@rasco BILD kann man eh vergessen, das stimmt :P.
Die meisten Leute reagieren verständlicherweise ziemlich sauer darauf, wenn sie wieder von Vergewaltigern lesen, die geringe (Bewährungs-)Strafen bekommen, weil den meisten Menschen deren Taten absolut zuwider sind.
Man könnte zumindest bei Wiederholungstätern jedoch härter durchgreifen und spätestens nach der zweiten Verurteilung wegen Vergewaltigung die Sicherungsverwahrung anordnen, bis von dem Typ wirklich keine oder nur noch eine sehr geringe Gefahr ausgeht.
Wenn er eben entsprechende Therapien ablehnt, Pech gehabt, dann bleibt der Täter eben solange im Knast, bis er sich entschließt, Hilfe in Anspruch zu nehmen und an seiner Besserung arbeitet.
Ich lehne es entschieden ab, gerade Wiederholungssexualstraftäter einfach frei herum laufen zu lassen, es ist einfach nicht akzeptabel, dass man immer wieder nur hofft, der Vergewaltiger würde schon kein Verbrechen mehr begehen - selbst wenn Fachleute ihn immer noch als hoch gefährlich einstufen.
Wenn man Risiko und Freiheitsrechte eines solchen Typens abwägen müsste, dann würde ich, wäre ich Richter, ganz klar sagen:
,,Neue Chance, Möglichkeit zur Besserung, gerne, aber NUR, wenn du ernsthaft an dir arbeitest und kein Gefahr mehr für unschuldige Menschen dar stellst."