Berichtüber die
Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der
Vorratsdatenspeicherungzu erstatten. Die Berichte
sind zu veröffentlichen.
Unterzeichner
Chaos Computer Club - Deutsche Vereinigung für
Datenschutz e.V. (DVD) -Deutscher
Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Forum
InformatikerInnen für Friedenund
gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) -
Grüne Jugend Bundesverband -Netzwerk Neue Medien
e.V. (NNM) - no abuse in internet e.V. (naiin) -
STOP1984- Verein zur Förderung des öffentlichen
bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V.
(FoeBuD) - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
(vzbv)
"Truth isthe invention of a liar." Heinz von
Foerster
http://www.ccc.de/updates/2006/datenspeicherung-inakzeptabelDenke metaphorisch, denke hypothetisch, aber falle nie einem Dogma zum Opfer.